Frank Langer

Who is Who im Sachverständigenwesen

Dr.-Ing. Frank Langer

Ingenieurbüro für Baustoffanwendungen Bauwerksuntersuchung & Instandsetzungsplanung
Andreas-Meyer-Straße 9
22113 Hamburg
Tel.: 040/78071643
Fax 040/780716-42

Bestellung
Seit 2004 bei der HWK Hamburg als Sachverständiger für Estrich & Betontechnologie geführt.

Beruflicher Werdegang
Lehre zum Baufacharbeiter, Abitur
Studium an der Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar
Promotion, Lehre und Forschung an der Technischen Hochschule Wismar
seit 1983 leitende Tätigkeiten in der Baustoffforschung am Forschungszentrum Landwirtschaftbau, Wismar und am Readymix Institut für Baustoffe, Ratingen
Mitglied im DIN Normenausschuss Estrich
von 1996 bis 2007 verschiedene Führungspositionen bei einem weltweit tätigen Baustoffkonzern
2008 Gründung eigenes Ingenieurbüro

Aktuelle Tätigkeitsbereiche
Sachverständigentätigkeit für Betontechnologie & Estrich sowie Betoninstandsetzung
Baustoffüberwachung, Bauwerksanalysen und Instandsetzungsplanung
Ausschussmitglied im Deutschen Institut für Normung DIN
Mitarbeit im Ausschuss Industrie & Energie der Handelskammer Hamburg
Mitgliedschaft im Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern KBauMV
Gründungsmitglied des Kompetenzzentrums Betoninstandsetzung Nord, Hamburg
Lehrtätigkeit an der HS21 in Buxtehude und der Leuphana Universität Lüneburg
Leitung der Regionalgruppe Hamburg des Verbandes der Deutschen Betoningenieure
Vertretung des Bundesfachreferates Ingenieure beim Bund Deutscher Baumeister

Praxisbeispiele
Nach den Jahren häufiger Probleme in der Anwendung von Calciumsulfat-Fließestrichen, die sich vor allem durch Oberflächenprobleme, mangelhafte Austrocknung und Quellvorgänge bemerkbar machten, waren es in jüngerer Vergangenheit die Zementfließestriche, die durch ein hohes Schadensrisiko Verleger, Planer und Bauherren verunsicherten. Mittlerweile scheinen die Probleme überwunden. Beide Fließestricharten haben ihre Kinderkrankheiten überwunden.

Ausgerechnet das bewährte Produkt Zementestrich führt durch vielfache Unzulänglichkeiten meine Hitliste der Estrichschäden an.

Während der Bauherr bereit ist, für den Bodenbelag horrende Summen auszugeben, wird in der Vergabe für die Verlegeleistung des Estrichs zu Lasten der Qualität gegeizt. In vielen Fällen ist bereits die Planungsleistung unzureichend. Nach einem Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf v. 19.06.07, Az: 21 U 38/05 muss nicht unbedingt der Architekt die Fugen planen, aber ihm muss auffallen, dass diese Aufgabe nicht gelöst wurde. Eine entsprechende fachkundige Planung muss nachgeholt werden. Immer wieder ist der Estrichleger versucht, zum Gewinn der Ausschreibung und zur Vermeidung von Spannungen diese Planungsaufgabe verantwortlich zu übernehmen. Erst im Falle unzulässiger Rissbildungen und der damit verbundenen Schuldfrage kommt es zu spätem Bedauern über diese Eigenmächtigkeit. Eine frühzeitige Anmeldung von Bedenken ist hier der richtige Weg, um sich von Ansprüchen zu befreien.

Ein zweiter Problemkreis liegt in der Verarbeitung konventioneller Estriche. Werden sie selbstständig auf der Baustelle hergestellt, fehlt es in fast allen Fällen am normativen Nachweis der Qualität. Will man diesen Mangel von vornherein ausschließen, greift man auf fertig gemischte Estriche mit CE-Kennzeichen zurück. Spätestens mit der Anlieferung von 5 m, welche im Ablauf von 10 Stunden mit zwei Mann eingebaut werden, wird das Problem offenkundig: Der Estrich wird abgekippt und vertrocknet unter Sonne und Wind, bis er über den Tag mit einer Schubkarre in das Objekt transportiert und eingebaut worden ist. Die Qualität kann nicht ausreichend sein. Die unzureichende Verdichtung ist auch eine Folge des Wassermangels. Diese verheerende Wirkung tritt auch bei Rüttelböden ein, die ohnehin zu trocken eingebaut werden. Das Pudern und Anfeuchten ist homöopathisch und nicht in der Lage, die Ablösung der Beläge zu vermeiden. Dieses Problem existiert gleichermaßen beim zu späten Einstreuen von Hartstoffen, dessen Bindemittelphase nicht mehr durchfeuchtet werden kann. Die Folgen all dieser Unzulänglichkeiten sind mangelnde Festigkeit im Kern und an der Oberfläche sowie Ablösungen der Schichten und Beläge.

Der dritte Verursacher von Qualitätsmängeln kann der Baustoffhersteller sein. Trockene Estriche dürfen grundsätzlich nicht mit drehender Trommel der Mischfahrzeuge ausgeliefert werden. Wird dieses durch unkundiges Personal getan, entstehen Granalien (Kugeln), welche nicht mehr qualitätsgerecht eingebaut werden können. Dem Estrichleger obliegt die Kontrolle von Lieferschein und Produkt. Zur Vermeidung von Qualitätsmängeln muss er Estrichmischungen mit derartigen Inhomogenitäten zurückweisen.

Alle dargestellten Probleme sind ganz einfach auszuschließen. Die am Bau Beteiligten müssen miteinander reden, sich die eigenen Zwänge eingestehen und gemeinsam konstruktive Lösungen schaffen.

Brancheneinschätzung
Die wundersame Vermehrung der Verlegerbetriebe nach dem Wegfall des Meisterzwanges stagniert mittlerweile auf hohem Niveau. Es werden immer mehr Spezialanforderungen gestellt, welche die 1-Mann-Betriebe häufig überfordern. Der gewachsene mittelständische Handwerksbetrieb muss sich den Anforderungen aus der Europäischen Normung stellen und vor allem die normativen Anforderungen der Produktionskontrolle durchsetzen. Prismenformen sind schnell gekauft und gute Prüflabore schnell gefunden. Die speziellen Anforderungen an Estriche, die sich zunehmend durchsetzen, betreffen sowohl eingefärbte Estriche als auch oberflächenveredelte Estriche. Diese zielsicher herzustellen und einzubauen setzt Erfahrung und Fachwissen voraus.
aus FussbodenTechnik 03/09 (Personalien)