Oeko-Tex

Neuerungen jetzt endgültig in Kraft getreten


Zürich/CH - Am 1. April sind die von der Oeko-Tex Gemeinschaft beschlossenen Neuerungen bezüglich der Schadstoffprüfungen nach Oeko-Tex Standard 100 wirksam geworden. Die wichtigste strukturelle Veränderung neben der üblichen jährlichen Anpassung der Prüfkriterien und Grenzwerte sind die für alle Zertifikatsinhaber verbindlichen Firmenbesuche, die künftig einen grundlegenden Bestandteil jeder Oeko-Tex Produktzertifizierung bilden. Grafisch leicht modernisiert und für den Druck von Hang-Tags, Verpackungen und sonstigen Werbematerialien optimiert wurden darüber hinaus die Oeko-Tex Labelvorlagen, die für Unternehmen mit Oeko-Tex Zertifikat auch künftig kostenfrei über die Oeko-Tex Mitgliedsinstitute erhältlich sind.

Bei den Laborprüfungen werden ab sofort bei jedem Zertifizierungsvorgang folgende Neuregelungen angewendet:

- Synthetische Fasern, Garne, Kunststoffteile usw. werden in allen vier Oeko-Tex Produktklassen auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überprüft. Für die 16 festgelegten Substanzen gilt in der Summe ein Grenzwert von 10 mg/kg bzw. für Benzoapyren ein Grenzwert von 1 mg/kg.
- Die Verwendung des Weichmachers Diiso-butylphthalat (DIBP) ist zusätzlich zu den bereits reglementierten Phthalaten ausgeschlossen.
- Dioctylzinn (DOT) wurde in die Liste der verbotenen zinnorganischen Verbindungen aufgenommen; Grenzwert für Produktklasse I (Baby- und Kleinkinderartikel): 1,0 mg/kg; Grenzwert für die Produktklassen II - IV: 2,0 mg/kg.

Besonderes Augenmerk bei der Neufassung ihrer Prüfkriterien legten die Oeko-Tex Verantwortlichen auch dieses Jahr auf die Einbeziehung der aktuellen ECHA-Kandidatenliste mit den sog. SVHC-Stoffen (besonders besorgniserregende Substanzen). Entsprechend wurde die Verwendung von DIBP reglementiert. Die Oeko-Tex Gemeinschaft beobachtet auch weiterhin die Aktivitäten der ECHA und prüft bei Veröffentlichung neuer Kandidatenstoffe deren Relevanz für die Textil- und Bekleidungsindustrie bzw. ihre Aufnahme in den Oeko-Tex Kriterienkatalog.

Mit der Maßnahme, Firmenbesuche bei den Zertifikatsinhabern in einem dreijährigen Zyklus verbindlich einzuführen, möchte Oeko-Tex alle beteiligten Unternehmen gezielt bei der Umsetzung der Schadstoffvorgaben in der betrieblichen Qualitätssicherung unterstützen. Konkret dienen die Firmenbesuche beispielsweise dazu, die technischen Bedingungen der Zertifizierung mit den Antragstellern zu besprechen und falls notwendig zu verbessern, die Auswahl der Artikelgruppen im Hinblick auf den Kosten-Nutzen-Aufwand für die Unternehmen so optimal wie möglich zu gestalten oder die Firmen bezüglich der Vorgaben und Möglichkeiten bei der werblichen Nutzung des Oeko-Tex Labels zu unterstützen.

Bei Neuzertifizierungen finden die Firmenbesuche zeitnah vor oder kurz nach der Zertifikatsausstellung statt. Langjährige Oeko-Tex Lizenznehmer werden bis spätestens 2013 erstmals von den Experten der Oeko-Tex Mitgliedsinstitute besucht. Als umweltfreundliche Betriebsstätten gemäß Oeko-Tex Standard 1000 zertifizierte Unternehmen sind aufgrund der hier durchgeführten Konformitäts-Audits von der Neuregelung ausgenommen.

Für die Produktkennzeichnung und andere Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten stehen den Zertifikatsinhabern ab sofort modernisierte Oeko-Tex Labelvorlagen zur Verfügung. Diese wurden so überarbeitet und vereinfacht, dass künftig auch verkleinerte Abbildungen des Prüfzeichens ohne Qualitätsverluste gedruckt werden können.

Benötigte Labelvorlagen können wie gewohnt bei der Oeko-Tex Zertifizierungsstelle und den Mitgliedsinstituten kostenfrei angefordert werden. Die bisher verwendeten Oeko-Tex Label bleiben selbstverständlich weiterhin gültig, allerdings empfiehlt die Oeko-Tex Gemeinschaft ihren Lizenznehmern, bei der Herstellung neuer Hang-Tags, Verpackungen, Kataloge usw. nur noch die neuen Labelvorlagen zu verwenden.
aus Haustex 05/10 (Wirtschaft)