Matthies & Klock

Steuerliche Neuregelungen berücksichtigt


Mit "Estrich5" bietet Matthies & Klock eine seit 10 Jahren eingeführte Software für Bodenfachbetriebe an. Neu ist die Umsetzung der steuerlichen Neuregelung bezüglich der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Der private Bauherr kann 20% der Lohnkosten beim Fiskus geltend machen. Voraussetzung: Die Arbeitskosten und die darauf entfallende Mehrwertsteuer müssen getrennt von den Material- und sonstigen Kosten ausgewiesen werden. "Estrich5" errechnet, wie hoch der Anteil der Lohnkosten ist und fügt die Werte in die fertig formulierten Texte ein. Auf diesen Steuervorteil kann schon bei der Angebotserstellung hingewiesen werden.

Neben den klassischen Funktionen der Auftragsabwicklung bietet die Software die Möglichkeit, individuelle Unterlagen für Kundenbefragungen zu erstellen und diese danach auch auszuwerten. Zudem können mit Hilfe solcher Befragung Schwachstellen im Angebot und in der Leistung des Betriebes aufgedeckt werden.
aus Parkett Magazin 05/07 (Sortiment)