Innung Pfalz - Rheinhessen - Saarland

Die DIN 18365 genauer studieren

So viele Teilnehmer hatte Obermeister Jörg Bickelmann-Follmar noch nie auf einer Innungsversammlung begrüßt. Ob es die Besichtigung des Eichenlagerplatzes in Johanniskreuz war oder das Interesse an der Pfälzischen Parkettfabrik, Ende Oktober kamen gut 50 von 85 Innungsmitgliedern in den Pfälzischen Wald. Dort hörten sie von einem ausgeglichenen Haushaltsplan der Innung für 2004 und Erläuterungen zur DIN 18365.

Harald Kaulen, Mitautor der "Erläuterungen zur DIN 18365 - Bodenbelagsarbeiten", gab Hinweise zur 6. überarbeiteten Auflage seines Werkes. "Dort", meint Kaulen, "steht eine Menge drin, was noch nie so klar gesagt worden ist." Darunter die Formulierung, dass die relative Luftfeuchtigkeit möglichst 65% betragen, jedoch 75 % nicht überschreiten sollte. Die Idee dahinter: Verlegt ein Parkettleger bei einer Luftfeuchtigkeit von über 65 %, ohne Bedenken anzumelden, soll man ihm daraus keinen Strick drehen dürfen. Verneint wird dazu die Frage, ob Parkettleger eine Haftzugsprüfung am Estrich vornehmen müssten. Interessant auch die klare Ansage zur Fußbodenheizung: Auf die Einhaltung von 7 Tagen Funktionsheizen und 18 Tagen "belegreif Heizen" muss sich der Oberbodenleger verlassen können.

Lehrlingswartin Beatrix Baumann berichtete von einem bundesweiten Rückgang an Ausbildungsstellen im Parkettlegerhandwerk um 14,5 %. Die Durchfallquote bei Gesellenprüfungen liege im Bundesdurchschnitt bei 20 %. Weiter teilte sie mit, dass die Schule in Ehingen eine neue Werkstatt mit 28 Arbeitsplätzen erhalten hat. Und schließlich hatte sie noch einen Tipp für die Betriebe: Bevor ein Lehrling eingestellt wird, sollte beim Ausbildungsberater der Handwerkskammer um staatliche Zuschüsse nachgefragt werden. Ist der Lehrvertrag einmal unterschrieben, geht dieser Anspruch verloren.
aus Parkett Magazin 06/03 (Wirtschaft)