Joachim Barth

Who is Who im Sachverständigenwesen

Joachim Barth
Breite Str. 39
12167 Berlin
Tel.: 030/7920245
Fax: 030/7928882
Mobil: 0172/9076294
E-Mail: kontakt@barth-berlin.de

Bestellung
Von der Handwerkskammer Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk und Holzpflaster

Beruflicher Werdegang
1960 Gesellenprüfung Tischler- und Parkettlegerhandwerk,
1966 Besuch private Handelsschule Rackow
1970 Meisterprüfung im Parkettlegerhandwerk Handwerkskammer Berlin
1972 Bodenlegerbrief Handwerkskammer Koblenz
1978 Mitinhaber des elterlichen Betriebes
1979 öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer Berlin
1984 Alleininhaber des elterlichen Betriebes
1986 Restaurator im Parkettlegerhandwerk
2006 Übergabe des Betriebes an den Sohn, Parkettlegermeister Thorsten Barth
2006 hauptberufliche Sachverständigentätigkeit

Tätigkeitsspektrum
seit 1991 Referent im Meisterprüfungsvorbereitungskurs Halle/Saale,
seit 1996 Mitautor Kommentar zur VOB, Teil C, ATV 18356, Parkettarbeiten,
Fachreferent in der Fortbildung angehender Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk
Fachvorträge und Fachdiskussionen

Schwerpunkte in der gutachtlichen Tätigkeit:
Parkett- und Holzpflaster, Laminat, Unterböden aus Spanplatten, Trockenunterbodenkonstruktionen, Holzfußböden, Materialuntersuchungen, Ermittlung von Schadensursachen und Bestandsaufnahmen,
Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Gutachten
Beratungen
Fachbauleitung
Expertisen
Untersuchungen im eigenen Labor und in Zusammenarbeit mit Instituten

Praxisbeispiel
Im Januar 2008 kam es in einem 25 Jahre alten Museumsbau (450 qm) zu Aufwölbungen von Holzpflaster. Es handelte sich um Kieferholzpflaster 68702 RE, ca. 40 mm dick, zur Neubauzeit des Gebäudes auf schwimmenden Zementestrich (70 mm) press verlegt. Es war mit einem Kunstharzlösemittelklebstoff verklebt, vor Ort geschliffen und mit einem Ölkunstharzsiegel versiegelt. Wegen des sumpfigen Untergrundes war das Bauwerk mit einer weißen Wanne ausgestaltet, d.h. die Bodenplatte war wasserundurchlässig. Der Bereich parallel vor einem Tresen wies in einer Breite von ca. 4 m und einer Länge von ca. 25 m Aufwölbungen von bis zu ca. 3 cm auf. In der übrigen Fläche waren vereinzelt Aufwölbungen von bis zu ca. 10 mm vorhanden.

Die Raumluft wies ca. 21C und ca. 52% relative Luftfeuchte auf. Die elektrisch gemessene Holzfeuchte der entnommenen Klötze betrug in der oberen Hälfte ca. 12%, in der unteren Hälfte ca. 16%. Durch weitere Holzfeuchtemessungen in der gesamten Fläche konnte festgestellt werden, dass die Holzfeuchte mit zunehmender Entfernung vom Tresen geringer ausfiel. An zwei Stellen wurde der Zementestrich bis zur Dämmschicht aufgestemmt, Proben genommen und der Feuchtegehalt mit der CM-Methode gemessen. Im oberen Drittel lagen die Werte bei 5 CM%, im Mittelbereich bei 9 CM%. Auf die Messung der Probe aus dem unteren Drittel wurde verzichtet, weil das Material dort feuchtnass war und unter der Dämmschicht freies Wasser stand. Um die Herkunft des Wassers zu klären, wurden Proben gezogen und von einem Labor analysiert.

Durch umfangreiche Baumaßnahmen in der Nähe des Gebäudes hätte es zur Grundwasserabsenkung und zu Rissen in der Weißen Wanne kommen können - so die Befürchtung des Betreibers. Denkbar auch eine Leckage in den Frisch- und Abwasserleitungen. Ein Labor untersuchte die Wasserproben auf entsprechend der angenommenen Ursachen typische Inhaltsstoffe. Das Ergebnis war ein sehr hoher Anteil an Fäkalbakterien, wie sie nur in primärem Abwasser enthalten sein können. Die Leckage wurde nach längerem Suchen gefunden und abgedichtet. In Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro wurde festgelegt, die gesamte Boden-Konstruktion auszubauen und einen neuen Aufbau vorzunehmen.

Brancheneinschätzung
Bereits seit 1. 1. 2004 ist die neue Handwerksordnung gültig. Seitdem darf kraft Gesetz und völlig unabhängig vom erforderlichen Wissen und Können jeder das Parkettlegerhandwerk selbständig ausüben. Seit diesem Zeitpunkt haben die Aufträge zur Begutachtung von Ausführungsmängeln dramatisch zugenommen und der Trend ist ungebrochen. Neben dem finanziellen Schaden, auf dem der Verbraucher mangels Masse bei selbsternannten Fachleuten häufig sitzen bleibt, besteht mangels ausreichenden Fachwissens dieser Auftragnehmer permanent auch das Potential einer gesundheitlichen Gefährdung der Nutzer.

Mit der neuen Handwerksordnung hat der Gesetzgeber seinerzeit und unter Hinweis auf Europarecht die brachiale Öffnung des Marktes herbeigeführt und dieses Tun als notwendiges Einreißen eines Schutzzaunes für Branchen zum Wohle des Verbrauchers offeriert. Im Rahmen der mir obliegenden Sorgfaltspflicht verstehe ich mich dahingehend als Bedenkenträger, insbesondere gegenüber der Handwerkskammer, die mich bestellt hat. Die gesamte handwerkliche Selbstverwaltung hat es trotz beachtlichen Organisationsumfangs nicht fertig gebracht, bei der Politik massive Änderungen zum Schutz des Verbrauchers einzufordern bzw. durchzusetzen. Dies, obwohl die Politik nimmer müde wird, insbesondere auch den Verbraucherschutz allzeit als eine vordringliche Aufgabe zu sehen. Unter diesen Vorzeichen wird dem Ruf der Branche weiterhin Schaden zugefügt.
aus FussbodenTechnik 02/09 (Personalien)