Hans Günter Marx

Who is Who im Sachverständigenwesen


Dipl. Ing Hans Günter Marx - Architekt
Sachverständigenbüro für Konstruktionen mit Belägen und Bekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten, Natur- und Betonwerkstein
Erwin-Therre-Str. 26
66706 Perl
Tel.: 06867/560 591
Fax: 06867/560 592
E-Mail: HGMarx@t-online.de

Bestellung
Von der IHK des Saarlandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Schäden an Konstruktionen mit keramischen Belägen".

Beruflicher Werdegang
- bis 1966 Architekturstudium
- 1966 - 1968 Dozent an der Fachschule für Bautechnik - Trier
- 1968 - 2002 Leiter Anwendungstechnik bei Villeroy & Boch
- ab 1973 Mitglied der Architektenkammer und freischaffender Architekt
- ab 1986 zusätzlich Leiter Technik und Gestaltung
- ab 1991 Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger
- ab 2002 Berufssachverständiger

Weitere Aktivitäten
- Obmann des AK Anwendungstechnik des Industrieverbandes keramische Fliesen und Platten
- Mitwirkung in DIN-Norm-Ausschüssen
- eigene Fachbuch- und Einzelveröffentlichungen in Fachzeitschriften; Mitwirkung am VOB/C-Kommentar "Fliesen- und Plattenarbeiten"

Aktuelles Tätigkeitsspektrum
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB)/Bundesverband öffentlicher Bäder (BÖB) und des AK "Sachverständige im BEB
- ständige Mitwirkung bei der Erarbeitung und Aktualisierung technischer Merkblätter des ZDB, des BEB und der DGfdB/BÖB
- Mitglied des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter qualifizierter Sachverständiger (bvs)
- Fachvorträge und Seminare
- Sachverständigentätigkeit für Gerichte, private und öffentliche Auftraggeber
- Untersuchungen und Beratungen

Praxisbeispiel
Auf den keramischen Belägen der Beckenübergänge eines Freizeitbades kam es etwa ein Jahr nach seiner Eröffnung zunehmend zu Sturzunfällen, obwohl die dort eingesetzten Fliesen zum Zeitpunkt ihres Einbaus nachweislich den Anforderungen der UVV (GUV 26.17) an die Rutschhemmung (Bewertungsgruppe B bei Prüfung nach DIN 51097 "Begehungsverfahren") entsprachen. Da diese Prüfung an ausgeführten Belägen nicht möglich ist, wurden im Bereich von Sturzstellen mit dem Messgerät GMG 100 Messungen der Gleitreibungskoeffizienten nach E-DIN 51131 vorgenommen, die in Verbindung mit den Wuppertaler Kennwerten für Gleitsicherheit eine Aussage darüber zulassen, ob Beläge als "sehr sicher" ( > 0,63), "sicher" ( = 0,43 - 0,63), "bedingt sicher" ( = 0,31 - 0,42) oder "unsicher" ( = 0,21 - 0,30) zu bewerten sind. Dabei ergeben sich zwischen 0,38 und 0,47, so dass die Beläge teilweise nur noch als "bedingt sicher" zu bewerten waren.

Eine parallel durchgeführte Messung an einem aus Rückstellproben der Fliesen hergestellten Prüfbelag ergab hingegen ein = 0,87. Also musste nach dem Flieseneinbau ein starker Rückgang der Rutschhemmung eingetreten sein. Solche Veränderungen können entstehen durch:
- Schleifend reibende Beanspruchung der Beläge in Folge üblicher Nutzung (hohe Begehungsfrequenz mit Schuhwerk in Verbindung mit Schmutzstoffen/Sand); eine solche liegt in Barfußbereichen von Schwimmbädern in der Regel nicht vor.
- Einsatz von Reinigungsmitteln oder -verfahren mit schleifenden oder scheuernden Bestandteilen bei der Grund- oder Unterhaltungsreinigung.

Wie eine Recherche ergab, waren die Beläge im vorliegenden Fall zur Beseitigung von Ablagerungen mit schwarzen Pads gereinigt worden. Diese enthalten Siliciumcarbid und sind nach GUV 26.17 für derartige Beläge nicht geeignet bzw. in ihrer Verwendung unzulässig. Aus diesem Grund verbietet sich auch der Einsatz solcher Mittel bei der Grundreinigung zur Entfernung evtl. noch vorhandener Fugmörtelrückstände.

Begünstigt wurde das Auftreten von Stürzen und deren Häufung an zwei Stellen durch Gefälle des Belages von 6 - 7 %. Gleichzeitig war dieser Fall für den Sachverständigen Anlass, bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen/Bundesverband öffentliche Bäder auf die Auswirkungen starker Gefälleausbildungen im Zusammenhang mit rutschhemmenden Belägen in Nassbereichen hinzuweisen und die Herausgabe eines Merkblattes anzuregen. Dieses erschien als Merkblatt 25.07 "Gefälleausbildung in Bodenbelägen von Schwimmbädern".

Danach sind u.a. Gefälle zu planen (Gefällepläne), Mindestgefälle zur sicheren Ableitung von Wasser von 1,5% nicht zu unterschreiten und Gefälle > 5% möglichst nicht zu überschreiten. Falls letzteres im Einzelfall nicht möglich sein sollte, sind diese durch einen entsprechenden Zuschlag zur Rutschhemmung des Belages zu berücksichtigen (z.B. Gruppe C statt B).

Brancheneinschätzung
Die Entwicklung der keramischen Industrie und des Fliesengewerbes unterscheiden sich in der Bundesrepublik nicht von der allgemeinen Entwicklung in der Bauwirtschaft und ist gekennzeichnet durch Stagnation, erheblichen Wettbewerbsdruck und Preisverfall. Diese Entwicklung wird sich in Folge politischer Einflüsse (EU-Erweiterung, Novellierung der HwO, Ich-AGs, Dienstleistungsrichtlinie, Wegfall oder Senkung der Eigenheimzulage) in Zukunft eher noch verschärfen. Die im Zuge eines Teils dieser Veränderungen gleichzeitig wachsenden Möglichkeiten deutscher Unternehmen insbesondere in den östlichen Beitrittsländern werden diese Einflüsse nicht auszugleichen vermögen.

In der Bundesrepublik ist der Anteil keramischer Fliesen und Platten an den verlegten Bodenbelägen rückläufig, wobei jedoch die deutschen Hersteller Marktanteile gewinnen konnten.

Die Novellierung der Handwersordnung lässt sich in der Qualität der Ausführung von Belagsarbeiten eher negative Auswirkungen befürchten. So war in der Bundesrepublik im ersten Halbjahr nach Aufhebung der Meisterpflicht die Neugründung von ca. 6.000 Fliesenverlegebetrieben zu verzeichnen, von denen jedoch mehr als Dreiviertel über keine nachgewiesene Qualifikation verfügten. Gleichzeitig steht jedoch diesen Neugründungen kein gestiegenes, sondern ein eher rückläufiges Marktpotential gegenüber, was die Kalkulation von Leistungen an der Rentabilitätsgrenze oder darunter zur Folge hat. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass durch diese Entwicklung teilweise etablierte Fachbetriebe durch Biliganbieter vom Markt gedrängt werden.
aus FussbodenTechnik 04/05 (Personalien)