Who is Who im Sachverständigenwesen

Thomas Allmendinger

Virngrundstraße 4
73479 Ellwangen
Tel.: 07961/ 9192-0
Fax: 07961/ 9192-50
E-Mail: info@boden-sachverstaendiger.de
Internet: www.boden-sachverstaendiger.de

Bestellung

Von der Handwerkskammer Ulm, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe.

Beruflicher Werdegang

1986 - 1989 Parkettlegerlehre
1996 Meisterprüfung in Nürnberg, ausgezeichnet mit dem bayrischen Staatspreis
2005 Geschäftsführer von Allmendinger - Der Parkettmeister GmbH
Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk und das Bodenlegergewerbe von der Handwerkskammer Ulm
2008 Stellvertretender Obermeister Innung Parkett- und Fußbodentechnik Baden Württemberg Süd
Fachgruppenleiter Bodenleger Baden Württemberg Süd
Fachgruppenleiter Parkett, Holzpflaster, Dielen Baden Württemberg Süd
2010 Estrichlegermeister

Aktuelles Tätigkeitsspektrum

Mitglied der Handwerkskammer Ulm
Stellvertretender Obermeister Landesinnung Baden Württemberg Süd
Mitglied des Bundesverbands Estrich und Belag
Sachverständiger für Gerichte, Privat- und Schiedsgutachten

Praxisbeispiel

Beim Anbau eines Gebäudekomplexes entschied man sich aus Zeitgründen für die Einbringung neuer Gussasphaltestrichflächen. Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelte und ein Holzbelag gewünscht wurde, fiel die Wahl auf 16 mm dickes Holzpflaster, um den hohen Belastungen auf Dauer standzuhalten. Unter Verwendung eines Polymer-Klebstoffes wurden zur Entkopplung und Spannungsminderung Korkgummigranulatbahnen verlegt. Die Arbeiten erfolgten im Juni 2009 und waren an einem Donnerstag Abend abgeschlossen. Da es sich bei dem Verleger um einen Objekteur handelte, der aus mehrere hundert Kilometer Entfernung anreiste, wurde vereinbart, dass die Schleifarbeiten am darauf folgenden Montag vorgenommen würden.

In den großflächigen Flurbereichen des Gebäudes wurde der Gussasphalt als Sichtgussasphalt belassen und an dem Freitag nach Beendigung der Parkettarbeiten nass geschliffen. Als der Parkettleger am Montag die Schleifarbeiten beginnen wollte, waren im gesamten Flächenbereich Wellen bis zu 30 cm Höhe vorhanden. Bedingt durch die hohe Luftfeuchtigkeit hatte das Holzpflaster den Gussasphalt trotz Entkopplungsbahn vom Untergrund abgehoben. Ursächlich für den entstandenen Schaden waren aber nicht nur die extrem hohen Luftfeuchtigkeitswerte, sondern auch zu geringe Bewegungsfugen und Randfugen bei der Verlegung des Gussasphalts.

Bei Gussasphaltestrichen ist eine Randfuge von 10 bis 15 mm vorgeschrieben, wenn diese Flächen mit Parkett belegt werden sollen. Planerisch muss dies dem ausführenden Verarbeiter der Gussasphaltarbeiten bekannt gegeben werden. Dennoch hat ein Auftragnehmer von Parkettarbeiten, gemäß seiner Prüfpflicht nach DIN 18367, bei ungenügenden Bewegungsfugen schriftlich Bedenken anzumelden. Letztendlich war eine Kombination aus ungenügenden Bewegungsfugen und zu hoher Luftfeuchtigkeit für den entstandenen Schaden verantwortlich. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass es auch später bei dauerhaft hohen Luftfeuchtigkeitswerten, wie sie im Sommer oft vorkommen, auch ohne die Schleifarbeiten des Gussasphalts unter Verwendung von Wasser zum gleichen Schaden gekommen wäre.

Brancheneinschätzung

Ein Ineinandergreifen der verschiedenen Gewerke des Fußbodens wird für die Zukunft immer wichtiger werden. Nur im Verbund aller Gewerke, die Bodenbelagarbeiten ausführen, kann letztlich entsprechender Druck für die Belange der Fußboden-Gewerke aufgebaut werden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit des Zentralverbands Parkett und Fußbodentechnik mit dem Bundesverband Estrich und Belag, die seit Jahren stattfindet. Auch andere Gewerke wie Raumausstatter, Fliesenleger etc. müssen in das "Boot" Fußbodentechnik geholt werden.

Weitergehend wird Werbung für die einzelnen Produkte des Fußbodens nicht nur in Fachzeitschriften nötig sein. Die Laminatindustrie hat vorgemacht, wie man letztlich ein Produkt in den Köpfen der Endverbraucher festsetzt und hochhält. So sollte auch die Werthaltigkeit für andere Produkte der Fußbodentechnik und das dafür nötige Fachwissen und Können der einzelnen Gewerke beim Kunden bzw. Endverbraucher bekannt sein und bekannt werden. Eine diesbezügliche Zusammenarbeit der Verbände und der Industrie wird in Zukunft noch wichtiger.

Dauerhaft erfolgreich werden die Handwerker sein, welche die Anforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes in ihrer Materialauswahl berücksichtigen. In Anbetracht der demographischen Entwicklung sind vor allem Umbauten und Renovierungen ein stark wachsendes Betätigungsfeld für qualifizierte Handwerker. Barrierefreies Bauen setzt gerade in diesen Bereichen handwerkliches Können und technisches Know-how voraus. Auch dies kann und muss dem Verbraucher durch entsprechende Werbeauftritte vermittelt werden.
aus FussbodenTechnik 01/11 (Personalien)