Nordinnungen: Gemeinschaftstagung in Hamburg

Regularien getrennt, Fachvorträge für alle

Mitte November tagten im Kompetenzzentrum der Handwerkskammer in Hamburg die fünf norddeutschen Innungen: Die Landesinnung für Parkett- und Fußbodentechnik Hamburg, die Innung für Parkett und Fußbodentechnik Hannover, die Bezirksinnung Parketthandwerk und Fußbodentechnik Niedersachsen-West, die Landesinnung für Parkett und Fußbodentechnik Schleswig-Holstein sowie die Innung Parkett und Fußbodentechnik Lüneburg-Stade. Regularien hat jede Innung einzeln abgehandelt, die anschließenden Fachvorträge waren für alle offen. Dabei standen neben dem Bericht des Bundesinnungsmeisters Joachim Barth aktuelle Rechtsprechungen und das Thema Feuchtemessung auf der Tagesordnung.

Im Hörsaal des Kompetenzzentrums mussten für die etwa 90 Teilnehmer aus den fünf Nordinnungen zusätzliche Stühle aufgestellt werden. Hamburgs Obermeister Pielot hatte mit so einer guten Beteiligung nicht gerechnet. Das war ein guter Multiplikator für den Appell des Bundesinnungsmeisters, neue Mitglieder für die Innungen zu rekrutieren. Er wünschte sich von den Anwesenden, dass verstärkt junge Kollegen angesprochen werden. Dazu wolle der Zentralverband u.a. mit einem Relaunch des Internetauftritts beitragen. Zudem will der ZVPF einen Jungmeister-Beirat schaffen, um deren Meinungen in die Verbandsarbeit einbeziehen zu können. "Wir möchten sie fragen, wie sie beispielsweise die Verbandsarbeit und die Zukunft des Handwerks sehen."

Sorgen macht Barth die zum 1. Januar in Kraft tretende bauaufsichtliche Zulassung (BAZ) für Parkett, Parkettklebstoffe und Oberflächenbehandlungsmittel. Die 1.300 beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eingereichten Anträge aus dem Parkettbereich seien nach jetzigem Stand nicht annähernd geprüft. Der Bearbeitungsstau könne erhebliche Einbußen für das Handwerk bedeuten, wenn längst geschlossene Werklieferungsverträge mit öffentlichen und privaten Auftraggebern insbesondere den Parkettleger dazu nötigen, noch nicht geprüfte Produkte zu verwenden. Der ZVPF hat ein entsprechendes Protestschreiben an das DIBt verfasst, das auf der verbandseigenen Webseite zum Download hinterlegt ist.

Vereinbarte Werkleistungen vor der Auftragsübernahme schriftlich festzuhalten, empfiehlt RA Dr. Buchholz. Zu beachten sei dabei, dass beim Bauwerkvertrag nach BGB und VOB/B unterschiedliche Bestimmungen gelten. Das betreffe u.a. die Mängelansprüche. Zudem seien abgeschlossene Werk-, Werklieferungs- und Kaufverträge mit unterschiedlichen Rechtsfolgen verbunden, wie z. B. Gewährleistung, Verjährungsvorschriften sowie Anwendbarkeit kaufmännischer Untersuchungs- und Rügepflichten.

Zum Thema Feuchtemessung in Bauwerken referierte Michael Resch (Trotec). Er machte deutlich, dass neben der CM-Messung unterstützend eine dielektrische oder kapazitive Fessungmessung herangezogen werden könne. Er stellte klar, dass solche Messverfahren nicht den tatsächlichen Feuchtigkeitsgehalt des Estrichs wiedergeben.

Aufgrund der guten Resonanz ist eine Wiederholung der Fünfer-Veranstaltung bereits fest geplant: Die nächste Tagung der fünf Nordinnungen ist am 17. November 2011 an einem zentralen Standort vorgesehen. Der genaue Treffpunkt ist noch offen.
aus Parkett Magazin 01/11 (Wirtschaft)