Fachgruppe Holz(pflaster): Mitgliederversammlung in Billerbeck

Neuer Name, alter Vorstand


Mit einer Umbenennung endete die jüngste Tagung der Bundesfachgruppe Holzpflaster des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik. In Zukunft firmieren die Parkettexperten im Zentralverband unter der Bezeichnung "Bundesfachgruppe Holz - Parkett, Holzpflaster und Dielen". Auf diesem Wege will die Gruppe um den wiedergewählten Fachgruppenleiter Reinhard Breitung ihre Kompetenz in Sachen Parkett und Holztechnik sowie ihre Öffnung für andere Parkettprodukte nach außen tragen.

Während viele technische Fragen und Themen intensiv diskutiert wurden, waren sich die Mitglieder der Fachgruppe Holz in einem einig: Sie wählten Reinhard Breitung für weitere drei Jahre zu ihrem Fachgruppenleiter. Auch dem stellvertretenden Vorsitzenden Wilhelm Nürnberger sprach die Versammlung erneut das Vertrauen aus.

Schon lange beschäftigen sich die Mitglieder nicht mehr nur mit dem Spezialprodukt Holzpflaster, sondern vor allem mit holztechnischen Themen. Damit auch nach außen sichtbar wird, dass die Holzpflaster-Gruppe die Parkettexperten im Zentralverband vereint, hat sich die Versammlung nach zähem Ringen zu einem neuen Namen entschlossen: Bundesfachgruppe Holz - Parkett, Holzpflaster und Dielen. In dieser neuen Ausrichtung werden die Mitglieder auch den geplanten "Techniktag" des Zentralverbandes maßgeblich gestalten.

Außerdem plant die Bundesfachgruppe gemeinsam mit den Industriekollegen im Fachverband Holzpflaster ein Grundseminar Holzpflaster. Im kommenden Jahr sollen interessierte Fachbetriebe wieder die Gelegenheit erhalten, sich mit der schwierigen Verlegung von Holzpflaster vertraut zu machen. Bis dahin dürfte auch das Thema Holzpflaster-Norm vom Tisch sein, mit dem sich der Fachverband derzeit beschäftigt. Die DIN 18367 Holzpflasterarbeiten befindet sich momentan in der inhaltlichen Überarbeitung.

Brandschutz ist Planersache

Mit einem ausführlichen Fachvortrag zum Thema Brandschutz bereicherte Aribert Hermann, Sachverständiger für Brandschutz (Bauaufsicht Landkreis Fulda), die Veranstaltung. Dabei machte er deutlich, dass der bauliche Brandschutz in erster Linie Sache der planenden Architekten und Ingenieure ist. Bodenbeläge spielen im Vergleich zu anderen Bauteilen zumeist nur eine untergeordnete Rolle.

Brandschutz-Auflagen gibt es in der Regel nur für Treppenhäuser und Flure, wo ausschließlich schwer entflammbare B1-Produkte (nach neuer DIN EN 13501-1 auch mit Bfl-s1 bezeichnet) verwendet werden sollen. Holzböden - auch Eiche-Parkett - sind normalerweise nach der noch gültigen DIN 4102-1 in die Brandklasse B2 eingeordnet. Unter besonderen Auflagen können Holzböden aber auch die Anforderungen der Brandschutzklasse B1 erfüllen. Als Beispiel nannte Hermann neben versiegeltem massiven Eiche-Parkett unter bestimmten Voraussetzungen auch Holzpflasterböden.

Obwohl der Brandschutz Sache des Planers ist, muss der Parkettleger aber bei Renovierungsarbeiten Acht geben, dass er die Auflagen des Brandschutzes einhält. Wenn in Fluren und Treppenhäusern versiegeltes Eiche-Stabparkett (eingestuft nach B1) geschliffen werden soll, ist vorher die Bauaufsicht hinzuzuziehen. Durch das Schleifen und ggf. Ölen werden, so der Brandschutzexperte, in der Regel nur noch die B2-Vorgaben erfüllt.

Einheitsabweichungen einfach erkennen

Ein weiterer Fachvortrag der Holzpflaster-Tagung befasste sich mit Maßabweichungen im Fußbodenbau. Peter Kunert vom Ingenieurbüro für Fußbodentechnik referierte über die DIN-Norm 18202, Toleranzen im Hochbau - Bauwerke. Seit rund einem Jahr gilt eine aktualisierte DIN 18202, in die die ehemalige DIN 18201 integriert wurde.

Die meisten Bestimmungen wurden in diese neue Norm übernommen. Wichtig für Fußbodenbauer sind insbesondere die Ebenheitsabweichungen. In Abhängigkeit von dem Abstand zwischen zwei Messpunkten sind nur festgesetzte Maximalabweichungen erlaubt.

Flächenfertige Böden wie Estriche zur Aufnahme von Bodenbelägen dürfen bei Messpunktabständen von zwei Metern beispielsweise nur ein Grenzwert-Stichmaß von 6 mm aufweisen. Kunert betont in diesem Zusammenhang, dass eine Ebene nicht unbedingt eine Horizontale sein muss.

Auch auf einer geneigten Fläche lasse sich mit der Messlatte das Stichmaß und damit die Ebenheitsabweichung bestimmen. Zur einfacheren Überprüfung empfiehlt Kunert eine Messlatte, die ähnlich einem Wischer über den Boden gezogen wird und dadurch Unebenheiten schnell sichtbar macht.
aus Parkett Magazin 06/06 (Wirtschaft)