Teppich-Inspektor im Auftrag der Qualitätsoffensive "Pro Teppichboden"

Wenn der Teppichboden zum Katzenklo wird


Seit knapp zwei Jahren sind Teppich-Inspektoren in Deutschland unterwegs. Im Auftrag der Qualitätsinitiative "Pro Teppichboden" sollen sie Unstimmigkeiten bezogen auf textile Bodenbeläge zwischen Käufer und Verkäufer außergerichtlich ausräumen. Bundesweit sind 24 Teppich-Inspektoren aktiv, aber in einigen Gegenden wie in den neuen Bundesländern und im Norden gibt es noch Bedarf.

Mit dem Teppich-Inspektor wurde eine Instanz geschaffen, die in einem außergerichtlichen Verfahren eine Klärung von Streitfällen herbeiführt. Derzeit verfügt die Qualitätsoffensive "Pro Teppichboden" über 24 Inspektoren. Zugelassen werden nur staatlich anerkannte Sachverständige, die sich einer zusätzlichen Weiterbildung über Ziele und Maßnahmen der Qualitätsoffensive unterzogen haben. Sie werden also nicht in ihrem Fach geschult, sondern nur im Prozedere von "Pro Teppichboden". Die Aufgabe eines Teppich-Inspektors ist es dabei nicht, einen Fall zu entscheiden. Er soll vor Ort lediglich den Sachverhalt aufnehmen. Die Entscheidung fällt dann das Team um Dr. Ernst Schröder vom Textiles & Flooring Institute (TFI) in Aachen.

Die Erfahrungen der ersten rund 50 Fälle haben gezeigt, dass die Schlichtung mit Hilfe des Teppich-Inspektors meistens erfolgreich ist. "Es gibt aber Fälle, wo die Leute mit einer Rechtsschutzversicherung ausgestattet sind und sich partout vor Gericht streiten wollen - auch wenn wir ihnen sagen, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht", berichtet Dr. Schröder. Bei der Art der Einsätze hat er einen eindeutigen Trend beobachtet. "In der Regel geht es um Aussehensveränderungen des textilen Belages." Außerdem gibt es Streitfälle, wenn die Lieferung nicht dem ursprünglich Angebotenen entspricht.

Wer fordert den Teppich-Inspektor an?

Ein Teppich-Inspektor nimmt seine Ermittlungstätigkeit auf, sobald er angefordert wird. Es gibt 4 Möglichkeiten, wie dies geschehen kann:

- Durch einen Endverbraucher, sofern ein Produkt-Pass vorliegt.
- Durch einen zertifizierten Partner der Qualitätsoffensive "Pro Teppichboden".
- Durch Mitglieder der ETG - Europäische Teppich-Gemeinschaft
- Durch Förderer der Qualitätsoffensive "Pro Teppichboden".

Die Kosten für den Einsatz eines Teppich-Inspektors sind pauschaliert. Einen Überblick gibt unten stehende Tabelle. Grundsätzlich gilt: Wer den Auftrag für den Einsatz eines Teppich-Inspektors erteilt, zahlt auch. Allerdings haben sich die Mitglieder der ETG sowie die Partner der Qualitätsinitiative verpflichtet, sich dem Urteil des Teppich-Inspektors zu beugen und entstandene Kosten zu tragen, sofern ihnen ein Mangel nachgewiesen wird. Endverbraucher zahlen nur, wenn die Reklamation unberechtigt war - und zwar maximal 100,- EUR. Die Differenz trägt in diesem Fall die ETG.

Wie kann ein Teppich-Inspektor beauftragt werden?

Die Beauftragung eines Teppich-Inspektors kann ausschließlich über die Zertifizierungsstelle der Qualitätsinitiative "Pro Teppichboden" des Textiles & Flooring Institute in schriftlicher Form erfolgen. Das TFI koordiniert die Einsätze der Teppich-Inspektoren und sorgt dafür, dass binnen 10 Arbeitstagen nach Auftragseingang eine Ortsbesichtigung erfolgt.

Beim TFI kann eine Vorlage zur Beauftragung eines Teppich-Inspektors angefordert werden, die zur Beschleunigung der Bearbeitung folgende Angaben enthalten muss: Auftraggeber, Reklamationsgrund, Angaben zum Produkt und zur Verlegung sowie Ansprechpartner bei Kunden und Auftraggebern.

Das TFI entscheidet den Fall

Das Protokoll der Ortsbesichtigung dient dem TFI als Grundlage zur Erstellung des abschließenden Berichtes, der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Darin enthalten sind auch Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in dem jeweiligen Fall. Die Zwischenschaltung der Zertifizierungsstelle gewährleistet, dass bundesweit gleichartige Fälle nach den gleichen Maßstäben behandelt werden. In besonders schwierigen Fällen kann sie zudem als Ratgeber hinzugezogen werden.

Katzenurin ohne Katze?

Unter den Reklamationen sind auch schon mal kuriose Fälle. So gab es eine Geruchsreklamation, bei der eindeutig Katzenurin als Ursache nachgewiesen werden konnte. Die Wohnungsinhaber bestritten aber, dass jemals eine Katze ihre Pfote in ihre Wohnung gesetzt hatte. Es gibt auch Fälle, in denen Lapalien reklamiert werden. Dazu Dr. Schröder: "Wenn an einem einwandfreien Teppich irgendwo eine einzelne Noppe raushängt, dann stehen häufig Aufwand und Schaden in keinerlei Verhältnis zueinander." Der angebliche Schaden ist dann mit einem Handgriff schnell behoben.

Grenzen des Teppich-Inspektors

Es gibt aber auch Fälle, in denen der Teppich-Inspektor alleine nicht mehr weiterhelfen kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn behauptet wird, dass ein Teppichboden frühzeitig verschlissen ist. Dann kann aber das TFI weiterhelfen und eine Verschleißprüfung vornehmen. Gleiches gilt für Flecken und für Geruchsbelästigungen. Wenn man die ersten 50 Fälle Revue passieren lässt, so fällt auf, dass die meisten Reklamationen unberechtigt sind. Dr. Schröder vermutet, dass zu viele vermeintliche Schadensfälle auf Kulanzbasis geregelt werden.

Die Arbeit der Teppich-Inspektoren ist aus Sicht des TFI sehr erfolgreich angelaufen. Ohne großen bürokratischen Aufwand wurden im letzten Jahr auch komplizierte Sachverhalte geklärt und zumeist zu einer gütlichen Einigung geführt - und dies zu vergleichsweise geringen Bearbeitungskosten und ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen.
aus FussbodenTechnik 01/06 (Wirtschaft)