Jörg Baumann

Who is Who im Sachverständigenwesen

Jörg Baumann

Saarburger Straße 17
54441 Trassem
Tel.: 06581/2686
Fax: 06581/1685
E-Mail: farben-baumann@t-online.de

Bestellung

Von der Handwerkskammer Trier öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk und für das Bodenlegergewerbe einschließlich Fertigparkettverlegung seit März 1997.

Beruflicher Werdegang

1979 bis 1981 Ausbildung zum Maler
1981 bis 1985 Fachhochschule Köln, Bauingenieurwesen, Abschluss: Dipl. Ing. (FH)
1986 bis 1987 Maler- und Lackierermeister
1992 staatlich geprüfter Bodenleger und Fertigparkettleger
seit 1983 (bis 1987 gleichzeitig mit Studium und Meisterschule) Handwerksbetrieb mit angegliedertem Fachhandel für Maler- und Bodenbelagbedarf
seit 1987 ehrenamtliche Tätigkeiten im Malerverband und in der Bezirksinnung Parkett und Fußbodentechnik Mittelrhein/Mosel
Zur Zeit Bodenleger-Fachgruppenleiter, Maler-Obermeister der Innung Trier-Saarburg und stellv. Landesinnungsmeister Rheinland/Pfalz

Tätigkeitsspektrum

Sachverständigen-Tätigkeit im Bereich der gesamten Fußbodentechnik und im Bereich des Malerhandwerks
Gutachtenerstellung im regionalen, teilweise bundesweit und im angrenzenden Ausland
Private und gewerbliche Auftraggeber und Gerichte
Fachtechnische Beratung vonPlanern und ausschreibenden Stellen
Fachvorträge bei Innungsveranstaltungen

Praxisbeispiel

Einer der ersten Aufträge als Sachverständiger zeigte die Bedeutung einer intensiven Untersuchung vorhandener Sachverhalte: Die Verlegung eines PVC-Belages erfolgte im unterkellertem Erdgeschoss in einem Geschäftsraum. Vorhanden war ein homogener PVC-Bahnenbelag, der auf einer Fußbodenkonstruktion aus Calciumsulfat-Estrich auf PE-Folie, Dämmung und einer ca.2 mm dicken, bituminösen Schicht lag. Dieser verschweißte Belag wurde nicht entfernt. Die Neuverlegung erfolgte nach entsprechender Vorarbeit auf dem vorhanden homogenen Bahnenbelag.

Schon nach kurzer Zeit bildeten sich Blasen in der neuen Belagsfläche. Die Intensität der Blasen nahm deutlich zum Rauminneren ab. Dort waren die Blasen nur noch im Streiflicht sichtbar. Nachdem bekannt wurde, dass es während der Zeit der Verlegung einen Wasserschaden im Nachbargebäude gab, war die Ursache schnell geklärt.

Ein Sachverständiger für Hochbau hatte zwischenzeitlich bereits mündlich ein Gutachten erstattet, und ohne Feuchtigkeitsmessungen als Ergebnis festgestellt, dass der Wasserschaden der Grund für den Schaden am Bodenbelag war.

Aber: Wie konnte das Wasser in so kurzer Zeit durch eine neu betonierte Mauer, die daran anschließende alte Mauer und besonders durch die Bitumenschicht, PE-Folie und den alten PVC-Belag gelangen? Außerdem lag die Decke des Nachbargebäudes ca. 20 cm tiefer, als die Decke in dem Teil, in dem der Schaden sichtbar war. War doch noch eine andere Ursache möglich?

An einer nahen Stelle zum Nachbargebäude wurde der Unterboden aufgestemmt. Hier war unter der Estrichdämmung keine Bitumenschicht mehr vorhanden. Weiteres, tiefes Stemmen zeigte, dass hier keine Decke vorhanden war, sondern ein altes, aufgehendes Mauerwerk aus Sandstein. In diesem Teil war der Wassertransport deshalb beschleunigt möglich. Entsprechend hoch war hier der gemessene CM-Wert mit ca. 8% Feuchtigkeit. Dieser nahm auf kurzer Distanz zum Rauminneren bis zu 1,5 % deutlich ab. So ergab sich für die nur im Streiflicht sichtbaren Blasen eine weitere Ursache.

Die Verleger haben auf dem vorhandenen, dichten Untergrund mit der Verklebung in diesem Bereich begonnen. Der Kleber konnte aber nicht ausreichend lang ablüften. Durch den osmotischen Druck bildeten sich die Blasen unter dem neu verlegten Belag. Diese waren aber nur partiell, im Streiflicht und zahlenmäßig gering vorhanden, so dass sie auf die Größe des Schadens bezogen keinen Einfluss hatten.

Brancheneinschätzung

Einer zunehmenden Qualität bei der Ausführung von Handwerksleistungen durch qualifizierte Betriebe, die in der Regel von Personen mit Meisterausbildung oder vergleichbaren Prüfungen geführt werden, steht die schlechte Leistung von unqualifizierten Betriebsführern und deren Mitarbeitern gegenüber. Die in den letzten Jahren ausgeprägte Mentalität zum billigen Produkt zwingt die qualifizierten Betriebe in Auslastungs-Engpässe, die alleine durch hochwertige Arbeit nicht ausgeglichen werden können. Die gute Fachkenntnis bringt diesen Betrieben Aufträge mit besonderen und speziellen Wünschen oder Problemen, die diese sich entsprechend bezahlen lassen sollten.

Industrie und Handwerk sollten sich um ein positives Verhältnis bemühen, wobei ein Miteinander mehr Erfolg bringen wird, als gegenseitige Schuldzuweisungen. Dazu müssen von Handwerkerseite die Neuerungen der Industrie angenommen werden. Es gab, gibt und wird auch in Zukunft keine Produkte geben, die ohne Kinderkrankheiten auf den Markt kommen. Diese auszukurieren wird eine Leistung der Praktiker bleiben, da kein Labor der Welt die Praxis 100%ig nachstellen kann.

Die Industrie muss diese Mängel an ihren Produkten dem Handwerkern gegenüber offen eingestehen. Da darf nicht das Wort Kulanz fallen, wenn ein Mangel am Produkt vorlag und der Handwerker zusätzlich einen kleinen Ausführungsfehler begangen hat. Beispielsweise soll ein Produkt bei günstigen klimatischen Bedingungen mindestens 12 Stunden am Einbauort gelagert werden, der Handwerker hat es aber nur 10 Stunden gelagert, so kann hier nicht der Ausführende der Schuldige sein, wenn die sonstigen Produkteigenschaften den Mangel verursachen.
aus FussbodenTechnik 02/07 (Personalien)