Classen klagt wegen Verletzung von Lizenzrechten bei Klick-Systemen

"Wir glauben an die Stärke unserer Patente"

Viele Jahre lang haben erbitterte Rechtsstreitigkeiten über die jeweiligen Patentansprüche zur leimfreien Verriegelung zahlreiche Industrie- und auch Handelsunternehmen belastet und verunsichert. Seit ungefähr drei Jahren herrschte nach Abschluss von Kreuz-Lizenzen zwischen den Kontrahenten relative Ruhe am Markt. Nun flammt im Zusammenhang mit der "fold-down"-Technologie ein neuer Konfliktherd auf. Grund genug, mit Dr. Hans-Jürgen Hannig, CEO der Classen-Gruppe, ein Gespräch über die Gründe des neuerlichen Streites zu führen.

ParkettMagazin: Vor wenigen Wochen wurde gemeldet, dass Sie in den USA mit Shaw einen der weltweit größten Hersteller von Bodenbelägen und gleichzeitig mit Carpet One einen der größten Einzelhändler der Staaten verklagt haben. Warum?

Dr. Hans-Jürgen Hannig: Es ist richtig, dass wir wegen Verletzung unseres US-Patents 7,451,578 am 14. Januar 2010 vor dem "United States District Court for the Eastern District of Texas" Klage gegen Shaw und Carpet One, aber auch gegen Välinge Innovation eingereicht haben. Unser US-Patent betrifft die "fold-down"-Technologie, die wir hier seit Jahren erfolgreich unter der Bezeichnung "Megaloc" vermarkten. Zusätzlich wollen wir mit dieser Klage erreichen, dass das Välinge-Patent US 7,634,884 für ungültig erklärt wird, welches nach unserer Auffassung im Widerspruch zu dem älteren Classen-US-Patent steht.

ParkettMagazin: Über wie viele Quadratmeter reden wir? Können Sie Angaben zum Streitwert machen?

Dr. Hannig: Bei dieser Klage geht es nicht nur um Lizenzeinnahmen oder Schadensersatz. Zum Hintergrund möchte ich deshalb etwas weiter ausholen. Die Classen-Gruppe hatte mit Välinge seit Januar 2008 ein "Cross-License-Agreement" zur "fold-down"-Technologie geschlossen. Es sah insbesondere zu Gunsten der bisherigen Välinge-Lizenznehmer ein attraktives, zeitlich limitiertes Angebot vor, den Classen-Schutz zusätzlich zu erwerben. Dieses Angebot hat Shaw seinerzeit nicht angenommen. Insofern ist die Klage gegen Shaw unsere Konsequenz aus der bewussten Verletzung unserer Patentrechte. Ende Dezember letzten Jahres mussten wir das "Cross-License-Agreement" mit Välinge auf Grund von schweren Vertragsverletzungen kündigen. Hierdurch ergab sich dann auch die Notwendigkeit, gegen das genannte Välinge US-Patent vorzugehen. Da sich die "fold-down"-Technik weltweit gerade in jüngster Zeit immer mehr durchsetzt, ist mit steigenden Marktanteilen dieser Verlegeform zu rechnen. Wir rechnen schon im nächsten Jahr mit einem Volumen im dreistelligen Millionen Quadratmeter Bereich. Vor diesem technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Hintergrund sind auch hohe Streitkosten von untergeordneter Bedeutung.

ParkettMagazin: Sie sind Eigentümer eines größeren mittelständischen Unternehmens. Ihre Prozesskontrahenten sind allerdings nach unseren Erkenntnissen wesentlich größer als Sie. Haben Sie keine Angst, sich zu verheben?

Dr. Hannig: Wer im Lizenzgeschäft tätig sein möchte und dennoch das Kostenrisiko von Prozessen scheut, hat aus der Vergangenheit nichts gelernt. Wir glauben an die Stärke unserer Patente. Außerdem erwarten auch die an uns zahlenden Lizenznehmer, dass wir deren Wettbewerber am Markt, die keine Lizenzgebühren zahlen, entsprechend rechtlich verfolgen. Nur so können wir unsere Einnahmen auch für die Zukunft sichern. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass das Thema "Intellectual Property" (Anmerkung der Redaktion: geistiges Eigentum) heute inzwischen auch in unserer Branche ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmenspolitik ist. Im Übrigen werden diese Themen der leimfreien Verbindungen sehr bald von dem noch viel bedeutenderen Thema Oberflächengestaltung verdrängt. Hier laufen sich die Akteure bereits warm.

ParkettMagazin: Pergo ist einerseits Ihr Kunde, andererseits aber auch Ihr Wettbewerber. Pergo behauptet, dass Ihr Megaloc-Patent sehr ähnlich einem wesentlich älteren Pergo-Patent sei. Trifft dies aus Ihrer Sicht zu?

