Ralf Gutzeit

Who is Who im Sachverständigenwesen

Dipl.-Ing. Ralf Gutzeit
Karl-Kehr-Straße 40
99869 Goldbach
Tel.: 036255/80292
Fax.: 036255/80293
Mobil: 0172/7978643
E-Mail: SVBuero_Gutzeit@web.de
Internet: www.aig-gotha.de

Bestellung
Von der IHK Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Beruflicher Werdegang
1983: Abitur
1986-1991: Studium Bauingenieurwesen an der Bauhausuniversität Weimar, Vertiefungsrichtung Technische Mechanik
1991 Anstellung als Ingenieur für Bau- und Tragwerksplanung in einem Generalplanungsbüro im Hochbau
1993 Berufung zum Geschäftsführer für den Bereich Bautechnik/Tragwerksplanung
1994 Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer Thüringen als bauvorlageberechtigter und beratender Ingenieur
1999 Gründung des Sachverständigenbüros, parallel zur Tätigkeit im Planungsbüro
2003 öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Erfurt

Aktuelles Tätigkeitsspektrum
Akquisition und Projektleitung
Erstellung und Kontrolle von Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren
Erstellung und Kontrolle von Ausführungs- und Detailplanung, Bauüberwachung
Erstellung statischer Berechnung und bauphysikalischer Nachweise
Sachverständigengutachten für Gerichte und in geringerem Umfang für private und öffentliche Auftraggeber
Bevorzugte Sachgebiete: komplexe statisch- konstruktive Zusammenhänge und bauphysikalische Probleme

Praxisbeispiel
In einem Schulzentrum werden auf ca. 2.500qm Kautschuk-Bodenbeläge verlegt. Rund 3Jahre nach Verlegung werden durch den Auftraggeber Ausbleichungen und Mattierungen auf der Belagsoberfläche im Bereich der Fensterflächen beanstandet, die sich deutlich gegen die übrigen Belagsoberflächen innerhalb der Räume abheben, Tendenz des Schadensbildes zunehmend. Betroffen sind alle Räume mit teilweise großformatigen Fensterflächen in allen Himmelsrichtungen. Innenliegende Räume sind bei gleichem Belag schadensfrei. Nach partieller Vornahme einer manuellen Grundreinigung per Hand lässt sich durch Abtrag sämtlicher Schmutz- und Pflegemittelschichten der ursprüngliche Belagszustand wiederherstellen. Eine Schädigung des Belages liegt ganz offensichtlich nicht vor.

Das Beispiel zeigt die Notwendigkeit einer sachgerechten Pflege von Bodenbelägen mit regelmäßigen Grundreinigungen - insbesondere bei hochbeanspruchten Böden. Bei der Grundreinigung muss der alte Pflegefilm vollständig entfernt werden, da beim Übereinanderschichten mehrerer, häufig verschiedener Pflegemittel, nachteilige Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können.

Brancheneinschätzung
Hoher Kostendruck gepaart mit fachlichen Defiziten, sowohl auf Seite der Ausführenden als auch der Planenden und Bauüberwachenden, führen unverändert zu einer viel zu großen Anzahl von Fehlern oder Schäden. Betroffen sind vor allem die Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand. Offensichtlich haben sowohl Planer als auch Ausführende immer weniger Lust, sich für relativ wenig Geld im notwendigen Umfang mit der sich nicht nur wegen der ständig änderten Normungslage immer komplizierter werdenden Materie zu beschäftigen.

Dieser Zustand hat zwischenzeitlich beängstigende Auswirkungen auf den Ruf der Bauschaffenden und die Baukultur allgemein. Wie alle Sachverständigen, die häufig für Gerichte tätig werden, bin ich mit dem Thema vertraut. Es gibt Momente, da schämt man sich für seinen Beruf und seinen Berufsstand. Leider bleiben sowohl die berufsständischen Vertretungen der Handwerker als auch der Ingenieure und Architekten erstaunlich passiv, wenn es darum geht, endlich eine Kultur in diesem Lande zu entwickeln, die auskömmliche Preise als Mindestvoraussetzung für Qualität akzeptiert. Ärzte und Rechtsanwälte werden da beispielhaft sehr viel effektiver vertreten.

Kritik muss auch in Richtung der Industrie gehen. Zu oft werden die Anwender im Regen stehen gelassen, wenn es um die konkreten Anwendungsgrenzen der Bauprodukte geht. Offensichtlich obliegt vielfach dem Verkaufsmanager und nicht dem Techniker die Schlussredaktion der Anwendungsempfehlungen. Typische Beispiele aus der Praxis sind hier die Einsatzgrenzen von mineralischen Verbundabdichtungen und Fugenmörtel in Solebändern oder auch die maximalen Fliesengrößen auf Hohlbodensystemen.

In diesem Zusammenhang sei auch auf die allgemein anerkannten Regel der Technik hingewiesen, deren Verlassen bekanntlich bereits an sich ein Mangeltatbestand darstellt.

Gerade bei Sanierungen ist es oftmals unumgänglich neue Wege zu beschreiten und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu verlassen oder sich in Bereiche vorzuwagen, in denen es überhaupt noch keine Erfahrungen gibt. Auch ist es schon aus Sicht der technischen Entwicklung ausdrücklich zu begrüßen, wenn neue Bauweisen und Bauprodukte zur Anwendung kommen, soweit im Vorfeld eine sachkundige Abwägung erfolgt ist. Allerdings müssen dann Bauherr, Industrie, Planer und Ausführender bereit sein partnerschaftlich an der Lösung zu arbeiten und gemeinsam das verbleibende Risiko tragen. Leider sind wir von dieser sicher etwas idealisierten Herangehensweise vielfach noch weit entfernt. Wenn es schief gegangen ist, stehen zu oft der Handwerker oder immer häufiger der Planer allein vor dem Richter.
aus FussbodenTechnik 05/08 (Personalien)