Osmo

Hartwachs-Öle mit DIBt-Zulassung


Am Ü-Zeichen kann man sie künftig erkennen - Produkte, die das strenge Prüfungsverfahren für das Übereinstimmungskennzeichen durchlaufen haben. Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes wird auch für die Oberflächenbehandlung von Parkett und Holzfußböden ab 1. Januar 2011 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erforderlich sein. Werden dann vor Ort noch Produkte ohne abZ verwendet, läuft der Handwerker Gefahr, dass sein Auftraggeber die Bauabnahme oder sogar die Bezahlung verweigert.

Osmo Holz und Color hat für seine Hartwachsöle 3032 Hartwachs-Öl farblos seidenmatt, 3062 Hartwachs-Öl farblos matt sowie die neue Variante Hartwachs-Öl farbig die DIBt-Zulassung bereits erhalten. Voraussetzung waren dafür erfolgreich abgeschlossene Emissionsprüfungen von flüchtigen und schwerflüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) nach dem so genannten AgBB-Schema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten).
aus Parkett Magazin 04/10 (Sortiment)