Wolfgang Kühn

Who is who im Sachverständigenwesen


Wolfgang Kühn

Lankener Straße 42
46395 Bocholt
Tel.: 02871/13848 und 16323
Fax: 02871/17239
Mobil: 0172/280 33 61
E-Mail: info@kuehn-sv.de
Internet: www.kuehn-sv.de

Bestellung

Von der Industrie- und Handelskammer Münster öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Estrichleger-Handwerk und das Bodenleger-Gewerbe.

Beruflicher Werdegang

- Lehre als Werkzeugmacher mit Facharbeiterabschluss, Werner-von-Siemens-Werkberufsschule, Berlin
- Ausbildung zum Maschinenbautechniker und Werkmeister TWL, Stadthagen
- selbständiger Werkzeugkonstrukteur bei S & H, Gladbeck
- technischer Leiter PVC-Belagsproduktion und anderer technischer Bereiche bei Replast-Kunststoffe Dr. Remmen, Bocholt
- Ausbildung zum Estrichlegermeister mit Abschluss 1984, Meisterschule der Handwerkskammer Düsseldorf
- Vorstandsmitglied im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik von 1986 bis 1992 als Fachgruppenleiter "Sportboden" und stellvertretender Fachgruppenleiter "Bodenbelag"
- Beisitzer im Meisterprüfungssausschuss "Estrichleger" und Prüfungsausschuss "geprüfter Bodenleger", Handwerkskammer Düsseldorf seit 1988
- Freiberuflicher Ausbilder, Dozent und pädagogischer Leiter an der Handwerkskammer Düsseldorf seit 1990 für Estrichlegermeister und geprüfte Bodenleger
- Mitglied im BEB-Arbeitskreis "Sachverständige" seit 1995
- stellvertretendes Mitglied der Vollversammlung der Handwerkskammer Münster seit 1998

Tätigkeitsschwerpunkte

- Sachverständigentätigkeit als Gerichtsgutachter
- Privatgutachter
- Beratung und Betreuung von Problembaustellen
- Fachbauleitung
- Abnahmen
- Dozent und pädagogischer Leiter der Handwerkskammer Düsseldorf

im einzelnen:
Beurteilung von Schäden an Estrichen bei
- Industrieböden
- Nutzestrichen
- Heizestrichen
- Estrichen zur Aufnahme von Bodenbelägen
Beurteilung von Schäden an Bodenbelägen bei
- PVC- und Gummibelägen
- textilen Bodenbelägen
- Fertigparkett
- Laminat

Praxisbeispiel

Beim Neubau einer Fabrik für Autozubehör sollte die Produktionshalle mit einem Industrieboden einschließlich Verschleißschicht ausgerüstet werden. Ausgeschrieben wurde eine 10 mm dicke Verschleißschicht aus Korodur gemäß DIN 18560 T 7 Tabelle 5 - Beanspruchungsgruppe II (mittel). Ausgeführt wurde jedoch eine geringere Nutzschichtdicke, die unterhalb der Beanspruchungsgruppe III (leicht) mit einer Stärke von 8 mm lag.

Bereits während des Einbaus der Produktionsmaschinen kam es zu Schäden an der Verschleißschicht. Zwei Gutachter stellten unabhängig voneinander fest, dass die Dicke der Verschleißschicht im Mittel weniger als 8 mm aufwies. Da keine Zweifel an der Dicke der eingebauten Verschleißschicht bestanden, waren "zerstörende" Untersuchungen nicht mehr erforderlich. Eine Besichtigung des Industriebodens gab zudem Aufschluss über die bereits vorgenommene Sanierung von Hohlstellen.

Das zuständige Landgericht sowie das ebenfalls angerufene Oberlandesgericht urteilten: Bei der Bewertung der Nutzbarkeit der Verschleißschicht war von einer Minderung der Nutzung von 40% auszugehen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Nachbesserung nicht durchführte, stand ihm nicht der gesamte Werklohnanspruch zu.

Brancheneinschätzung

Den bundesweiten Klagen über Preisverfall und schlechte Zahlungsmoral kann ich aus meiner Tätigkeit bestätigen. Leider kann ich keine Patentrezepte liefern, um die schlechte Situation der Branche zu verbessern. Allen Kollegen kann ich nur raten, auf die Zähne zu beißen. Die, die jetzt durchhalten, werden bei einer erneut anlaufenden Konjunktur gute Chancen für eine erfolgreiche Tätigkeit haben.
aus FussbodenTechnik 06/03 (Personalien)