Who is Who im Sachverständigenwesen

Thomas Martin


Madelsederstr. 18
81735 München
Tel.: 0 89 / 55 05 69 99
Fax: 0 89 / 55 05 89 30
Mobil: 01 76 / 45 53 70 53
E-Mail: thomas.martin@muenchen-mail.de

Bestellung
Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe.

Beruflicher Werdegang
-1988 Eintritt in den familieneigenen Betrieb "Der Teppich Martin GmbH" in München
-2001 Übernahme der Geschäftsführung bei Teppich Martin GmbH
-2011 Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe

Aktuelles Tätigkeitsspektrum
-Geschäftsführerender Gesellschafter der Firma Der Teppich Martin GmbH
-Sachverständigentätigkeit für Gerichte, private und öffentliche Auftraggeber
-Beratung von Planern und Bauherren

Praxisbeispiel
Im letzten Jahr hat die Zahl der Beanstandungen im Hinblick auf Renovierungsarbeiten von Bestandsparkettböden zugenommen. Meist monierten private Auftraggeber Arbeiten an bestehenden Parkettböden, die abgeschliffen, neu versiegelt oder geölt werden sollten. Das Ergebnis dieser Fälle war, dass die Parkettschleifarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden. Die Versiegelungen wurden unsauber und ungleichmäßig in einer meist viel zu dünnen Auftragsmenge aufgetragen. In einigen Fällen wurden erforderliche Schleifgänge übersprungen, sodass Schleifspuren vorangegangener Schleifgänge mit grobem Korn immer noch sichtbar waren. Als Parkettleger oder Bodenleger lernt man bereits in der Ausbildung die Faustregel, dass maximal eine Körnung in der Schleiffolge übersprungen werden dürfe. Ansonsten könnten die vorausgegangenen, sichtbaren Schleifspuren nicht oder nur sehr mühsam entfernt werden. In den meisten Schadensfällen ist zu erkennen, dass in der Ausführungsqualität die Liebe zum Detail wohl nicht mehr in erforderlichem Maße vorhanden war. So ist es häufig auch nicht verwunderlich, dass bei einem in der Fläche unsauber geschliffenen Parkettboden auch die Ränder und Ecken Anlass zur Beanstandung gaben: Unausgeschliffene Ecken und sichtbare konzentrische Kreise von ca. 150 bis 180 mm Durchmesser, verursacht von grober Schleifkörnung, sind an der Tagesordnung. Wenn bei fertigen Parkettoberflächen aus normaler Bertrachtungsweise und üblichen Lichtverhältnissen noch Schleifspuren zu erkennen sind, so ist meistens das erneute Abschleifen und Oberflächenbehandeln der Parkett- und Dielenböden erforderlich. Zu bedauern ist in solchen Fällen, dass das erneute Überarbeiten auf Kosten des Handwerkers erfolgt und der Nutzer zusätzliche Unannehmlichkeiten durch das wiederholte Überarbeiten der Flächen hinnehmen muss.

Auffälligkeiten in der fertigen Parkettoberfläche hängen in den meisten Fällen mit einem zu geringen Lackauftrag bzw. einer unsauber ausgeführten Versiegelung zusammen. Üblicherweise zielen die Verarbeitungshinweise der gängigen Lackhersteller auf ein dreimaliges Versiegeln mit der Rolle und einer durchschnittlichen Lackschichtdicke von ungefähr 90 m ab. Wenn mittels Ultraschallmessung Lackschichtdicken bei handwerklich erstellten Parkettoberflächen von rund 40 m bis < 60 m gemessen werden, dann ist das Ziel einer ordnungsgemäßen Leistung anzuzweifeln. Wird vom Auftraggeber dann noch gesagt, er habe den Auftrag über ein Internetportal vergeben, da er ja sparen müsse, braucht man sich auch nicht zu wundern. So kommt es, dass der Handwerker in die Trickkiste greift und sowohl Arbeitsabfolgen auf ein Minimum reduziert wie auch den Verbrauch an Material wie Schleifmittel und Lack zu sehr einschränkt, um seine ohnehin schlechte Kalkulation noch ein wenig aufzubessern. Nur der Dumme ist fast ausnahmslos der Handwerker, der eine ordnungsgemäße Leistung nicht erbringen konnte.

Brancheneinschätzung
Im Unternehmen "Der Teppich Martin" gilt der Slogan: "Wir können in Sachen Fußböden sehr viel, nur eines nicht: billig." Thomas Martin setzt auf hochwertige Arbeiten mit hochwertigen Produkten. Das schützt auch die eigene Unternehmertätigkeit bei Ausschreibungen oder Preisverhandlungen. Es sollte das Ziel von Fachbetrieben sein, Leistungen anzubieten und auszuführen, die am Ende die Zufriedenheit von Kunden und Unternehmer erreichen. Dazu gehört natürlich auch eine sachverständige Beratungstätigkeit und das Herausarbeiten von Vorteilen qualitativ hochwertiger handwerklicher Arbeiten.

"Wir alle sollten wachsam sein und den noch hohen Qualitätsbegriff von Parkett in den Köpfen der Verbraucher hegen und pflegen und das erforderliche dafür tun, damit es auch so bleiben möge", sagt er. "Zu nennen bleibt auch die Qualifikation der Ausführenden, mit deren Können eine erfolgreiche Arbeit steht und fällt." Der unbeschränkte Zugang für Jedermann in viele Handwerksberufe ohne Nachweis von Qualifikationen öffne dem Pfusch am Bau Tür und Tor. Dieser Entwicklung arbeite die Bodenbelagsindustrie direkt in die Hände, indem sie verstärkt modulare und selbstliegende Systeme auf den Markt bringt. Dadurch würden gut kalkulierte Untergrundvorbereitungen in zunehmendem Maße überflüssig sein, sodass auch ein geübter Laie durchaus akzeptable Ergebnisse erzielen könne. Ein Produkt, das erst einmal verramscht und immer ein bisschen billiger und noch ein bisschen schlechter gemacht werden kann, wird vom Markt nicht mehr oder nur sehr schwer wieder akzeptiert werden. Als Paradebeispiel kann das Verramschen des hervorragenden Produkts Teppichboden angeführt werden. Teppichboden genießt heutzutage bei einem Großteil der Verbraucher bedauerlicherweise so gut wie kein Ansehen mehr.
aus FussbodenTechnik 04/15 (Personalien)