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Treppenkantenprofile senken die Unfallgefahr


Beim Verlegen von Bodenbelägen auf Treppenstufen muss nicht nur auf die Rutschhemmung geachtet werden, sondern in der Regel auch auf die Sichtbarkeit der einzelnen Stufen. Sonst steigt die Unfallgefahr. Aber auch bauliche Mängel können zu Unfällen führen.

Wird eine Treppe vollständig mit einem Bodenbelag des gleichen Dekors wie in den umgebenden Räumen belegt, entsteht mitunter eine optische Täuschung. Nutzer können den Eindruck bekommen, dass es sich hier um eine lange ununterbrochene Fläche handelt, vergleichbar einem Fluss. Dieser unbewusste Gedanke suggeriert eine unkomplizierte Begehbarkeit. Die ist aber nicht gegeben. Um das Gefahrenpotenzial zu verringern, empfehlen sich verschiedene Maßnahmen: Zum einen lassen sich Tritt- und Setzstufen mit unterschiedlich farbigen Bodenbelägen versehen. Zum anderen führt das Anbringen von Treppenkantenprofilen zu optischen Unterbrechungen.

Stürzen, Stolpern oder Ausrutschen - Auslöser von Unfällen auf Treppen gibt es viele: Eile, Unkonzentriertheit, ungeeignetes Schuhwerk, auf der Treppe abgestellte Gegenstände, Glätte, Tragen von Gegenständen und so weiter. Auch bauliche Mängel können Unfälle verursachen: ungleichmäßige Steigungen von Stufe zu Stufe, zu geringe Auftrittsfläche der Stufen, unzureichende Rutschhemmung, ungeeignete Treppenkantenprofile, schlechte Erkennbarkeit der Stufen sowie fehlende oder falsch angebrachte Handläufe.

Voraussetzungen für sicheres Gehen auf Treppen sind ausreichend große, ebene und tragfähige Auftrittsflächen in gleichmäßigen, mit dem Schrittmaß übereinstimmenden Abständen. Daher dürfen die Ist-Maße für Steigung und Auftritt innerhalb eines fertigen Treppenlaufs um nicht mehr als 5 mm von den Soll-Maßen abweichen. Eine Abweichung der Ist-Maße untereinander, d.h. von einer Stufe zur jeweils benachbarten Stufe, darf hierbei ebenfalls nicht mehr als 5 mm betragen (DIN 18 065).

Schrittlänge und Schrittmaßformel

Die mittlere Schrittlänge beim Gehen auf waagerechtem, ebenem Boden wird auf 63 cm beziffert. Sie verkürzt sich, wenn der Weg geneigt ist. Diese Verkürzung beträgt etwa das Doppelte des Höhenunterschiedes, der mit einem Schritt überwunden wird. Auf Treppen bezogen ergibt sich als Beziehung zwischen Schrittlänge, Auftritt und Steigung folgende Schrittmaßformel: Auftritt + 2 x Steigung = 62 cm 3 cm.

Erfahrungen haben gezeigt, dass die Schrittmaßformel dann sicherheitstechnisch anwendbar ist, wenn sie Auftritte zwischen 32 cm und 26 cm sowie Steigungen zwischen 14 cm und 19 cm umfasst. Als besonders sicher begehbar haben sich Treppen erwiesen, deren Stufen einen Auftritt von 29 cm und eine Steigung von 17 cm aufweisen. Dieses Verhältnis von Auftritt und Steigung erfordert beim Treppensteigen den geringsten Kraftaufwand.

Treppen, die nach der Schrittmaßformel in den angegebenen Grenzen für Auftritt und Steigung berechnet worden sind, liegen mit ihren Neigungswinkeln (a) etwa zwischen 24 Grad und 36 Grad. Die sicherheitstechnisch günstigste Stufe mit einem Auftritt von 29 cm und einer Steigung von 17 cm ergibt einen Neigungswinkel der Treppe von etwa 30 Grad. Dabei dürfen Steigungen und Auftritte innerhalb einer Geschosstreppe nicht voneinander abweichen.
aus Parkett Magazin 03/18 (Sortiment)