Who is Who im Sachverständigenwesen

Dipl.-Ing. Jens Schade


Kuhn & Schade GmbH
Sachverständige und Ingenieure
Tel.: 03677/6899706
Fax: 03677/ 6899707
E-Mail: Jens.Schade@Baugutachter-website.de
Internet: Kuhn-Schade.org

Bestellung
Von der IHK zu Gera öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Beruflicher Werdegang
-1984 - 1989 Bauingenieurstudium an der Hochschule für Bauwesen in Leipzig
-1989 - 1991 Projektingenieur für die Entwicklung von Glasfaserdämmstoffen für den Hochtemperaturbereich in Sachsen
-1991 - 1994 Anwendungstechnische Beratung, Schwenk Dämmtechnik in Bayern
-1994 - 1998 Anwendungstechnische Beratung, Fränkische Rohrwerke Königsberg/Bayern
-1998 - 2000 Mitinhaber, Ing.-Büro Kuhn
-2000 Bestellung als ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
-seit 2000 geschäftsführender Gesellschafter der Kuhn & Schade GmbH

Aktuelles Tätigkeitsspektrum
-Berufssachverständiger für Gerichte, Privat-, Versicherungs- und Schiedsgutachten
-Spezialisierung für das Fachgebiet Fußbodenkonstruktionen

Praxisbeispiel
Bei der Errichtung eines Parkdecks über einem Einkaufszentrum sind Fahrbahn-Betonplatten auf einer Horizontalabdichtung mit Schaumglasdämmung als bewehrte Ortbetonplatten mit ungefähr 2 % Gefälle hergestellt worden. Die rund 5.500 m große Fläche wurde durch nachträglich eingeschnittene 6 mm breite Scheinfugen in Felder der Größe 5,3 x 5,5 m unterteilt. Die Entwässerung des Parkdecks erfolgte über drei in den Fahrbahnbelag eingebettete Entwässerungsrinnen mit 200 m Gesamtlänge. Die bewehrten Ortbetonplatten wurden bis direkt an die Außenkanten der Rinnen ohne nennenswerte Fugenausbildung angearbeitet. In den Fachgeschäften unter dem Parkdeck kam es rund 2 Jahre nach der Fertigstellung an rund 15 Stellen zu Wassereinbrüchen.

An den Decken der Ladengeschäfte zeigten sich kreisrunde Wasserflecken und Ablaufspuren von eingedrungenem Wasser. Auf dem Parkdeck gab es 200 m zerstörte Rinnenkörper im Fahrbahnbelag. Durch seitlich einwirkende Kräfte wurden Abdeckungen (Roste) herausgedrückt. Hinzu kamen abgerissene Fugenflanken und bis zu 10 mm offene Fugen zwischen den einzelnen Feldern. Insgesamt wurden 125 Risse am Fahrbahnbeton mit Rissbreiten von 0,20 bis 1,40 mm gezählt. 100 Risse wiesen eine Rissbreite von mehr als 0,20 mm auf.

Die Bauteilöffnungen brachten folgende Erkenntnisse:
-An den Übergängen der Abdichtung zu den aufgehenden Wänden waren Quetschfalten feststellbar. Die Dachabdichtung war gestaucht, teilweise abgerissen und bis zu 2cm in Richtung Außenwand gedrückt worden.
-Die Randdämmstreifen waren von 10 auf 2 bis 3 mm Dicke zusammengedrückt worden.
-Unter der Abdichtung war Feuchtigkeit und stehendes Wasser an den Rand-Öffnungsstellen feststellbar.
-Die Dachabdichtung war ordnungsgemäß zwischen den Los- und Festflanschen der Abläufe eingeklemmt. Spuren von Undichtigkeiten oder von hinterläufigem Wasser gab es nicht.
-Die Dachabdichtung wurde nicht durch Befestigungsmittel durchdrungen, weil diese nicht bis zur Abdichtung reichten und weil die Abdichtung erst in 12 bis 13 cm Tiefe unter dem Fahrbahnbeton lag.

Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass die Ränder bzw. die Aufkantungsbereiche der Abdichtung zu den aufgehenden Bauteilen die Schadstellen waren, an denen die Abdichtung beschädigt worden war. Die Plattenfelder der Ortbetonplatten waren zu groß. Die eingelegte Bewehrung wurde wegen der zu geringen Schnitttiefe der Fugen nicht getrennt. Die zwischen den Fahrbahnplatten angeordneten Fugen waren mit 4 bis 5 mm Breite zu dünn, so dass sich die Plattenfelder verformten. An Entwässerungsrinnen waren entweder zu dünne oder gar keine Dehnungsfugen eingebaut worden.

Unterschiedliches Betonschwinden und Temperaturdifferenzen zwischen Plattenober- und unterseite führten zu lastunabhängigen, unvermeidbaren Plattenverformungen. Die Verformung der Betonplatten war so groß, dass der Randdämmstreifen von ursprünglich 8 auf 2 mm zusammengedrückt wurde. Außerdem wurden alle Entwässerungsrinnen zerstört und deren Abdeckungen aus ihrem Auflager herausgedrückt. Gleichzeitig wurde die Horizontalabdichtung an der Aufkantungsstelle bis zu 3 cm nach innen gedrückt. Dies führte zum Abreißen der Abdichtung und zu Undichtigkeiten.

Die Verantwortung für die Schäden lag zum großen Teil bei dem Hersteller des Fahrbahnbelages und zum übrigen Teil bei der Objektüberwachung. Zum Schaden kam es, da von der ausführenden Firma keine Bedenken gegen die Art der Fugen vorgebracht wurde. Außerdem existierte kein Fugenplan.

Brancheneinschätzung
Durch eine richtige Fugenplanung und Ausführung der erforderlichen Fugen lassen sich Schäden in großem Umfang vermeiden. Bei derartigen Bauvorhaben muss planungsseitig ein Fugenplan erstellt werden, den das ausführende Unternehmen anfordern muss.

Bei diesem Praxisbeispiel muss mit Sanierungskosten in Höhe von 150.000 EUR gerechnet werden, die zu einem großen Anteil auf das mit der Herstellung des Fahrbahnbelages beauftragten Bauunternehmen entfallen werden. Dies ist besonders bitter, da der eingebrachte Fahrbahnbeton ansonsten von sehr guter Qualität war.
aus FussbodenTechnik 02/13 (Personalien)