Dr. Hannig: Mit den Pergo-Patenten zum "fold-down"-Thema haben wir uns schon länger beschäftigt. Ein solches hatte Välinge im Jahre 2007 in einem Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt gegen unser Megaloc-Patent angeführt. Das Europäische Patentamt hat in seiner Entscheidung unser Patent auch vor diesem Hintergrund für zulässig erachtet und ohne eine einzige Änderung des Wortlauts der Ansprüche bestätigt. Im Übrigen haben wir uns mit Pergo auf eine gemeinsame Verwertung unserer "fold-down" Patente geeinigt.

ParkettMagazin: Wann wurde welches Patent von wem angemeldet?

Dr. Hannig: Unser Megaloc-Patent hat eine Priorität aus dem Jahr 2001, Välinge hat sein 5G-Patent im Jahr 2004 angemeldet. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass sich Classen bereits im Juni 1999 mit einem Patent zur "fold-down"-Verriegelung diese Technik hat schützen lassen.

ParkettMagazin: Wie ist es überhaupt möglich, dass drei verschiedenen Unternehmen gleichzeitig gültige Patente zu vergleichbaren Technologien erteilt werden?

Dr. Hannig: Das Patentrecht ist ein sehr komplexes Themengebiet, weshalb wir dort auch nur mit exzellenten Anwälten sowohl in Deutschland als auch in den USA zusammen arbeiten. In den letzten Jahren haben wir in unserer Branche viel zu diesem Thema lernen müssen. Eine Lehre ist, dass durchaus eine bestimmte Technologie, wie z.B. die "fold-down"-Verriegelung, durch mehrere Patente abgedeckt sein kann. Der Fachmann spricht im Falle der zeitlich später angemeldeten Patente dann auch von "abhängigen Patenten". Diese sind abhängig von der tatsächlich eingesetzten Technik gegebenenfalls zu beachten. Hier ist es also besonders wichtig, Patente mit einer frühen Priorität zu besitzen. Das macht die besondere Stärke der Classen/Pergo Verbindung aus.

ParkettMagazin: Sie haben es bereits angesprochen, dass Sie sich mit Pergo und Välinge auf sogenannte Kreuz-Lizenzen zu diesem Themenkomplex geeinigt hatten. Wie sah diese Vereinbarung im Detail aus? Gab es gegenseitige Zahlungsverpflichtungen?

Dr. Hannig: Mit Pergo haben wir seit Anfang diesen Jahres ein "Cross-License-Agreement" zur "fold-down"-Verriegelung. Wir sehen hier den Vorteil, die zeitlich älteren Pergo-Rechte mit unserem starken, im Einspruchsverfahren bestätigten und in zwei Verletzungsverfahren siegreichen Classen-Patent zu bündeln, um Lizenznehmern ein größtmögliches Potential an rechtlicher Sicherheit bieten zu können. Das Välinge-Abkommen hatten wir Ende letzten Jahres, wie bereits erwähnt, gekündigt. Zu den vertraglichen Details darf ich Ihnen natürlich keine Auskunft geben.

ParkettMagazin: Warum jetzt der neue Konflikt zu einem Thema, das in den vergangenen Jahren als gelöst erschien?

Dr. Hannig: Sie haben sicherlich Recht, dass dieses Thema zumindest bis Ende letzten Jahres aus Sicht der Produzenten als befriedet angesehen wurde. Wir haben durchaus bedauert, das Välinge-Abkommen kündigen zu müssen. Schließlich war es bereits der zweite Versuch. Und so ein Vertragsabschluss kostet Zeit und nicht zuletzt auch viel Geld für die begleitenden Anwälte. Wir haben aber hier keine Alternative gesehen.

ParkettMagazin: Bei Verriegelungen der jüngeren Generationen bestanden in der Vergangenheit wesentliche Unterschiede zwischen gültigen Schutzrechten in den USA und Europa. Ist dies nun auch bei der "fold-down"-Technologie der Fall?

Dr. Hannig: Wir haben in den Erteilungsverfahren vor den jeweiligen nationalen Patentämtern durchaus unterschiedliche Erfahrungen gemacht, sind aber davon überzeugt, dass der Kern unserer Erfindung in jedem nationalen Patent zutreffend zum Ausdruck kommt. Gerade die unterschiedliche Ausgestaltung des Patentrechts in den großen Wirtschaftsregionen der Welt macht eine hochkompetente und differenzierte Aufstellung vor Ort so notwendig und damit auch teuer.

ParkettMagazin: Ist davon auszugehen, dass Sie demnächst auch in Europa zum Beispiel direkt gegen Välinge, gegen Lizenznehmer von Välinge oder sogar gegen den Handel, der die-se Produkte vertreibt, vorgehen werden?

Dr. Hannig: Gegen Välinge müssen wir nicht mehr vorgehen. Schon im September 2007 haben wir in einem Verletzungsverfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht mit unserem Megaloc-Patent gegen ein Välinge 5G-Produkt obsiegt. Nach der Kündigung des "Cross-License-Agreement" gilt es nun zu prüfen, welche Välinge-Lizenznehmer die Zahlungen für den Classen-Schutz ordnungsgemäß entrichtet haben und welche nicht. Letztere werden sicherlich mit entsprechenden Sanktionen rechnen können.

