Öko-Tex

Schadstoffvorgaben erweitert


Zürich - Wie gewohnt hat die Öko-Tex Gemeinschaft unter Berücksichtigung aktueller Marktentwicklungen und gesetzlicher Vorgaben zum 1. Januar 2008 die Grenzwerte und Kriterien für die Schadstoffprüfungen nach Öko-Tex Standard 100 überarbeitet.

Eine Harmonisierung der Öko-Tex Prüfparameter mit der "Restricted Substances List" der American Apparel and Footwear Association (AAFA) wird künftig die Öko-Tex Prüfungen auch für amerikanische Textil- und Bekleidungsunternehmen interessanter machen. Bereits zuvor deckte der Öko-Tex Anforderungskatalog einen Großteil der textilrelevanten Prüfkriterien der AAFA ab. Seit Anfang des Jahres umfassen die Öko-Tex Labortests die Überprüfung auf sechs weitere chlororganische Pestizide (Isodrin, Kelevan, Kepon, Perthan, Stroban und Telodrin). Triphenylzinn (Tpht) wurde als Schadstoff neu aufgenommen. Asbestfasern werden analog zur AAFA von der Verwendung ausgeschlossen. Bei den chlorierten Phenolen werden künftig alle drei möglichen Isomere von Tetrachlorphenol erfasst. Bisher erfolgte nur eine Überprüfung auf 2,3,5,6-Tetrachlorphenol. Der bislang für diese Einzelsubstanz festgelegte Grenzwert gilt ab sofort für die Summe der drei Isomere.

Als Resultat der Neubeurteilung von Dibutylzinn durch die Europäische Gemeinschaft wurden die bisher geltenden Öko-Tex Anforderungen für DBT in der Produktklasse I (Babyartikel) mit dem Grenzwert von 2 ppm auch auf die Produktklassen II (hautnah verwendete Produkte), III (hautfern getragene Bekleidung) und IV (Ausstattungsmaterialien) ausgeweitet. Angepasst wurde schließlich auch die Regelung bezüglich der Bewertung von aktiven chemischen Produkten (ACP). Textilien mit biologisch aktiven Ausrüstungen sind ab diesem Jahr grundsätzlich in allen vier Öko-Tex Produktklassen ausgeschlossen; bisher war eine Verwendung für Ausstattungsmaterialien (PK IV) erlaubt, Sämtliche biologisch aktiven Produkte fallen nun unter die ACP-Regelung. Diese besagt, dass nur solche Produkte nach Öko-Tex Standard 100 zertifiziert werden dürfen, deren gesundheitliche Unbedenklichkeit von einer unabhängigen Expertenkommission der Öko-Tex Gemeinschaft ausdrücklich festgestellt wurde. Flammhemmend ausgerüstete Bekleidungstextilien unterliegen ebenfalls der ACP-Regelung. Von den neuen Bestimmungen unberührt bleiben hingegen flammhemmend ausgerüstete Textilien, die auch weiterhin für eine Zertifizierung in der Produktklasse IV mit Einschränkungen zugelassen sind.

Die jeweils aktuelle Übersicht der Öko-Tex Prüfkriterien und Grenzwerte kann im Internet unter www.oeko-tex.com heruntergeladen werden.
aus Haustex 02/08 (Wirtschaft)