BTE empfiehlt

Für Schlussverkäufe kämpfen

KÖLN - Am 7. Mai hat das Bundeskabinett bekanntlich den Entwurf zur UWG-Reform verabschiedet, der u.a. das Verbot der Sonderveranstaltungen aufhebt. Nach der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat soll die Reform dann wohl im Herbst in Kraft treten.

Damit unterlägen neben Räumungs- und Jubiläumsverkäufen auch die Schlussverkäufe keiner gesetzlichen Regelung mehr. Jedes Unternehmen könnte dann zu einer anderen Zeit seinen individuellen Schlussverkauf durchführen. Negative Folge: Die bisherige breite Berichterstattung in allen Medien und die damit verbundenen unschätzbaren Marketing-, PR- und Frequenz-Effekte dürften entfallen. Ob die Vorteile der Flexibilisierung und Individualisierung dies aufwiegen, ist nach Ansicht des BTE mehr als zweifelhaft.

Der BTE wird deshalb zusammen mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels weiterhin für den Erhalt einheitlicher Schlussverkäufe im UWG kämpfen. Und er appelliert an alle Textileinzelhändler, sich bei den örtlichen Bundestagsabgeordneten für eine entsprechende Veränderung des Gesetzentwurfs einzusetzen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf man Jahrzehnte lang bewährte Umsatzförderungs-Maßnahmen nicht aus formal-juristischen Gründen abschaffen.
aus Haustex 06/03 (Wirtschaft)