Pergo

Patenteinspruch erfolgreich abgewehrt


Pergo konnte im Mai sein europäisches Patent EP1242702 erfolgreich gegen den Einspruch einer Privatperson und der Kronotex, Heiligengrabe, verteidigen. Das Patent weist eine Priorität vom 23.12.1999 auf und betrifft das Verfahren zur Herstellung von Fußbodenpaneelen, bei denen mittels Digitaldruck ein Dekor direkt auf die Trägerschicht aufgebracht und anschließend mit einer zumindest teilweise transparenten Verschleißschicht beschichtet wird. Die Verschleißschicht ist dabei vorzugsweise ein Kunstharz oder Lack, dem harte Partikel, z.B. aus Aluminiumoxid, Siliziumoxid oder Siliziumkarbid, beigemischt werden müssen. Der Auftrag muss in mehreren Schichten erfolgen, geprägt und durch UV- oder Elektronen-Strahlen aushärtet werden.

Der Antrag auf vollständigen Widerruf des Patentes konnte abgewehrt werden. Der Patentinhaber wurde allerdings verpflichtet, geringfügige Änderungen der Patentansprüche, beispielsweise hinsichtlich der Größe der dem Lack beigemischten harten Partikel, vorzunehmen. Pergo sieht nach der Entscheidung des Patentamtes seine Marktposition mit Fußbodenpaneelen, die digital bedruckt werden, als deutlich gestärkt an. Das Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben über fast 500 erteilte oder angemeldete Patente.
aus Parkett Magazin 04/10 (Wirtschaft)