40 Jahre Gütegemeinschaft Estrich und Belag

Qualitätssicherung von Estrichen hat sich bewährt

Die Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Estrich und Belag haben sich freiwillig zur Ausführung von Leistungen auf höchstem Qualitätsniveau verpflichtet. Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch Eigen- und Fremdüberwachungen kontrolliert. Dabei geht der Güteschutz weit über die normativen Anforderungen der Normen EN 13 813 und DIN 18 560 hinaus. Unternehmen, die die hohen Anforderungen erfüllen, dürfen das Gütezeichen "RAL-RG 818" führen. Im Juni 2006 feiert die Gütegemeinschaft ihr 40-jähriges Bestehen.

Für die Herstellung von Estrichen und Estrichmörteln sieht die europäische Normung keine genormten Ausgangsstoffe vor. Die Hersteller müssen grundsätzlich nur die Druck- und Biegezugfestigkeit ihrer Produkte deklarieren und gewährleisten. Der Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB) und die Gütegemeinschaft Estrich und Belag gehen hier noch einen Schritt weiter: In beiden Organisationen haben sich Bauunternehmen freiwillig mit dem Anspruch von Leistungen auf höchstem Qualitätsniveau bei Estrich und Belag zusammen geschlossen.

Die Güte des Estrichs wird durch regelmäßige betriebliche Eigen- und Fremdüberwachung durch das Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) in Troisdorf kontrolliert, das sowohl den Einbau als auch das Endprodukt überprüft. Dabei erhalten die Auftraggeber die nachweisliche Sicherheit über gleichbleibend hohe Qualität der Estriche dieser Firmen. Unternehmen, die diese Prüfverfahren absolvieren, stehen für eine einwandfreie Bauausführung und erhalten ein RAL-RG 818 Gütezeichen, das es für die Produktgruppen Calciumsulfat-Fließestrich, Hartstoffestrich, Magnesiaestrich und Zementestrich gibt.

So funktioniert die Eigenüberwachung

Im Rahmen der Eigenüberwachung muss jedes Güteschutzmitglied, gleichmäßig über das Jahr verteilt, 6 Prismensätze je Estrichart aus dem auf der Baustelle verwendeten Estrichmörtel herstellen. Die Prismensätze werden nach entsprechender Lagerung an das Institut gesandt und dort auf Rohdichte, Biegezug- und Druckfestigkeit überprüft. Das Prüfzeugnis, welches hierüber ausgestellt wird, ist ein direkter Nachweis der Estrichmörtelqualität für eine bestimmte Baustelle. Nach frühestens 28 Tagen werden die 3 einzelnen Prismen je Satz gewogen und so die Rohdichte berechnet.

Anschließend werden die Prismen einzeln mit einer Stützweite von 100 mm in der Biegezugprüfung bis zum Bruch belastet. Aus der Bruchlast und den Probekörperabmessungen im Bereich der Bruchfläche wird die Biegezugfestigkeit berechnet. An den 6 Prismenhälften wird nun abschließend die Druckfestigkeit geprüft. Die Dokumentation der Prüfergebnisse erfolgt über ein so genanntes Güteschutzprüfzeugnis. Hier werden die ermittelten Prüfergebnisse mit den vorher deklarierten Eigenschaften verglichen.

So funktioniert die Fremdüberwachung

Im Rahmen der Fremdüberwachung werden die einzelnen Mitgliedsbetriebe vor Ort durch das IBF überprüft. Die Fremdüberwachung unterteilt sich in eine Baustellenüberwachung und eine Trittschallüberwachung. Im Rahmen der Baustellenüberprüfung werden an einem konkreten Bauvorhaben die Ausgangsmaterialien, die Baustellenkoordination bzw. -bedingungen und die Ausführung der Estricharbeiten beurteilt. Die Trittschallüberwachung wird ebenfalls an einem realen Bauvorhaben mit einer schwimmenden Estrichkonstruktion überprüft. Hier wird nach Einbau und Erhärtung des Estrichs festgestellt, ob die Anforderungen an den Schallschutz eingehalten wurden.

