Vti Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Weiterhin staatliche Förderung der ostdeutschen Textilindustrie


Unternehmen der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie können bei entsprechenden Voraussetzungen auch künftig staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres sind sowohl in Sachsen als auch Thüringen neue Förderrichtlinien im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Ost (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Kraft getreten. Förderanträge sind jeweils an die Aufbau-Banken der beiden Bundesländer zu stellen. "Bislang gab es die GA-Förderung in voller Höhe nur für bestimmte Regionen. Jetzt ist sie - mit wenigen Ausnahmen - nicht mehr vom Standort abhängig. Wir werten das auch als Erfolg des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti), der sich gemeinsam mit der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft und dem Verband der Wirtschaft Thüringens für die Neuregelung bzw. Beibehaltung bewährter Fördergrundsätze eingesetzt hat", so vti-Geschäftsführer Dr. Peter Werkstätter; "die maximal möglichen Förderhöhen von 50 Prozent für kleine Unternehmen entsprechen unseren Vorstellungen und reizen den 36. EU-Rahmenplan voll aus." Die ebenfalls neu gestaltete Mittelstandsrichtlinie für Sachsen ermöglicht erstmals neben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung auch die Förderung von Aktivitäten zur Markteinführung von Produkten.
aus Haustex 04/07 (Wirtschaft)