Empfehlung des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel (GD Holz)

"Kunden informieren, mit Lieferanten Vereinbarung treffen"


Bei der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) geht es um die "Verwendung" (Einbau in Deutschland), beim CE-Zeichen um das "In den Verkehr bringen" (kaufen/verkaufen). Grundsätzlich kann man Parkett und Holzfußböden ohne abZ kaufen und verkaufen; die Frage ist, ob der Kunde im Nachhinein aus der fehlenden abZ Rechte geltend oder Ärger machen kann.

Die wichtigsten Empfehlungen des GD Holz sind:
- Bieten Sie deutlich Ware "mit" oder "ohne" abZ an. Nur so nimmt der Kunde Ware ohne abZ "billigend in Kauf".
- Wird auf Basis von VOB-Ausschreibungen oder VOB-Verträgen angeboten und geliefert, sollte nur Ware mit abZ angeboten werden, oder es muss deutlich gemacht werden, dass die Ware (derzeit noch) keine abZ hat.
- Rückversichern Sie sich bei Ihrem Vorlieferanten, ob er schon eine abZ für seine Produkte oder die Zulassung beantragt hat.
- Treffen Sie bei Produkten ohne abZ mit Ihrem Vorlieferanten eine Vereinbarung, dass er bei Kundenreklamationen Nacherfüllungskosten übernimmt.
aus Parkett Magazin 02/11 (Wirtschaft)