DLW Flooring

Vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung


Die DLW Flooring GmbH hat am 11. Oktober 2017 einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Stuttgart hat den Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun zum vorläufigen Sachwalter bestimmt. Die Geschäftsführer von DLW Flooring bleiben in voller Verantwortung für das operative Geschäft, teilt das Unternehmen mit. Das Verfahren habe keine Auswirkungen auf das operative Geschäft, das ohne Einschränkungen weiterlaufe.

Der Bodenbelagshersteller hatte erst ab Dezember 2014 ein Insolvenzverfahren durchlaufen, nachdem der damalige Inhaber, der US-Konzern Armstrong, die Zahlungen an die deutsche Tochter eingestellt hatte. Neuer Eigentümer wurde im Sommer 2015 die niederländische Fields Group. Seitdem läuft ein Sanierungsprozess, für den man laus CEO Hans-Norbert Topp aber noch mehr Zeit benötige. Ein kurzfristig aufgetretener Liquiditätsengpass, habe jetzt den Antrag auf das Eigenverwaltungsverfahren notwendig gemacht. Erste potentielle Investoren hätten sich bereits gemeldet und Interesse an einer Übernahme von DLW Flooring signalisiert.
aus BTH Heimtex 11/17 (Wirtschaft)