Wiljo Schumacher, Sprecher der AG der ö.b.u.v. SV für Holz und Holzschutz

Holzfußböden nach wie vor ein Schwerpunktthema


Auf der jüngsten Tagung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Holz und Holzschutz in den Räumen des GD Holz stand erneut der Fußboden - "drinnen und draußen" - im Mittelpunkt. Schon vor Beginn der Tagung konnten sich die Teilnehmer im Lesesaal der neuen Bibliothek der Humboldt- Universität davon überzeugen, welche Ausstrahlung von richtig gewähltem und ordentlich verlegtem Parkett ausgehen kann. Hochkantlamellenparkett aus amerikanischem Nussbaum steht hier im Kontrast zur Raumgestaltung mit amerikanischem Kirschbaum.

Verlegung von Terrassenholz

Ein Streitfall warf die Frage auf, ob Holzterrassen mit Gefälle verlegt werden müssen. Ein Gefälle kann unter bestimmten Umständen dienlich sein, wenn z.B. die Terrassenfläche die Wasserableitung regulieren soll. Falls sich jedoch eine Wasser ableitende Dach- oder Grundfläche oder ein Sickergrund unter dem Holzdeck befindet, kann dieses durchaus in der Waage ausgerichtet sein, was den Nutzkomfort erhöht und die Rutschgefahr unter Umständen reduziert. Ein Gefälle von Holzterrassen kann auch nicht mit konstruktivem Holzschutz begründet werden, da vorausgesetzt wird, dass Terrassenhölzern mit der erforderlichen Widerstandsklasse eingebaut werden.

Lebensdauer von verlegtem Parkett oder Laminat

Diese Frage sollte keinesfalls allgemein von einem Versicherungs- oder Bausachverständigen beantwortet werden, der sich auf irgendwelche gebastelten Zeitwerttabellen für Holzfußböden bezieht. Hier ist allein der Holzsachverständige gefragt. Es gilt fachmännisch zu prüfen und zu beurteilen, welche Art von Parkett (massiv oder mehrschichtig), welche Materialstärke, welche Holzart, welche Oberflächenbehandlung, welche Verlegetechnik (vollflächig geklebt oder schwimmend verlegt) und welcher Einsatzbereich vorliegt.

Neue Holz- und Kunststoffe im Außenbereich

Zu den neu vorgestellten Produkten im Außenbereich zählt "Dauerholz", ein modifiziertes Holz, bei dem es sich um parafingesättigte Kiefer handelt. Durch dieses Verfahren, das nur bei frischer Kiefer anwendbar ist, wird eine hohe Widerstandsklasse erreicht. Eine Vergrauung durch UV-Strahlen lässt sich nicht verhindern, da "Dauerholz" sich nicht mit einer Farblasur behandeln lässt.

WPC zählt ebenfalls zu den relativ neuen Produkten für den Terrassenboden. In der Literatur findet man sowohl die Schreibweise Wood Plastic Composites als auch Wood Polymer Composites. Die eine bezeichnet den Kunststoff allgemein, die andere konkretisiert den Kunststoff. Plastik haftet etwas Ordinäres an, Polymer klingt edler. Ein namhafter Hersteller denkt über die Bezeichnung HoPoWe ( Holz-Polymer-Werkstoff) nach. Wie auch immer, gemeint ist ein Holzwerkstoffprodukt, das durchschnittlich zu 75 % aus Holz ( Holzfasern ) und 25 % aus Kunststoff (thermoplastische Polymere z.B. Polyethylen, Polyinylchlorid, Polypropylen u.a.) besteht. Folglich fallen WPC-Terrassendielen wie alle Holzwerkstoffe, in den Beurteilungsbereich des Holzsachverständigen. Man muss wissen, dass herstellungstechnisch und konstruktionsbedingt durchaus Qualitätsunterschiede bestehen. Erfahrungen der letzten Jahre haben die Überlegenheit der röhrenförmigen Hohlkammern gegenüber der rechteckigen gezeigt. Als problemloser, wenn auch schwerer und teurer, haben sich die "massiven" WPC-Terrassendielen erwiesen. Die Elastizität gewachsenen Naturholzes fehlt den WPC-Dielen, weshalb sie auch noch nicht bauaufsichtlich zugelassen sind. Unbedingt müssen die Verlegehinweise der Hersteller beachtet werden, insbesondere das notwendige Gefälle zur Entwässerung der Hohlkammern. Dies geschieht bei den Röhren physikalisch schneller als bei den Rechtecken und ist besonders wichtig bei Frost. Wenn auftretendes Kondenswasser in den Hohlkammern gefriert, sind Brüche nicht ausgeschlossen. Nachdem in der Vergangenheit viel Lehrgeld bezahlt wurde, gelten die WPC-Produkte erfahrener Produzenten inzwischen als weitgehend ausgereift. Mit seiner erstaunlichen Lichtechtheit und der beständigen Oberflächenqualität überzeugt das Produkt. Bleibt dennoch abzuwarten, ob die über dreißigjährige Lebensdauer, die bisher im Labor simuliert wurde, in der Praxis bestätigt wird.

