Bett1.de GmbH

Bodyguard-Urteil: Keine Revision


Im Februar berichtete die Haustex über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart, demzufolge Bett1.de nicht von seiner Bodyguard-Matratze behaupten dürfe, sie sei "schadstofffrei". Diese Aussage sei irreführend, so das Gericht (OLG Stuttgart, Urt. v. 25.10.2018 - Az: 2 U 34/18). Zu der Zeit war das Urteil noch nicht rechtskräftig, da noch die Möglichkeit bestand, dagegen Revision einzulegen. Auf Nachfrage teilte das OLG Stuttgart nun mit, dass keine Revision eingelegt worden sei. Damit hat das Urteil Bestand.
aus Haustex 09/19 (Wirtschaft)