Fischer

Wärmedämmung Cyclepor erhält Zulassung


Im Februar erfolgte die Erteilung der allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) für die Fischer Cyclepor-Ausgleichsschüttungen "160" und "600" der Produkte Classic, Rapid, TB Spezial und TM Spezial. Somit erfüllen jetzt alle Mischrezepturen der Wärmedämmung aus zementgebundenem Polystyrol-Partikelschaum die bauaufsichtlichen Kriterien und damit hohe Qualitätsansprüche. Dies war bis dato nur der Mischrezeptur "400" vorbehalten. Dargestellt wird die Zulassung durch das sogenannte Übereinstimmungskennzeichen. Es steht für überprüfte und gesicherte Qualität.

Die Produktlinie Fischer Cyclepor ist eine auf EPS-Mahlgut (Styropor-Mahlgut) basierende Schüttung, die als wärmedämmende Ausgleichsmasse nach DIN-Norm 18560 "Estriche im Bauwesen" u. a. beim Fußbodenbau zum Einsatz kommt. Neben der einfachen Handhabung zeichnet sich die Ausgleichsschüttung vor allem durch ihre wärmedämmenden Eigenschaften, das geringe Gewicht und die flexible Anwendung aus.

Individuelle Mischverhältnisse

Durch die verschiedenen Mischverhältnisse eröffnet sich dem Verarbeiter eine Vielzahl an Anwendungsmöglichkeiten. Während das Ausgangsmaterial Fischer Cyclepor im Mischverhältnis "600" mit verhältnismäßig viel Zement versetzt wird und das Ergebnis daher besonders formstabil ist, zeichnet sich die Variante "160" besonders durch das geringe Gewicht und den erhöhten Wärmedämmwert aus. Der Anwender kann daher individuell entscheiden, welche Variante die nötigen Eigenschaften für das geplante Bauvorhaben besitzt.

Eine weitere Besonderheit der Fischer Cyclepor-Produktlinie liegt in ihrer Herstellung aus recyclebarem expandiertem Polystyrol. Seit 1999 bringt Fischer durch eigene Recycling-Verfahren Kunststoffe als Sekundärprodukte zurück in den Wirtschaftskreislauf. Damit trägt das Unternehmen zu einer nachhaltigeren Nutzung von Rohstoffen in der Bauwirtschaft bei.
aus FussbodenTechnik 03/19 (Sortiment)