Who is Who im Sachverständigenwesen

Roland Hüsgen


Plockstr. 8-14
40219 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 3 00 65 80
Fax: 0211 / 30 06 58 10
E-Mail: r.huesgen@t-online.de

Bestellung
Von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk im Jahr 1999.

Beruflicher Werdegang
-1983 - 1986 Kaufmännische Lehre in der Fachrichtung Holz bei der Firma Dyroff GmbH, Parkettfabrik, in Walldürn (Odenwald)
-1986 - 1987 Ausbildung bei der Firma Schmid Parkettfabrik in Alpnachdorf (Schweiz) im Parkettschreiner-Handwerk, Schwerpunkt Restaurierung historischer Parkettböden sowie Anfertigung von Musterböden
-1987 - 1990 Parkettleger-Gehilfe und -Geselle bei J. Schrank Parkett GmbH in Düsseldorf
-1990 bestandene Prüfung zum Meister des Parkettlegerhandwerks
-1990 Technischer Leiter bei J. Schrank Parkett
-seit 2004 Geschäftsführer von J. Schrank Parkett
-seit 2013 Obermeister der Innung für Parkett- und Fußbodentechnik, Düsseldorf

Aktuelles Tätigkeitsspektrum
-Geschäftsführer der Firma J. Schrank Parkett GmbH, Düsseldorf
-Sachverständiger für Gerichtsgutachten
-Sachverständiger für Privatgutachten und öffentliche Auftraggeber
-Obermeister der Innung für Parkett- und Fußbodentechnik, Düsseldorf

Praxisbeispiel
In einer neu errichteten Villa in Düsseldorf wurden im privaten Auftrag auf einer Fläche von 450 m2 exquisite Massivdielen verlegt. Es handelte sich um 22 mm dicke, bis zu 5m lange und bis zu 25 cm breite vorgeschliffene Eiche-Dielen in einer hervorragenden Sortierung. Die Dielen sollten auf einen warmwasserfußbodenbeheizten Anhydritfließestrich geklebt, im Finish geschliffen und weiß pigmentiert geölt werden. Ein branchenfremder Kleinbetrieb, bestehend aus einem Tischler und seinem Helfer, erhielt den Auftrag. Doch schon im Vorfeld wurden von dem Tischler, aber auch dem Planer/Bauleiter gravierende Fehler gemacht.

Die Dielen wurden nicht, wie von dem Parketthersteller verlangt, unmittelbar nach der Anlieferung an die Baustelle zügig verlegt. Sie mussten zwischengelagert werden, da der Bauleiter den Tischler nicht über Verzögerungen informiert hatte. Die Dielen kamen für einige Wochen in einen Raum im Objekt - gestapelt ohne zusätzliche Verpackung auf dem Estrich.

Der Tischler gab sich mit einem Protokoll über ein Funktionsheizen der Warmwasserfußbodenheizung zufrieden.

CM-Messungen zur Feststellung der Belegreife des Estrichs gab es nicht. Der Anhydritfließestrich wurde lediglich in einem einzigen Raum mit einer Fläche von rund 25m2 angeschliffen.

Bei Beginn der Verlegung stellte sich heraus, dass 50 der insgesamt 445 m2 der vor Ort gelagerten Dielen so stark verformt und verzogen waren, dass sie sich nicht mehr verlegen ließen. Hierfür wurde Ersatzware bestellt und zeitgleich mit der Verlegung des übrigen Materials begonnen. Die Verlegung der Dielen erfolgte parallel zu den Malerarbeiten an den Wänden.

Schon während der Verlegung kam es zu starken Schüsselungen sowie Kantenaufstippungen von mehreren mm. An den Baustellenbedingungen wurde nichts verändert. Dennoch wurde das Material komplett zu Ende verlegt. Zu diesem Zeitpunkt rief der externe Bauleiter den Sachverständigen um Hilfe. Er wollte wissen, was man gegen die Schüsselungserscheinungen machen könne.

Die Dielen standen deutlich feststellbar unter Quelldruckspannung, was angesichts der ermittelten Werte bezüglich der Raumluft sowie der Holzfeuchte nicht verwunderte. Nach Messungen der geometrischen Eigenschaften der Dielen, aber insbesondere der zu hohen Raumluft- und Holzfeuchtewerte entschloss man sich dazu, die Fußbodenheizung langsam und mild in Betrieb zu nehmen, um dem Holz Zeit und Möglichkeit zu geben, sich von den Auswirkungen der vielen Fehler zu erholen. Zu diesem Zeitpunkt lag der Boden noch fest.

Nach drei bis vier Wochen hatte sich die Holzfeuchte normalisiert und die Quelldruckspannung abgebaut. Geblieben waren massive Schüsselungen und Kantenaufstippungen. Hinzu kamen Fugen sowie Risse im Holz. Außerdem waren nun unzählige Hohlstellen festzustellen. Die Konsequenz: Es mussten rund 445 m2 Landhausdielen entfernt und neue Dielen verlegt werden.

Eine Besichtigung ergab, dass der Tischler den Klebstoff mit einem Gerät aufgetragen hat, dessen Arbeitsbreite schmaler als die Dielen war. Hierbei war immer in den Bereichen der Längsstöße der Dielenreihen auf einer Breite von 5 cm kein Klebstoff aufgetragen worden. Folglich waren die längsseitigen Nut- und Feder-Bereiche ohne Klebung.

Brancheneinschätzung
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Verlegung von Parkett, insbesondere von Dielen, in die Hände von ausgebildeten Fachleuten gehört.

Viele Betriebe müssen ihre Fachkompetenz den Kunden gegenüber besser kommunizieren. Eine Unterstützung seitens der Verbände ist hierbei erwünscht und nötig.
aus FussbodenTechnik 05/14 (Personalien)