Zentralverband Parkett und Fussbodentechnik tagte in Wernigerode

Peter Fendt: Reform der Strukturen ist nötig

Bei der Frühjahrsversammlung des Zentralverbands Parkett und Fußbodentechnik in Wernigerode stand die ungünstige Entwicklung der Mitgliedszahlen im Vordergrund. Einig waren sich alle, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die gewünschte und noch immer nicht realisierte Zusammenlegung der Berufe Parkett- und Bodenleger, das Bauforderungssicherungsgesetz und die bauaufsichtliche Zulassung des DIBt waren weitere Schwerpunktthemen der Obermeister, Stellvertreter und Fachgruppenleiter.

Peter Fendt, stellvertretender Bundesinnungsmeister, appellierte eindringlich an die Anwesenden, dass über die Strukturen in den Innungen und im ZVPF dringend nachgedacht werden müsse. Denn so richtig gut geht es den Innungen nicht. Die Mitglieder werden weniger, das Interesse der Betriebe an einer Mitgliedschaft im Verband lässt überall nach; mit kleineren regionalen Unterschieden. Eine Trendprognose bis 2016 deutet darauf hin, dass es kaum zu einer Stabilisierung der derzeitigen Mitgliederbestände in den Innungen kommen wird. Was lässt sich dagegen tun, welche Möglichkeiten gibt es, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken? Die Diskussion war lebhaft:

Im Mittelpunkt stand dabei die Verjüngung der Innungsvorstände, die von mehreren Teilnehmern als besonders dringlich angesehen wird. Allein schon, um neue Ideen zuzulassen, aber auch um eine Identifikation jüngerer Handwerker mit der Innungsarbeit herbeizuführen. Es wurde auch sehr vorsichtig erwähnt, vielleicht bei kleiner gewordenen Innungen anzuregen, sich möglicherweise zu einer neuen, größeren zusammenzuschließen. Grundsätzlich müsse man die Dienstleistung der Innungen mehr in den Vordergrund stellen, insbesondere auch das Vorhandensein von Netzwerken aus Sachverständigen, Herstellern und Bau ausführenden Betrieben.

Bundesinnungsmeister Joachim Barth ging in seinem Bericht auf aktuelle Entwicklungen beim Bauforderungssicherungsgesetz ein.

Barth ist sich durchaus bewusst, dass das Gesetz auch in den eigenen Reihen für Verunsicherung sorgt, trotzdem hält er es in der gültigen Fassung für wichtig und richtig. Nicht weniger brisant ist das Dauerthema DIBt.

Barth wies in dem Zusammenhang auf die widersprüchlichen Zulassungen von Räuchereiche und stark lösemittelhaltigen Klebstoffen hin, die für Verunsicherung sorgen.

Die Berufsbilder Parkett- und Bodenleger konnten noch immer nicht zusammengeführt werden, beklagte der stellvertretende Bundesinnungsmeister Karsten Krause: "Hier bewegt sich einfach nichts". Dennoch sei man weiterhin bemüht, sich gegenüber dem handwerklichen Spitzenverband ZDH/UDH durchzusetzen. Von dort werde die Zusammenlegung nach wie vor blockiert.

Erneuert wird der Internetauftritt des ZVPF, den Krause anhand einer Demoversion erläuterte. Im Vordergrund werden Infos zu den Aktivitäten des Parkettlegerhandwerks und des Bodenlegergewerbes stehen, und wie bisher wird es auch weiter einen Mitgliederbereich für verbandsinterne Informationen geben; neu aufgebaut wird eine bundesweite Betriebsdatenbank mit Suchfunktion.

Eine weitere Neuentwicklung für das Internet stellte Peter Fendt vor: Eine Internet-Plattform über Lagerbestände der Innungsbetriebe, die eine mögliche neue Serviceleistung des Verbandes werden könnte. Die Idee dabei ist, die Restbestände von Holzfußböden zu listen. Ein Nebeneffekt: Mit dieser Dienstleistung der Innungen ließen sich neue Mitglieder werben.

