Peter Rode

Who is Who im Sachverständigenwesen

Peter Rode, Dipl.-Ing.

Am Broichshäuschen 4 C
53721 Siegburg
Tel.: 02241/257 06 03
Fax: 02241/257 06 04
E-Mail: sv-rode.peter@netcologne.de

Bestellung
Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gussasphalt, Asphaltstraßenbau und Bauwerksabdichtung mit Asphalt und Bitumenbahnen.

Beruflicher Werdegang
Studium Bauingenieurwesenan der TH Darmstadt
1989 bis 1994: wissenschaftlicher Mitarbeiter der TU Berlin, Fachgebiet Straßenbau (Laborleitung, Forschung)
1994 bis 1995: Bauleiter Teerbau GmbH, Niederlassung Berlin
1995 bis 1996: Assistent des Geschäftsführers bei der Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung (bga)
seit 1997: Geschäftsführer der bga
seit 2000: von der IHK Bonn/Rhein-Sieg als Sachverständiger bestellt

Tätigkeitsspektrum
Private, gerichtliche Gutachten und Schiedsgutachten zu Asphaltarbeiten jeglicher Art:
Gussasphaltestriche und deren optische Gestaltung
Bauwerksabdichtungen mit Gussasphalt und Bitumenbahnen
Asphalt-Straßenbau
Abdichtungen von Brückenbauwerken gem. ZTV ING
Asphaltwasserbau
Vorträge bei Fachveranstaltungen
Mitarbeit in zahlreichen Normungsgremien
Durchführung von Fachseminaren

Praxisbeispiel
Ein mit einem Stabparkett belegter schwimmender Gussasphaltestrich in dem Foyer eines Großkinos wies nach ca. 6 Monaten Nutzung mehrere Risse auf. Diese Risse verliefen in Längs- und auch in Querrichtung ohne ein erkennbares Muster. Sie lagen bis auf eine Ausnahme mitten in der Fläche, verliefen geradlinig, waren zwischen 30 cm und bis zu 300 cm lang und endeten ohne erkennbare Ursache. Im Bereich des Eingangs zum Foyer war der gesamte Bodenaufbau hinter dem metallischen Türprofil um bis zu 20 mm abgesackt und hatte eine deutliche Verformungsmulde ausgebildet.

Nachdem das Parkett im Bereich einiger Risse aufgenommen worden war, zeigte sich, dass auch der ca. 35 mm dicke Gussasphaltestrich einen identischen Rissverlauf aufwies. Ein paar der Risse waren an Arbeitsnähten entstanden, einige Risse verliefen aber auch senkrecht zu Arbeitsnähten oder kreuzten diese.

In dem Foyer waren einige Verkaufsstände aufgestellt, an denen Süßigkeiten und Getränke verkauft wurden. Die Vermutung, dass diese Verkaufsstände Ursache der Risse sein könnten, bestätigte sich nicht. Alle Risse waren mindestens 1 m von den Ständen entfernt.

Die Wände an zwei Seiten und das Dach des Foyers besteht aus Glas, so dass sich der Raum als Glaswürfel mit einer Deckenhöhe von ca. 20m darstellte. Ein vor mir beauftragter Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk hatte die Vermutung geäußert, das es sich bei den Rissen um Spannungsrisse infolge von Temperaturwechselbeanspruchungen handeln könnte. In diesem Falle hätten aber Einspannungen oder Aufwölbungen im Rissbereich festgestellt werden müssen. Beides war nicht der Fall.

Die tatsächliche Ursache war letztendlich eine punktuelle Überbelastung des Estrichaufbaus. Zur Wartung der Beleuchtung und der Klimaanlage an der Unterseite des Glasdaches in ca. 20 m Höhe wurde eine fahrbare Hebebühne verwendet, die bei Bedarf durch den einzigen Eingang, der breit genug war, in das Foyer gefahren wurde. Dadurch wurde auch die Absenkung im Eingangsbereich verursacht. Da der Betrieb im Kino nur kurzfristig unterbrochen werden sollte, wurde beim Austausch von Beleuchtungseinheiten die Hebebühne ohne die Stützen und die Unterlagsplatten zur Lastverteilung eingesetzt. Die hierbei auftretenden kurzfristig einwirkenden Punktbelastungen durch die relativ kleinen Räder der Hebebühne waren so hoch, dass die Risse entstehen konnten. Damit war auch erklärbar, warum die Risse scheinbar grundlos mitten in der Fläche entstanden waren und Rissanfang und -ende weder an Rändern noch im Bereich von Verkaufsständen zu finden waren. Die Risse wiesen nach dieser Erkenntnis letztendlich doch ein Muster auf. Sie waren überall dort zu finden, wo die Hebebühne zwecks Wartungsarbeiten aufgestellt werden konnte.

Durch ein Verharzen der Risse im Gussasphalt mit Querverdübelung und einer Erneuerung des Parketts konnte der Schaden relativ einfach behoben werden - zumindest so lange, bis die Hebebühne aus Zeitgründen wieder mal ohne Stützen eingesetzt wird. Im Eingangsbereich wurde der Ausbau des Parketts und eines Streifens Gussasphalt vorgeschlagen. Nachdem die Ausmuldung beseitigt und der Bodenaufbau wieder hergestellt war, wurde empfohlen, den Schwellenbereich beim Überfahren mit der Hebebühne mit einer lastverteilenden Blechplatte abzudecken, um erneute Absenkungen zu vermeiden.

Brancheneinschätzung
Die derzeitige Situation der Weltwirtschaft führt leider auch in der Baubranche zu Zurückhaltung bei der Auftragsvergabe, vorwiegend bei privaten Auftraggebern. Neben der dadurch schlechteren Auftragslage sind viele Baubetriebe zusätzlich durch übertrieben vorsichtige Kreditvergabe der Banken in einer kritischen wirtschaftlichen Situation. Um diese Phase zu überstehen, ist es notwendig, weitere Risiken zu vermeiden. Hierzu gehören eine auskömmliche Angebotskalkulation und eine sach- und fachgerechte Ausführung von Aufträgen. Bauleistungen, die auf Grund von Ausführungsmängeln nicht bezahlt werden, können für ein Unternehmen mit knapper Kreditlinie schnell zur Insolvenz führen.
aus FussbodenTechnik 04/09 (Personalien)