Who is Who im Sachverständigenwesen

Dipl.-Ing. (FH) Ralf Marth

Ingenieur- und Sachverständigenbüro
für Bau- und Fußbodentechnologie

Gunther-Plüschow-Str. 3
56743 Mendig
Tel.: 0 26 52 / 93 44 07
Fax: 0 26 52 / 93 44 08
Mobil: 01 70 / 2 37 12 22
E-Mail: ralf.marth@freenet.de
Internet: www.fussbodentechnologie.de

Bestellung
Von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für keramische und Natursteinfußböden sowie Bodenbeläge.

Beruflicher Werdegang
- Studium Chemie und Verfahrenstechnik der nicht metallisch anorganischen Werkstoffe
- 1996-2001 Sachverständiger und Fachbereichsleiter des Prüfinstituts im Institut für Fußbodenbau Siegfried Heuer in Koblenz
- 2001 öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Naturstein und Keramikfußböden bei der IHK zu Koblenz
- 2002-2003 Partner in der iff-Gutachter-Sozietät Heuer - Marth - Grotjohann und Institutsleiter des iff-Prüfinstituts Bau- und Fußbodentechnik in Koblenz
- 2003 Erweiterung der Sachverständigen-Bestellung für Bodenbeläge
- 2004 Gründung des Sachverständigenbüros für Bau- und Fußbodentechnologie in Saffig

Aktuelles Tätigkeitsspektrum
- Berufssachverständiger (Gutachtenerstellung für Gerichte, Privatpersonen, Versicherungen, Firmen und Behörden)
- Dozent an Hochschulen und Berufsschulen
- Externe Seminare und Fachvorträge für Handel, Handwerk und Industrie
- Fachbuchautor (Beck’scher VOB Kommentar, Parkettfibel)
- Ingenieurleistungen für Planung, Koordination, Bauüberwachung und Abnahme
- Durchführung von Prüfungen an Bodenbelägen und Estrichen
- Ebenheitsmessungen in Hochregallagern gemäß DIN 15185
- zerstörungsfreie Überprüfung von Beton- und Estrichkonstruktionen mit portablem Röntgengerät

Praxisbeispiel
Ein Bodenleger sollte im Neubau eines Fachmarktes auf einem neuen, schwimmenden Zementestrich 800 m2 PVC-Beläge verlegen. Der Verleger führte seine Prüfpflichten am Untergrund gemäß der VOB, ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten durch, wobei der Schwerpunkt auf der Restfeuchtigkeit lag. Nach Aussage des Architekten, der auch die Bauleitung übernahm, setzte der Estrichleger ein Plastifizierungsmittel ein, das bei höherer Dosierung auch als Trocknungsbeschleuniger verwendet werden kann. Da der Estrich zum Zeitpunkt der Überprüfung rund 10 Wochen alt war und die Räumlichkeiten optimal beheizt wurden, erwartete man die Restfeuchtigkeit unter dem Grenzwert von 2,0 CM-%.

Der Bodenleger suchte den Estrich zunächst mit einem elektronischen Feuchtigkeitsmessgerät ab. Dort, wo das Messgerät den höchsten Wert anzeigte, folgten Feuchtigkeitsmessungen nach der CM-Messmethode (Ergebnis: 2,4 bis 2,8 CM-%). Aufgrund des Plastifizierungsmittels und zu seiner eigenen Sicherheit nahm der Bodenleger zusätzlich Estrich-Proben für eine Darr-Prüfung. Die Probe übergab er einem Gutachter. Das Ergebnis lautete: 2,9 Gew.-%, das entspricht in etwa 1,4 CM-%. Diese Feuchtigkeitsdifferenzen führten zu Irritationen.

Der Bauherr schaltete einen weiteren Gutachter ein, der ebenfalls eine Darr-Prüfung durchführte, die lediglich 3,1 Gew.-% (ungefähr 1,6 CM-%) ergab. Der erste Gutachter wurde aufgefordert, eine CM-Messung vor Ort durchzuführen.

Es wurde eine Messstelle ausgewählt, an der das elektronische Feuchtigkeitsmessgerät den höchsten Wert angezeigt hatte. Durch eine Parallelmessung mit dem gleichen Prüfgut und der Verwendung von zwei CM-Messgeräten von unterschiedlichen Herstellern wurde jeweils ein fast identisches Messergebnis von 1,70 bzw. 1,75 CM-% ermittelt.

Der Bodenleger führte zwei Tage später weitere Messungen durch, die zwischen 2,4 und 3,0 CM-% lagen. Die Mieterin schaltete schließlich den dritten Gutachter ein, der mehrmals 2,7 CM-% ermittelte.

Wie kam es zu den Abweichungen? Der Bodenleger prüfte lediglich den Estrich bis zur Dämmschicht. Bei der Öffnung der Fußbodenkonstruktion bis zur Abdichtung zeigten sich Wasserperlen oberhalb der Abdichtungsbahnen. Aufgrund des Zeitdrucks entschieden sich die Beteiligten, den Zementestrich mit einer zweilagigen Epoxidharzschicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit abzusperren.

Erst später konnte die Ursache für die Messergebnisse ermittelt werden: Es handelte sich um eine Leckage in der Außenabdichtung, so dass Feuchtigkeit von außen zwischen Abdichtungsebene und Dämmschicht gelangen konnte. Durch die unebene Betonplatte sammelte sich in einigen Bereichen Feuchtigkeit und führte zu den unterschiedlichen Messergebnissen.

Brancheneinschätzung
Es ist schon erschreckend, dass besonders in der Baubranche die Geiz-ist-geil-Maxime sehr verbreitet ist. Bei Ausschreibungen in der EU dürfen keine Produkte genannt werden, und der Auftraggeber ist verpflichtet, den günstigsten Anbieter auszuwählen. Für Gutachter ist es einerseits gut, denn über Arbeit freut man sich immer. Andererseits machen die auf der Baustelle abgelieferten Leistungen manchmal keinen Spaß. Fehler können immer mal passieren. Man muss sich aber die Frage stellen, wann eine abgegebene Leistung die Bezeichnung "Handwerk" noch verdient. Qualität und optischer Zustand bleiben auf der Strecke. Es bringt nichts, einen Auftrag um jeden Preis bekommen zu wollen. Gegen manche Aufträge muss man sich ganz bewusst entscheiden.
aus FussbodenTechnik 02/14 (Personalien)