Bundesfachgruppe Holz tagte in Bad Wildungen

Interesse an Themen weit über Massivholzboden hinaus

Die Bundesfachgruppe Holz gibt es, bis vor einem Jahr noch unter dem Namen Holzpflastergruppe, seit den 70er Jahren. Leiter ist Obermeister Willi Nürnberger, als Stellvertreter wurde anlässlich der Tagung in Bad Wildungen Parkettlegermeister Bernhard Zehetmair gewählt. Der 34jährige Vize repräsentiert die Nachwuchsgeneration im ZVPF. Er ist vereidigter Sachverständiger und zudem ein hervorragender Ausbilder. Sein Betrieb hat bereits zum vierten Mal den Bundessieger im Parkettlegerwettbewerb gestellt.

Die Themen der Fachtagung behandelten neben Holzpflaster aktuelle Fragen zum Trittschall, zur Haftung beim Renovieren von Mehrschichtparkett und zum Geruch geräucherter Eiche.

Trittschallminimierung und Trittschallschutz

"Hier werfen Parkett- und Bodenleger oft die Begriffe durcheinander", lautet die Erfahrung des Sachverständigen Norbert Strehle. Deshalb wären einfache Handlungsanweisungen zur Verminderung des Trittschalls für den Parkettleger hilfreich, hieß es aus den Reihen der Tagungsteilnehmer. Schließlich müsse der Handwerker mit Baumarktprodukten konkurrieren, die bis zu 29 dB Schallverbesserung versprechen. Unter labortechnischen Bedingungen mag das zutreffen, in der Realität allerdings wird die Trittschallfrage oft zu einer Wahl zwischen Teppichboden oder Holz. Da sollte der Parkettleger im eigenen Interesse dem Bauherrn oder Wohnungsinhaber Beratung und Lösungen bieten können. Norbert Strehle erklärte sich in diesem Zusammenhang bereit, in den ZVPF-Mitteilungen dazu eine aktuelle Ausarbeitung zu veröffentlichen.

Rutschfestigkeit bei Holzpflaster

Zur Rutschfestigkeit von Holzpflaster im industriellen Bereich sieht Heinz Schwarz, Inhaber des Oldenburger Parkettwerks, Informationsbedarf: "Das Thema sollte aufgegriffen werden, damit die Parkettleger wissen, wie sie argumentativ damit umgehen können." Grundsätzlich wird die Rutschfestigkeit durch Grobschliffe, Siegel oder Pflegemittel gewährleistet. Ob Arbeitsstäube solch einen Boden rutschiger werden lassen, bleibt umstritten. Der Sachverständige Gert Hausmann meint dazu: "Durch Stäube werden Böden eher stumpfer als glatter."

Haftung beim Renovieren von Mehrschichtparkett

Gewährleistung übernehmen, ja oder nein? Das ist die bange Frage des Handwerkers, wenn es um die Renovierung von Fertigparkett geht. Kritische Stellen sind auf den ersten Blick nicht unbedingt zu erkennen. Spröde gewordener Klebstoff unter dem Parkett, Deckschichtablösungen durch Vibrationen der Schleifwalze und das Quellen des frisch geschliffenen Parketts durch eine wasserbasierte Versiegelung können Probleme verursachen. "Wenn man das Produkt gut kennt, kann man durchaus Gewährleistung übernehmen", meint Willi Nürnberger. Andere Kollegen sind skeptischer. Grundsätzlich sollte sich der Renovierer von der Stabilität des zu bearbeitenden Bodens einen eigenen Eindruck verschaffen. Die Restnutzschicht darf nicht unter 2,0 bis 2,5 mm liegen. Vorsichtiges Schleifen mit Längsschliff ist angeraten. Und ein Wasserlackauftrag dürfe nur einmal pro Tag erfolgen. Ein zweimaliger Auftrag an einem Tag kann zu Holzfeuchten bis 20% führen. Abrissfugen durch Kantenverleimung können die Folge sein. Unter Umständen müsse auf ein Öl-Kunstharzsiegel zurückgegriffen werden - natürlich nur in Absprache mit dem Auftraggeber. Zum Thema Kantenverleimung ergänzte Wilhelm Schmidt, Sachverständiger aus Halle: Es gibt keine Grundierung gegen Seitenverleimung oder einen Lack, der wirklich vermindernd wirkt. Zwei Untersuchungsreihen zu dem Thema hat er schon durchgeführt, eine dritte will er bald nachschieben, um zu ergründen, ob die Industrie in jüngster Zeit tatsächlich fähigere Produkte entwickelt hat.

Muss (darf) Räuchereiche riechen?

Die dunkle Färbung der Räuchereiche wird mit Ammoniak erreicht. Dessen Geruch kann lange nachwirken, je nachdem wie das Produkt hergestellt wurde. "Wir machen nur eine begaste und keine Kern-Räucherung", sagt Stefan Kleve vom französischen Hersteller Chêne de lEst. Boxler dagegen bekennt sich zur Kernräucherung mit 100% Ammoniak. "Wir lassen das Material anschließend gut ablüften. Bisher hatten wir keine Reklamationen", heißt es. Lediglich bei Verlegung auf beheizten Fußbodenkonstruktionen könne es zu Geruchsbildung kommen.

Ein anderer Hersteller, Reinlein aus Geiselwind, übernimmt in seinem Merkblatt "für Folgen aus unsachgemäßer Handhabung" von Räuchereiche keine Haftung. Ob unangenehme Gerüche grundsätzlich eine Folge unsachgemäßer Handhabung sind, ist nicht definiert. Parkettleger sind ob solcher Unklarheit erbost. "Die dürften doch gar kein Holz ausliefern, das riecht und nicht in Ordnung ist", findet Bundeslehrlingswart Heinz Brehm. Sein bayerischer Kollege Peter Fendt ist gleicher Ansicht, ergänzt aber: "Wer stark riechende Räuchereiche verlegt, hat selber schuld. Man muss eben vernünftige Ware einkaufen." Das sieht auch Norbert Strehle so. Nach seinen Erkenntnissen beeinflusst der alkalische Ammoniak mitunter auch Klebstoffe und Oberflächenbeschichtungen. Nach Gisbau-Messungen dünstet Räuchereiche auch dann noch Ammoniak aus, wenn das Parkett versiegelt ist. Deswegen, so die Ansicht dieser Prüfstelle, könnte das Produkt Schwierigkeiten bekommen, die CE-Kennzeichnung zu erhalten. An solch strenge Behandlung indes glaubt Bundesinnungsmeister Joachim Barth nicht: "Ein ausgegastes Produkt wird trotzdem das CE-Zeichen bekommen. Die Prüfpflicht, ob er ein ausreichend ausgegastes Produkt von der Industrie erhalten hat, wird, fürchte ich, dem Parkettleger aufgebürdet."
aus Parkett Magazin 01/10 (Wirtschaft)