BSW

Trittschalldämmbahn begünstigt Einsatz von Gussasphalt


Gussasphaltestriche erfreuen sich in der Gebäudesanierung zunehmender Beliebtheit. Ihre Vorteile sind der zügige Einbau und die schnelle Begehbarkeit. BSW hat die seit langem bekannte Estrichdämmbahn Regupol E48 auf ihre Verwendbarkeit unter Gussasphalt überprüfen lassen. Im Ergebnis wurde ein Trittschallverbesserungsmaß von 20 dB bei einer Konstruktionshöhe von nur 43 mm erreicht.

Regupol E48 spart Bauhöhe, da die Trittschalldämmbahn nur 8 mm dick ist. Andere für Gussasphalt geeignete Trittschalldämmungen haben meist eine Mindestdicke von 30 mm, häufig auch mehr. Durch den Konflikt zwischen gewünschter und mit Trittschalldämmung notwendiger Aufbauhöhe, wurde bislang oft auf eine Trittschalldämmung unter Gussasphalt verzichtet, oder eine gänzlich andere Bodenkonstruktion gewählt.

Regupol E48 besitzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und ist beim Einbau mit einer Abdeckung aus Rippenpappe hitzebeständig. So haben Tests ergeben, dass weder die statische Steifigkeit des Materials und damit seine Belastbarkeit, noch die dynamische Steifigkeit und damit das Trittschalverbesserungsmaß von der kurzfristigen Erhitzung auf bis zu 220 C beeinträchtigt werden. Regupol E48 ist außerdem feuchtigkeitsbeständig, beständig gegen Milch- und Fettsäure und hat eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer. Unter 35 mm Gussasphalt der Härteklasse IC 10 trägt Regupol E48 eine maximale Verkehrslast von ca. 5 kN pro m2.
aus FussbodenTechnik 03/12 (Sortiment)