FHR Objektforum Fussbodentechnik, Fulda

Wertvolle Informationen stärken Objekteure

Wenn der Fachhandelsring (FHR) ruft, dann kommen seine Mitglieder - das galt auch für das diesjährige Objektforum in Fulda. Über 100 Mitglieder nutzten die Gelegenheit, sich über die neuesten Kollektionen der 15 Aussteller zu informieren und wertvolle Tipps aus neun Fachvorträgen zu erhalten. Die Themen Nachhaltigkeit und Green Buildings, das neue Forderungssicherunggesetz und die Praxis-Tipps des Sachverständigen Torsten Grotjohann waren für Verleger besonders wertvoll.

Ich will Sie positiv motivieren!" Unermüdlich warb FHR-Geschäftsführer Kurt Reichelt in seiner Rede für den aktiven, entschlossenen, zupackenden Handels- bzw. Handwerksunternehmer, der angesichts des schwierigen Marktes nicht in Passivität versinkt, sondern sich klar positioniert, Chancen sieht und ergreift und dabei die Vorteile der Kooperation FHR nutzt. "Wir dürfen nicht lange zögern, sondern wir müssen schneller handeln, aufnehmen, agieren. Nur wenn wir gemeinsam Lösungen realisieren und Nischen besetzen, können wir unsere Marktposition verteidigen. Einzelkämpfer, die ihren Erfolg durch Reagieren und Imitieren suchen, landen schnell im Preisdilemma. Preisorientiertes Handeln ist zu wenig in einem Markt, der nach emotionaler Ansprache, Qualitätsaussagen, außergewöhnlichen Kollektionen und Problemlösungen verlangt.'

Gerade hier bietet der FHR seinen Anschlusshäusern viel: "Die für Sie erstellten Angebote und Konzeptionen liefern Ihnen zahlreiche Möglichkeiten für marktgerechtes Handeln.' In der Tat: Aktuell hat die Verbundgruppe eine Menge interessanter Themen aus und für die verschiedensten Bereiche lanciert, alle praxisnah und leicht umzusetzen:

- Der FHR intensiviert seine Schulungsaktivitäten, bietet seinen Mitgliedern eine Vielzahl an Fortbildungen (Broschüre FHR Wissensforum).
- Das Werkhaus-Logo für die FHR-Kollektion wurde neu gestaltet, um seinen Mitgliedern eine starke Marke zurVerfügung zu stellen.
- Der FHR forciert das Programm "Partner werben Partner" zur Mitgliedergewinnung.
- Die FHR-Homepage unter www.fhr-verbund.de wurde überarbeitet.

FussbodenTechnik fasst drei besonders interessante Fachvorträge des Objektforums zusammen:

Vortrag 1



Abschlagzahlung erleichtert, Prüfpflicht für "mangelhafte" Beläge

Thema:Neues Forderungssicherungsgesetz - wichtige Veränderungen im Schuldrecht
Referent:RA Albert Lichtenberger, Kanzlei Köppe & Kollegen
These:Ein Verleger kann nach dem neuen Forderungssicherungsgesetz Abschlagszahlungen verlangen.

Zum 1.1.2009 ist das so genannte Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch ist u.a. § 632 a BGB geändert worden, der regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Werkunternehmer eine Abschlagszahlung fordern kann - allerdings nur für mangelfreie Leistungen. Ein Unternehmer kann jetzt Abschlagszahlungen in dem Umfang verlangen, in dem der Besteller durch die Leistung des Unternehmers einen Wertzuwachs erhält. Die Wertigkeit der erbrachten Leistungen wird durch eine Aufstellung nachgewiesen.

Im Zusammenhang mit Abschlagszahlungen empfahl Lichtenberger, keine Pauschalpreisverträge ohne solide Basis abzuschließen, d.h. ohne Einheitspreisangebot. Solche Pauschalpreisverträge bereiten nicht nur Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abschlagsforderungen, sondern auch, wenn sie gekündigt werden sollen.

Weiterer Praxis-Tipp: Lichtenberger erinnerte die Bodenleger außerdem an den § 377 HGB. Lässt sich ein Bodenleger Ware liefern, ist er danach verpflichtet, zumindest stichprobenartig die Ware sofort vor Ort zu prüfen. "Versäumen Sie diese Überprüfung, versäumen sie auch die unverzügliche Rüge gegen den Lieferanten und verlieren jeglichen Anspruch wegen der Mangelhaftigkeit der Ware", erklärte der Anwalt. Sollten z.B. Musterverzüge ihre Ursache in der mangelhaften Ware haben, sollte der Verleger unverzüglich die Verlegung einstellen. Er hat gegen den Lieferanten - so es sich um einen Zwischenhändler handelt - allerdings lediglich Anspruch auf eine mangelfreie Ersatzlieferung und nicht auf Schadensersatz für die Neuverlegung.

Vortrag 2



"Zertifizierte Bauprodukte bieten Bodenlegern eine Chance"

Thema:Nachhaltigkeit und Green Building - Bedeutung für die Bodenbelagsindustrie, Verarbeiter und Anbieter
Referent:Ralf Winter, Findeisen
These:Umweltzeichen werden für Bodenbeläge und Klebstoffe in zertifizierten Gebäuden zum Standard werden.