Welche Vorteile bietet der Güteschutz?

Die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Estrich und Belag bringt Estrichunternehmern gleich in zweifacher Hinsicht Vorteile: Zum einen werden betriebsinterne Abläufe transparent und lassen sich entsprechend optimieren. Schließlich weiß nicht jeder Estrichunternehmer, wie seine Mitarbeiter auf der Baustelle tatsächlich arbeiten. Die Eigen- und Fremdüberwachung sowie die detaillierte Baustellendokumentation nach den Güteschutzbestimmungen geben Aufschluss über die Situation auf der Baustelle. Fehler lassen sich frühzeitig erkennen und kostspielige Schäden im Vorfeld vermeiden. Das innerbetriebliche Bekanntmachen der Prüfergebnisse kann zudem zur Mitarbeitermotivation beitragen.

Der zweite wesentliche Vorteil des Güteschutzes liegt in der Außendarstellung: Durch das Gütezeichen "RAL-RG 818" kann der Estrichunternehmer nach außen dokumentieren, dass er nachweislich Qualität abliefert. Das schafft Wettbewerbsvorteile gegenüber Billigkolonnen. Die regelmäßige Qualitätskontrolle bedeutet für den Auftraggeber Sicherheit beim Kauf und Transparenz bei Preis-Leistungs-Vergleichen. Höhere Angebotspreise lassen sich nachvollziehbar begründen. Öffentlichen Auftraggebern bietet das Gütezeichen für Estriche die geforderte Planungs- und Rechtssicherheit durch klar definierte Anforderungen an alle wichtigen Gütekriterien.

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Gütegemeinschaft Estrich und Belag

Charakteristik:
- Zusammenschluss von Fachbetrieben zur Sicherung des Güteschutzes im Estrich- und Belaggewerbe
- Jeder Fachbetrieb, der sich der Gütegemeinschaft anschließt, dokumentiert durch betriebliche Eigenprüfungen seinen freien Willen zur Güteleistung nach den Güte- und Prüfbestimmungen für Estriche RAL-RG 818

Aufgaben und Funktionen:
- Sicherung und Überwachung der Güte von Estrichen nach den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-RG 818
- Vergabe des Gütezeichen RAL-RG 818 auf Grundlage der Güteüberwachung für die Herstellungsgruppen Anhydritestrich, Calciumsulfatestrich, Hartstoffestrich, Magnesiaestrich und Zementestrich

Güteausschuss: Manfred König (Obmann), Bertram Abert, Adrian Böckers, Hans Uwo Freese, Jürgen Wille und Geschäftsführer Edgar Leonhardt

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft:
- Die Mitgliedsbetriebe schicken alle 2 Monate einen Prismensatz von einer Baustelle an das IBF zur Prüfung (Eigenüberwachung)
- Die Mitgliedsbetriebe erlauben einmal jährlich einen Baustellenbesuch durch das von der Gütegemeinschaft beauftragte Prüfinstitut zur örtlichen Prüfung der Verlegung und Baustellenorganisation sowie zur Trittschallprüfung an einem verlegten Estrich (Fremdüberwachung)

Kosten:
- Eintrittsgeld: 128 EUR
- jährlicher Beitrag je Herstellungsgruppe: 120 EUR (90 EUR für BEB-Mitglieder, Staffelung bei mehreren Herstellungsgruppen)
- Eigenüberwachung (Prismenprüfung): ca. 430 EUR bis 690 EUR im Jahr
- Fremdüberwachung (Baustellenprüfung und Trittschallmessung): ca. 910 EUR im Jahr

Geschäftsstelle/Infos:
Gütegemeinschaft Estrich und Belag
Industriestraße 19
53842 Troisdorf-Oberlar
Tel.: 02241/397 39-60
Fax: 02241/397 39-69
Internet: www.gueteschutz-estrich.de
aus FussbodenTechnik 02/06 (Wirtschaft)