Aus den Bundesfachgruppen

Bundeslehrlingwart Heinz Brehm berichtete umfassend über die angestrebte Zusammenführung von Parkett- und Bodenlegerausbildung, über die diesjährige Lehrlings- und Berufsschullehrertagung, über die Entwicklung der Ausbildungsvergütungen und der Lehrlingszahlen, und über Weiterbildungs-angebote. Ein kurzer Bericht über die Parkettlegerausbildung in Minsk und Kiew rundete Brehms Vortrag ab.

Für die Fachgruppe Holz kündigte Wilhelm Nürnberger an, dass in Kürze die Veröffentlichung des Mitgliederverzeichnisses der Bundesfachgruppe erfolgen werde; die Daten seien Internet fähig und für eine spätere Verlinkung auf der ZVPF-Seite gedacht.

Vorstandsmitglied Ralf Wollenberg informierte über seine Mitarbeit in einem Ausschuss, der für die Preisfindung für Zeitvertragsarbeiten in Anlehnung an das Standard-Leistungsbuch zuständig ist. Er habe sich dort eingeschaltet, da viele Preisansätze völlig unrealistisch, weil zu niedrig, seien.

In Zusammenhang mit der zunehmenden Beliebtheit von Designbelägen empfahl er den Verlegern, unter Gewährleistungsaspekten möglichst nur mit seriösen Lieferanten und Herstellern zusammenzuarbeiten.

Die Bundesfachgruppe Restauratoren wird im kommenden Jahr wieder einen Fortbildungskurs zum Restaurator mit nur 400 Ausbildungsstunden anbieten. Laut Jochen Michalik beabsichtige der ZDH, die erforderliche Stundenzahl auf künftig mindestens 800 Stunden zu erhöhen.

Ralf Kohfeld berichtete, dass die Bundesfachgruppe Sportböden durch zwei neue Mitglieder auf 24 Mitgliedsbetriebe erneut angewachsen ist. Aktuell sei die Gruppe dabei, einen Werbeflyer neu aufzulegen.

Schwerpunkte der Tarifarbeit sind u.a. die noch immer unterschiedlichen West- und Osttarife. Karl-Ernst Troost teilte mit, dass die Gewerkschaft aktuell eine Forderung nach 3 % Lohnerhöhung im Westen und 3,5 % Lohnerhöhung im Osten gestellt hat. In einer Tendenzabstimmung sprachen sich die Anwesenden bei zwei Enthaltungen ohne Gegenstimme für eine maximale Lohnerhöhung im Westen von 2,5 % und im Osten von 3,5 % aus.

Norbert Strehle referierte über die aktuellen Stände bei Normungen, detailliert ging er auf die bauaufsichtliche Zulassung für Parkettklebstoffe und Lacke, die neuen Kommentare zur DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten und den anstehenden Kommentar DIN 18356 ein. Neuerungen bei der Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in bestehenden Gebäuden waren ein weiteres Thema.


DIBt


Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) schreibt seit dem 1. Januar 2011 die "allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" für Parkett- und Holzfußböden, Parkettklebstoffe und -lacke vor.
Das bedeutet, dass Handwerk und Handel verpflichtet sind, ausschließlich Produkte mit dieser Zulassung zu verbauen. Sinn der Verordnung ist ein verbesserter Verbraucherschutz.


Bauforderungssicherungsgesetz


Das Bauforderungssicherungsgesetz diente ursprünglich dazu, Bauhandwerker, die mit ihren Arbeiten in Vorleistung treten, vor Forderungsausfällen zu schützen.

Das Gesetz ist zum 1. Januar 2009 überarbeitet worden und ordnet seitdem an, dass für ein bestimmtes Bauwerk vom Bauherrn zur Verfügung gestelltes Baugeld nur zur Bezahlung derjenigen Subunternehmer verwendet werden darf, die auf dieser Baustelle gearbeitet haben.
Aktuell wird teilweise eine Rücknahme dieser Änderungen verlangt und behauptet, das Gesetz sei kaum handhabbar und gefährde die Liquidität der Bauunternehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch am 27. Januar 2011 die Beschwerde eines Bauunternehmens gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes zurückgewiesen.
aus Parkett Magazin 03/11 (Wirtschaft)