Ralf Winter, bei Nadelvlieshersteller Findeisen Leiter Qualitätssicherung und Produktentwicklung, prognostizierte, dass im Großobjekt nachhaltige Immobilien mittelfristig Marktstandard werden, konventionelle Gebäude hingegen werden zu Problemimmobilien.

"Green Buildings" sind Gebäude, die unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien Ökologie, Ökonomie und Soziales geplant, gebaut und betrieben werden. Diese Gebäude vereinen hohen Komfort und optimale Nutzungsqualität, einen minimierten Energie- und Wasserbedarf und eine Klima und Ressourcen schonende Energieerzeugung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie sind eine "europäische Erfindung", die aber von Amerikanern (Stichwort LEED) weltweit hervorragend vermarktet wird.

Nachhaltigkeitszertifikate für Immobilien werden von Investoren schon heute gefordert und sind z.B. bei Ausschreibungen des Bundes bereits verbindlich. Auch bei nicht zertifizierten Gebäuden werden "sicherheitshalber" zunehmend nachhaltige Baustoffe verlangt. Zertifizierte Immobilien haben laut aktuellen Studien einen kürzeren Leerstand und erzielen höhere Mieten bzw. bessere Renditen beim Verkauf.

Eine im März 2008 in den USA vom New Buldings Institut vorgestellte Studie führt aus, dass nach LEED zertifizierte Gebäude einen EUI-Wert (Energy Use Intensity) von 218 kW/h/m2 pro Jahr und damit einen um 24 % geringeren Energieverbrauch als vergleichbare Gebäude ohne Zertifizierung aufweisen.

Der Referent rief die Verleger dazu auf, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit und Umweltzeichen zu beschäftigen, um von dem Trend, den es bisher nur im Objekt gibt, zu profitieren. Gleichzeitig stellte er die Frage an die Industrie, ob die bisherigen Standards für textile Bodenbeläge (GuT) bzw. Klebstoffe (GEV-EC 1) ausreichen werden, die gestellten Anforderungen an die Innenraumhygiene zu erfüllen. Bei Winters Arbeitgeber Findeisen sind fast alle Nadelviesbeläge mit dem Blauen Engel zertifiziert.

Vortrag 3



"Der Verarbeiter muss sich seiner Hinweispflichten gegenüber dem Auftraggeber bewusst sein"

Thema:Neue Normen und Erkenntnisse aus der Gutachterpraxis
Referent:Torsten Grotjohann, Sachverständiger
These:Im BEB-Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagarbeiten findet der Verleger Aussagen zum Brandverhalten und zu neuen EU-Normen.

Der Sachverständige Torsten Grotjohann stellte für die Verleger eine Reihe von Praxis-Tipps zusammen. Neues gibt es bei Verlegerichtung von Bodenbelägen zu berichten: Bei Verlegung in zwei nebeneinander liegenden Räumen, die durch Falt-, Schiebe- oder durchsichtige Glastüren getrennt sind, ist eine einheitliche Verlegerichtung zu berücksichtigen. Die bisherige freie Wahl der Verlegerichtung durch den Verarbeiter ist neuerdings eingeschränkt.

In seiner Sachverständigentätigkeit spielen immer wieder warentypische Eigenschaften eine Rolle: Diese sind kein Mangel, sondern eine unbeeinflussbare Eigenschaft, die produktionsbedingt ist und aufgrund der Herstellungstechnik, Warenkonstruktion und Materialzusammensetzung entsteht. Ein typisches Beispiel ist Shading bei textilen Belägen. Der Verarbeiter hat diesbezüglich eine Hinweispflicht, die häufig vergessen wird. Grotjohann hat 2009 10 Schadensfälle mit Shading bearbeitet. In keinem der Fälle hatte der Verleger in der Beratung vorher auf dieses Thema hingewiesen.

Immer häufiger spielen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen von Produkten eine Rolle: Das Landgericht Magdeburg (Az: 5 O 497/07) hat entschieden, dass "fehlende Zulassungen und unzureichende Dokumentationen für sich allein keinen Mangel darstellen". Dennoch rät Grotjohann Bodenlegern, im Vorfeld zu prüfen, ob spezielle Prüfzeugnisse oder Dokumentationen für die vorgesehenen Produkte gefordert werden oder auch erforderlich sind.

Zu den Aufgaben von Klebstoffen zitierte Grotjohann den BEB-Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagarbeiten Punkt 2.2.: "Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen Bodenbelag, Unterlagen und Untergrund nicht nachteilig beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigungen durch Geruch hervorrufen." Da der Verleger für die Klebstoffauswahl zuständig ist, empfahl der Sachverständige, die Verlegewerkstoffindustrie mit ins Boot zu holen und sich Aufbauempfehlungen abzeichnen zu lassen.

Der Sachverständige schlug die Lektüre des BEB-Kommentars zur DIN18365 vor - erschienen im Verlag von FussbodenTechnik. In diesem Fachbuch werden neue EU-Normen berücksichtigt und Aussagen zum Brandverhalten getroffen, die in der täglichen Praxis weiterhelfen.
aus FussbodenTechnik 01/10 (Wirtschaft)