Brief von Obermeister Norbert Strehle:

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) verordnet Zulassungspflicht für mehrschichtige Parkettfußböden und Hilfswerkstoffe

Aus gegebener Veranlassung muss ich mich noch vor Weihnachten mit einer unangenehmen und brisanten Angelegenheit an Sie wenden. Alle, die an unseren letzten Innungsversammlungen teilgenommen haben, wurden von mir immer über den Stand der beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beabsichtigten Umsetzung der Zulassungspflicht von Parkettfußböden und Hilfswerkstoffen informiert. In dieser Angelegenheit ist über dieses Jahr zunächst einmal Ruhe insoweit eingekehrt, dass wir nicht mehr über Folgebesprechungen nach Berlin eingeladen wurden. Jetzt erfahren wir aus einer Internet-Veröffentlichung des DIBt, dass ab 1. Januar 2010 die Zulassungspflicht für Parkett und Hilfswerkstoffe besteht. Ausgenommen hiervon sind lediglich massive Parkettelemente, nicht jedoch die für deren Verarbeitung erforderlichen Hilfswerkstoffe wie Klebstoffe, Versiegelungen, Öle und Wachse. Wir haben massiv gegen diese vom DIBt einseitig veranlasste Verordnung interveniert und prüfen auch weiter, ob wir eine einstweilige Verfügung hiergegen erreichen können. Sobald sich hier etwas tut, werde ich Sie informieren. Für Sie ist jetzt wichtig, dass Sie bei der Durchführung von Parkett-, aber auch Bodenbelagarbeiten in Versammlungsräumen, in welchen gleichzeitig Brandschutzanforderungen bestehen, per Verordnung den Nachweis des Einsatzes zugelassener Produkte führen müssen. Gegenwärtig gibt es nach meinem Informations- und Kenntnisstand keinen zugelassenen Parkettklebstoff und auch kein zugelassenes Oberflächenbehandlungssystem. Dies würde bedeuten, dass Sie der Nachweisforderung eines Auftraggebers (z.B. ein öffentlicher Auftraggeber) nicht folgen könnten und er Ihnen deshalb die Abnahme verweigert. Ich rate Ihnen dringend, in allen in Frage kommenden Fällen Ihre Auftraggeber im Vorhinein darüber zu informieren, dass Sie für die erteilten Aufträge keine zugelassenen Produkte haben und gleichzeitig die Empfehlung aussprechen, dass sich die öffentlichen Auftraggeber, aber auch insoweit betroffene private Auftraggeber in Berlin beim DIBt darüber informieren sollen, wie insoweit zu verfahren ist, insbesondere die verordnete Zulassungspflicht auch in der Praxis umgesetzt werden soll. Bitte informieren Sie mich im Falle vorkommender Probleme mit Ihren Auftraggebern über die jeweiligen Vorgänge.
aus Parkett Magazin 01/10 (Wirtschaft)