Hermann Feldmann

Who is Who im Sachverständigenwesen


Hermann Feldmann
Staatlich geprüfter Bodenleger- und Parkettlegermeister
Zur Alten Donau 5
93086 Wörth/Donau
Tel./Fax: 09482/570
E-Mail: info@feldmann-sachverstaendiger.de
Internet: www.feldmann-sachverstaendiger.de

Bestellung

Seit 2001 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Parkett- Bodenbelagsarbeiten der Handwerkskammer Regensburg.

Beruflicher Werdegang

- 1973 bis 1976 Lehre als Raumausstatter
- 1976 Ablegung der Gesellenprüfung
- 1985 Lehrgang in Bundesfachschule der Bodenbelagswirtschaft Koblenz
- 1985 Ablegung der Prüfung zum geprüften Bodenleger in der Handwerkskammer Koblenz
- 1993 Ablegung der Meisterprüfung als Parkettleger
- 1987 Gründung des eigenen Handwerksbetriebes Fussbodenbau Feldmann für Parkett- und Bodenbelagsarbeiten mit 5 Mitarbeitern
- Seine Boden- und Parkettfachkenntnisse erlangte Feldmann hauptsächlich im Objekteurs-betrieb Fussboden Hofmmannin Neutraubling durch Erwin Prinz, Gerhard Neumayer und Alois Seitz, wo er fast 10 Jahre als Bodenleger tätig war bisdie eigene Selbständigkeit folgte.

Tätigkeitsspektrum

- Ausführung aller branchen-üblichen Handwerksleistungen im Bereich von Parkett- und Bodenbelagsarbeiten
- Sachverständigen-Tätigkeiten für verschiedene Amts- und Landgerichte
- Tätigkeit als Privat-Gutachter
- Mitglied und Mitarbeit im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik

Praxisbeispiel

In einem vor 6 Jahren gebauten Schulgebäude wurden in allen Räumen im Erd- und Obergeschoss Polyolefine-Beläge verlegt. Bereits bei der Bauabnahme vor 6 Jahren wurden vereinzelte Blasenbildungen im Bodenbelag festgestellt. Der Auftragnehmer erklärte sich zu den erforderlichen Sanierungsarbeiten in den Schulferien bereit. Seither werden jedes Jahr in den Sommerferien in Teilflächen Bodenbeläge mit Blasenbildungen repariert. Bei einem Ortstermin wurde folgendes festgestellt:

- Beim Ausbauen des Belages in je einem Klassenraum im Erd- und Obergeschoss wurde festgestellt, dass sich der Kleber im Blasenbereich rückstandsfrei von der Unterseite des Bodenbelages abgelöst hatte.
- Die Zement-Estriche in beiden Stockwerken waren 80-90 mm dick.
- Das Raumklima lag bei 20 C und 53 % rel. Luftfeuchte, die Boden-temperatur betrug 17 C.
- Die CM-Feuchtemessungen ergaben Werte von 3,6 bis 3,8 CM%(zulässig 2,0 CM-%).
- Eine gravimetrische Feuchtemessung von entnommenen Estrichproben in einem Prüfinstitut ergab Werte von 4,7 % (zulässig 3,5 %).
- Unter dem Zement- Estrich lagen Dämmschichten aus Glasfasermatten und Holzwolle-Leichtbauplatten mit Styropor als Mittelschicht. Die Gesammthöhe der Unterkonstruktion war 150 mm dick. Die Dämmschichten waren auf einer Schrenzlage abgedeckt.
- Die Dämmschichten lagen auf einer ca. 220 mm dicken massivenBetondecke, eine dampfbremsende Schicht war auf der Betondecke nicht vorhanden.
- Durch Befragung der Bauleitung und aus noch vorliegenden Unterlagen ergab sich, dass die Bodenbelagsarbeiten 6 - 7 Wochen nach Einbau des Estrichs erfolgten. Feuchtemessungen mit dem CM-Gerät durch den Auftragnehmer gaben Werte um 2,3 % an. Allerdings fehlte die Information, aus welcher Tiefe des Estrichs diese Werte stammten.

Die Restfeuchtigkeit im Zement-Estrich konnte zweifelsfrei als Schadensursache festgestellt werden. Ein unbeheizter Zementestrich von 80 - 90 mm Dicke kann erfahrungsgemäß nie in 6 Wochen normgerecht austrocknen. Schadensverstärkend kommt hinzu, dass aus einer 220 mm dicken, jungen Massivbetondecke noch lange Zeit mit Wasserdampfdiffusions zu rechnen ist. Bei dampfdichten Belägen kondensiert dieser Wasserdampf unter dem Belag und verstärkt so die schadensträchtige Wirkung der Restfeuchte im Estrich.

Zusätzlich ist die eingebaute Schrenzlagen-Abdeckung keine ausreichende Dampfbremse. Die DIN 18 560 legt in Abs. 6.1.2 fest, dass Abdeckungen keine geeignete Massnahme gegen Feuchtigkeit darstellen und in Abs. 6.1.3 wird festgelegt, dass vom Planverfasser geeignete Massnahmen als Feuchteschutz einzuplanen sind.

Eine völlige Erneuerung der geschädigten Flächen war somit unumgänglich. Um weitere zukünftige Schäden zu vermeiden, musste der Estrich durch Bautrocknung getrocknet werden. Falls in dem Schulgebäude keine ausreichende Zeit für Trockungsmaßnahmen vorhanden war, so hätte man eine dampfbremsende Epoxidharzbeschichtung auf den Estrich aufbringen müssen.

Brancheneinschätzung

Die wirtschaftliche Situation im Handwerk hat sich in den letzten 15 Jahren dramatisch verändert. Die Änderung der Handwerksordnung, die im Verlegehandwerk beinahe einer Gewerbe-Freiheit gleichkommt, lässt für einen Betrieb mit mehreren Mitarbeitern fast keine auskömmliche Preisbildung mehr zu. Insbesondere im niederbayerischen Grenzgebiet zu osteuropäischen Staaten werden durch billige Arbeitskräfte die Preise so gedrückt, dass eigentlich nur noch Ein-Mann-Betriebe mit Ihrem Verdienst auskommen können. Die hohen Anforderungen der Kundschaft und enge Termin-Vorgaben sorgen für zusätzlichen Druck.

Entscheidend für das Weiterbestehen eines Handwerkbetriebes mit mehreren Mitarbeitern ist heute die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit städtischen und staatlichen Stellen, sowie mit planenden Architekten und privaten Bauherren. Um sich von schlecht qualifizierten Verlegern abzuheben, ist eine laufende Weiterbildung und eine enge Zusammenarbeit mit der Industrie erforderlich. Für die Zukunft ist mit keiner grundlegenden Verbesserung dieser schwierigen Situation zu rechnen.
aus FussbodenTechnik 05/05 (Personalien)