Lenzing AG

Lenzing klagt gegen Zimmer wegen Patentverletzung


Der österreichische Faserhersteller Lenzing hat Anfang Dezember vor dem Landgericht Frankfurt eine Klage gegen Zimmer sowie gegen dessen Tochterunternehmen Alceru Schwarza wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patentes deingebracht.

Das Patent EP O 584 318 betrifft eines der Kernstücke der sogenannten Lyocell-Technologie. Lenzing betreibt in Österreich eine kommerzielle Anlage zur Herstellung solcher Fasern, Zimmer lässt durch seine Tochtergesellschaft ebenfalls eine Produktionanlage betreiben und bietet die Planung und Errichtung von Lyocell-Produktionsanlagen an.

Zimmer gibt an, es habe ein umweltfreundliches Lyocell-Verfahren entwickelt und benutze eine eigene Technologie. Dem widerspricht Lenzing mit dieser Klage. Unternehmenssprecherin Angelika Guldt: "Das Lyocell-Verfahren wurde von Lenzing entwickelt. Lenzing hält die Patente für das Lyocell-Verfahren. Lyocell ist ein generischer Name für die Faser. Lyocell kann nur kommerziell produzieren, wer über diese Patente verfügt."
aus BTH Heimtex 02/04 (Wirtschaft)