Who is Who im Sachverständigenwesen

Dipl.-Ing. Jens Schade


Kuhn & Schade GmbH
Sachverständige und Ingenieure

Tel.: 03677/6899706
Fax: 03677/ 6899707
E-Mail: Jens.Schade@Baugutachter-website.de
Internet: Kuhn-Schade.org

Bestellung
Von der IHK zu Gera öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Beruflicher Werdegang
-1984 - 1989 Bauingenieurstudium an der Hochschule für Bauwesen in Leipzig
-1989 - 1991 Projektingenieur für die Entwicklung von Glasfaserdämmstoffen für den Hochtemperaturbereich in Sachsen
-1991 - 1994 Anwendungstechnische Beratung, Schwenk Dämmtechnik in Bayern
-1994 - 1998 Anwendungstechnische Beratung, Fränkische Rohrwerke Königsberg
-1998 - 2000 Mitinhaber, Ing.-Büro Kuhn
-2000 Bestellung als ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
-seit 2000 geschäftsführender Gesellschafter der Kuhn & Schade GmbH

Aktuelles Tätigkeitsspektrum
-Berufssachverständiger für Gerichte, Privat-, Versicherungs- und Schiedsgutachten
-Spezialisierung auf das Fachgebiet Fußbodenkonstruktionen

Praxisbeispiel
Bei der Errichtung einer Industriehalle entschied man sich für einen Beton-Hallenfußboden (40,80 x 50,50 m) als bewehrte Bodenplatte mit einer Plattendicke von 20 cm, die Oberfläche war flügelgeglättet mit Hartstoffeinstreuung. Der Betonboden wird durch den Betrieb in einem metallverarbeitenden Unternehmen und durch Flurförderzeuge mit harter Bereifung (Stahl und Polyamid) beansprucht.

In den Beton wurden im Abstand von 6,50 x 7,20 m Scheinfugen geschnitten, die offen blieben und nicht z.B. mit Kunstharz verfüllt wurden. Die Fugenplanung entsprach grob dem Stützenraster der Außenwandstützen. Nach rund zweijähriger Nutzung traten im Bereich der Fahrstraßen massiven Abplatzungen an den Fugenrändern der Scheinfugen und Krakeleerisse (feine, netzartige Oberflächenrisse) an der gesamten Oberfläche auf. Die offenen Scheinfugen füllten sich im Laufe der Zeit mit Betonstücken, Schmutz, Sand und Spänen sowie Stanzabfällen aus der Metallverarbeitung.

Die Bohrkernentnahmen bestätigten die nur an der Oberfläche bis in ca. 1 mm Tiefe vorhandenen Krakeleerisse mit Rissbreiten 0,60 mm. Diese Netzrisse werden durch Schwind- und Austrocknungsvorgänge sowie durch Zugluft und Sonneneinstrahlung verursacht. Sie sind meist ein Indiz für eine nicht durchgeführte oder zu kurze Nachbehandlung des Betons (z.B. mit Folien, Planen oder flüssigen Mitteln).

Die Schnitttiefe der Scheinfugen betrug rund 55 mm. Die Bewehrung mit einem Durchmesser von 6 mm lag in einer Tiefe von 35 bis 50 mm und wurde ordnungsgemäß getrennt. Dadurch konnte sich ein planmäßiger und gewollter Riss in der Bodenplatte nach unten ausbilden. Die erforderliche Mindestbetondeckung von 10 mm Höhe zum Schutz der vorhandenen Bewehrung gegen Korrosion wurde bis auf zwei Ausnahmen eingehalten. Die Betondeckung lag im Wesentlichen zwischen 20 und 30 mm. Die Druckfestigkeit des vorhandenen Betons lag sogar über der geplanten Druckfestigkeitsklasse C20/25.

Bei Nichtsanierung der vorhandenen Scheinfugen wird sich das Schadensbild weiter verschlechtern. Obwohl der Hallenfußboden grundsätzlich gemäß DIN 18560 - 7 in die oberste Beanspruchungsgruppe I einzuordnen ist. Das heißt. er eignet sich für "schwere mechanische Beanspruchung durch Flurförderzeuge, in Abhängigkeit von deren Bereifungsart und stattfindende, metallverarbeitende Arbeitsabläufe".

Das Schadensbild ist entstanden, weil die im Hallenfußboden befindlichen Scheinfugen nicht innerhalb eines Zeitraums von einem halben bis einen Jahr nach dem Schneiden der Fugen verfüllt worden sind und weil eine Beanspruchung der Fugen durch Flurförderzeuge mit harter Bereifung und eine daraus resultierende Kantenpressung der Fugenränder erfolgte. Fugen unterliegen bei rollender Belastung hohen Kantenpressungen - in Abhängigkeit von der Härte der Laufräder der Flurförderzeuge. Dazu kommt die Stoßbelastung beim Überfahren der Fugen, die bei kleinen Rädern und breiten Fugen besonders groß sind.

Aus technischer Sicht sind die Schäden an den Scheinfugen dem Verantwortungsbereich Planung/Bauleitung und nicht dem Verarbeiter zuzuordnen.

Brancheneinschätzung
Auftraggebern, Planern und Verarbeitern stehen heute eine Vielzahl von Fußbodenkonstruktionen, Oberböden und Oberflächenbehandlungen zur Verfügung. Diese müssen auf eine ebenso große Vielzahl von Untergründen abgestimmt werden. Die richtige Auswahl fällt oft schwer. In diesem Zusammenhang nimmt die Planung der Oberflächen, insbesondere die Fugeneinteilung und die Art der auszubildenden Fugen, eine besondere Stellung ein. Die Fugen in einem Bauteil müssen der zu erwartenden Belastung wie z.B. die Art der genutzten Flurförderzeuge und deren Bereifung entsprechen.

Nur bei sorgfältiger Planung, Überwachung und Wartung der Fugen, der fast nie die nötige Aufmerksamkeit zu teil wird, sind spätere Schäden an diesen Bauteil zu vermeiden. Parallel dazu wird es für ausführende Betriebe immer wichtiger, den rechtlichen Rahmen zu kennen und sich über den aktuellen Stand der Regelwerke zu informieren. Hier sind alle am Bau Beteiligten gefragt, sich mit der Frage des Fußbodenaufbaus zu beschäftigen und für den jeweiligen Einsatzzweck die optimale Fußbodenkonstruktion zu finden.
aus FussbodenTechnik 03/11 (Personalien)