Dr. Schutz GmbH

Wie können Böden eine gemäß der DGUV geforderte Rutschklasse erzielen?


Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fordert in der Vorschrift 108-003 die Rutschsicherheit bei der Auswahl von neuen Böden und bei Nutzungsänderungen von Räumen. Diese Regelung ist auch relevant, wenn ein neuverlegter Boden nach der Verlegung zum Schutz vor Schäden durch Chemikalien oder mechanischer Belastung mit schichtbildenden Versiegelungen behandelt wird. In diesem Fall ist auch für die Versiegelung der für die Objektnutzung vorgeschriebene R-Wert gemäß DIN 51130 vorgeschrieben. Sie gilt außerdem, wenn im Laufe der Zeit eine Umnutzung von Räumlichkeiten erfolgt, für die ein höherer R-Wert gefordert ist, zum Beispiel der Umnutzung von Bürofläche (R9) zu Teeküche (R10).

Ob privat oder gewerblich, im Gesundheitswesen und öffentlichen Einrichtungen, Schulen oder Kindergärten: Moderne, elastische Bodenbeläge verlangen flexible Lösungen, die den Bedürfnissen ihrer Nutzer entsprechen und Böden langfristig erhalten. Die On-Top-Permanentversiegelungen (PU-Systeme) von Dr. Schutz sind für PVC, Designböden, Kautschuk, Linoleum, mineralische Spachtelmassen, Epoxy- und PU-Böden sowie für glasierte und polierte Stein- und Fliesenböden geeignet. Direkt nach der Verlegung schützen sie Böden vor Kratzern, Weißbruch, Verfärbungen und Flecken durch aggressive Chemikalien wie Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Färbemittel, etc. Mit den PU-Siegel-Systemen können Werte zwischen R9 und R11 erreicht werden.
aus FussbodenTechnik 04/18 (Sortiment)