ParkettMagazin: Muss sich der Wettbewerb und insbesondere auch der Handel erneut auf turbulente Zeiten einstellen, die von großer Unsicherheit geprägt sein werden? Unter einer ähnlichen Unsicherheit haben ja auch Sie vor ca. zehn Jahren im Zusammenhang mit Verriegelungen der ersten Generation gelitten.

Dr. Hannig: Wir hoffen natürlich, dass diese Phase der Unsicherheit auch im Interesse der Technologie selbst möglichst kurz sein wird. Dieser Zustand mag bedauerlich sein, aber er ist nicht vermeidbar, wenn erst eine rechtliche Klärung von Ansprüchen die notwendigen Voraussetzungen für eine bessere Vermarktung in der Zukunft schafft.

ParkettMagazin: Läuft es am Ende darauf hinaus, dass jeder Wettbewerber, der schwimmend verlegbare Produkte mit der "fold-down"-Verriegelungstechnik produzieren will, Lizenzgebühren an Pergo, Välinge und Classen gleichzeitig entrichten muss?

Dr. Hannig: Wir gehen heute davon aus, dass ein Produzent, der diese fortschrittliche Verriegelungstechnik für seine Produkte einsetzen möchte, zumindest an Pergo und Classen eine Lizenzgebühr entrichten muss. Das Pergo-Classen-Bündel der Patentrechte ist auf Grund der breit formulierten Ansprüche und der alten Prioritäten immer beachtenswert. Ob dann auch noch an andere Patentinhaber gezahlt werden muss, hängt davon ab, ob er sich zusätzlich durch eine spezielle Ausführungsform in die Abhängigkeit späterer Patente begibt.

ParkettMagazin: Haben Sie keine Sorge, dass sich die "fold-down"-Technologie wegen viel zu hoher Lizenzkosten letztendlich nicht am Markt durchsetzen wird?

Dr. Hannig: Wir können heute bereits feststellen, dass eine "fold-down"-Verriegelung kein "nice to have" ist, sondern vom Markt und insbesondere auch vom Verleger - sei es der Fachmann oder der Heimwerker - gefordert wird. Natürlich müssen Lizenzgebühren im Rahmen bleiben. Alle in diesem hart umkämpften Markt wissen, welche Aufschläge hier maximal gezahlt werden können. Wir als Produzenten wissen zudem, was für die bisherigen Verriegelungs-systeme an Unilin und/oder Välinge gezahlt werden muss, obwohl dies eigentlich nur noch die so genannte "lange Seite" des Paneels betrifft. Außerdem ist das "fold-down"-System heute ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, das wegen seines hohen Verlegekomforts beim Verbraucher angekommen und letztlich eine Kompetenzfrage ist. Eine im Verhältnis zum Produktpreis geringe Lizenzgebühr fällt dabei nicht ins Gewicht.

ParkettMagazin: Mit welcher Frist rechnen Sie bis zur Erlangung einer Rechtssicherheit?

Dr. Hannig: Vor dem Hintergrund des erst kürzlich begonnenen Rechtsstreits fällt es natürlich schwer, heute hierzu eine Schätzung abzugeben.

ParkettMagazin: Wie verhält es sich mit den Produkten, die die ganz neue "side-push" Technik nutzen? Sehen Sie auch hier eine Verletzung Ihrer Megaloc-Patent-Familie?

Dr. Hannig: Ja.

ParkettMagazin: Bahnt sich beim "side-push" ein weiterer Konflikt an, der in eine ähnliche Richtung laufen könnte, wie bei der "fold-down"-Technik?

Dr. Hannig: Hier gilt es zu unterscheiden zwischen der vom Produzenten eingesetzten Technologie an sich und den zu beachtenden Schutzrechten. Auch hier gilt das oben gesagte: Wir empfehlen, auf die Patentprioritäten und die damit verbundenen Schutzrechte zu achten, d.h. frühe Patente sind keine abhängigen Patente. Nur wer sich innerhalb des breiten Schutzrahmens eines frühen Patents zusätzlich in die Spezialausführung eines abhängigen späteren Schutzbereichs begibt, kann durchaus kaskadenartig mehrere Patente verletzen.



Classen Gruppe in Kürze

Classen Gruppe
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56759 Kaisersesch
Telefon: 02653/9 80-0
Telefax: 02653/9 80-299
E-Mail: info@classen.de
www.classen.de

Markennamen: Classen, Wiparquet, Gekko
Verbandsmitgliedschaft: Verband der europäischen Laminatfußbodenhersteller (EPLF)
Geschäftsführender Gesellschafter: Dr. Hans-Jürgen Hannig
Geschäftsführung:
- Finanzen: Stefanie Quervel
- Vertrieb & Marketing: Tobias Hannig
- Controlling & Intellectual Property: Arne Loebel
- Industrievertrieb: Jürgen Resch
- Export: Fernando Soler-Wittke
aus Parkett Magazin 02/10 (Wirtschaft)