Begriffs"wirrwarr"

Schnell gehen im Fußbodenbereich die Begriffe Bretter, Dielen, Landhausdielen über die Lippen. Doch was genau ist damit gemeint? Sind die Begriffe definiert und werden sie richtig im Fußbodenbereich eingesetzt? Bretter sind in Bezug auf Dicke und Breite in den Tegernseer Gebräuchen und in den Normen 4074 und 68252 definiert, jedoch gibt es keine Vorgaben für die Länge. Der Grund wird sein, dass die Längenausnutzung sehr unterschiedlich ausfallen kann z.B. bei Oliven- und Zwetschgenholz. Bei Nadelholz sieht es anders aus, weshalb in der DIN 4071 eine Längenangabe von 1.500 bis 6.000 mm angegeben ist. Wenn man bedenkt, dass ein Käsebrett schließlich auch zu den Brettern zählt, wird klar, dass es keine allgemeine Längennorm gibt. Verstand man unter Dielen für den Fußboden ursprünglich lange Bretter, so bleibt dennoch offen, wie lang die Länge war. Eine Mindestlänge ist nirgends definiert. Folglich ist die Länge der Massivholzdiele eine Vereinbarungssache. Es werden Dielen von 40 cm bis über 10 m Länge angeboten. Alles eine Frage der Holzart, der Herstellungstechnik und des Preises. Im Bereich der mehrschichtigen Holzfußböden (Fertigparkett) hat sich der Begriff Landhausdiele etabliert und sollte als Terminus technicus akzeptiert werden. Diese Landhausdielen bekannter Fertigparketthersteller weisen Längen auf zwischen ca. 180 und 750 cm.

Tischlerplatten und Eichedielen im Museum

Im "Neuen Museum" des Architekten David Chipperfield, in unmittelbarer Nähe der GD Holz-Räume gelegen, interessierten die Holzsachverständigen u.a. Vitrinen aus Tischlerplatten. Dabei handelt es sich um die Moralt-Balsaplatte Flam Safe mit Pappelsperrholzdeck (schwer entflammbar) nach EN 13501 (Klassifizierungs- und Prüfnorm für das Brandverhalten von Baustoffen), 19 mm dick, mit unbehandelter Oberfläche. In der oberen Etage überzeugten grau pigmentierte Eichendielen, denen man nicht ansieht, dass seit über einem halben Jahr täglich tausende Menschen darüber gehen.


AG der ö.b.u.v. SV für Holz und Holzschutz


Für die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Holz und Holzschutz ist es ein Anliegen, die Bedeutung der Bestellung durch die Industrie- und Handelskammer oder durch die Handwerkskammer zu stärken. Der Handelskammersachverständige ist für die Fach- und Sachbereiche zuständig, der Handwerkskammersachverständige für die Gewerke. Bei beiden Kammern handelt es sich um übergeordnete Institutionen, die neutral, seriös und gewissenhaft strenge Kriterien anwenden und konform mit den Gerichten agieren. Das hebt sie ab von den sogenannten Bausachverständigen, den selbsternannten Berufssachverständigen und von diversen Instituten zertifizierte Sachverständige (z.B. TÜV). Eine derartige Zersplitterung erscheint wenig sinnvoll, scheint sich aber in den derzeitigen Zertifizierungswahn einzureihen. Fehlt dann nur noch der RAL-Sachverständige oder der mit CE-Zeichen. Deshalb stellen sich die von den Kammern öffentlich bestellten Sachverständigen unter das Gütezeichen der Holzhandelstanne des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel.

Das nächste Treffen der Arbeitsgemeinschaft organisiert Wilfried Moll vom 26. - 27. Oktober 2010 in Celle. Dort wird der historische Fachwerkbau lokalgemäß ein Thema sein. Interessenten mögen Kontakt aufnehmen mit Klaus Schwarz (GD Holz, 030 - 72625800) oder dem Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Wiljo Schumacher (0221 - 316065).
aus Parkett Magazin 04/10 (Wirtschaft)