Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe e.V.

Neue Prüfbestimmungen für WPC-Terrassendielen


Der EU ein Stück voraus sieht sich die behördlich anerkannte Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe mit ihren Standards für Holz-Kunststoff-Werkstoffe (WPC). Während die Europäische Union noch an einer Formulierung für die im 2. Halbjahr 2013 angekündigte WPC-Norm feilt, hat die Qualitätsgemeinschaft die Kriterien für ihr Qualitätssiegel über die geplanten -EU-Werte hinaus angehoben. Seit April werden die verschärften Bestimmungen bereits von unabhängigen Prüflabors angewendet und in den Betrieben kontrolliert.

Laut Gerhard Kosche, Vorsitzender der WPC-Fachgruppe im Verband der deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) und Mitglied der Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe, war eine erneute Anhebung der Grenzwerte sinnvoll, weil immer mehr minderwertige WPC-Produkte auf den Markt kommen - vorwiegend aus Asien. Die Verbraucher müssten daher gewarnt sein und sich auf ein sicheres Qualitätssiegel verlassen können. "Regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Labors garantieren", so Kosche, "dass die Hersteller der Gemeinschaft Produkte von allerhöchster Qualität auf den Markt bringen."

Konkret enthält die Verschärfung der Qualitätskriterien neue Vorgaben für Quellmaße und Biegeeigenschaften. Bei den Grenzwerten für die Quellmaße nach Kochwasserlagerung bei WPC-Terrassendecks (WPC-Deckings) ist laut Kosche zu beachten, dass der Anteil an Naturfasern dazu führt, dass WPC-Terrassendecks minimal quellen und schwinden. Dieses Quellverhalten kann bei Nichtbeachtung von Verlegehinweisen und bei Verlegefehlern die Ursache für Schäden und daraus resultierende Reklamationen sein. Kosche: "Lag der Einzelwert für Quellmaße zwischen 2009 und 2012 in der Dimension der Dicke bei maximal 5 %, so darf er aktuell nur noch maximal 4,5% betragen. Die neuen Quellmaße in der Breite wurden von 1,2 auf maximal 0,8 % und die der Länge von 0,6 auf maximal 0,5 % verkleinert." Die Senkung der Grenzwerte sei das Resultat ständiger Produkt- und Fertigungsverbesserungen.

In Bezug auf Biegeeigenschaften der WPC-Werkstoffe erklärt Kosche: "Angelehnt an die DIN EN 310 werden die Profile der Werkstoffe einer Dreipunktbiegung unterzogen. Bei der Prüfung wird zunächst eine Vorlast von 50 N aufgebracht. Dann wird die maximale Bruchlast in N und die Durchbiegung bei einer Last von 500 N zusätzlich zur Vorlast protokolliert. Die Durchbiegung bei 500 N Last darf dabei einen Wert von 2,0 mm nicht überschreiten. Auch bei der Bruchlast liegt das Gütesiegel etwa 10 Prozentpunkte über der künftigen europäischen Produktnorm".

WPC-Produkte von Spitzenqualität müssen laut Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe einen Holzanteil von mindestens 50 % haben, der aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. Sie dürfen darüber hinaus nicht aus Reishülsen oder Bambus bestehen und das ergänzende Polymer muss ein sortenreiner Kunststoff sein. Die aktuelle Fassung der Qualitäts- und Prüfbestimmungen zur Produktionskontrolle von Terrassendecks aus Holzpolymer-Werkstoffen finden sich Online unter www.qg-holzwerkstoffe.de/QualitaetWPC.cfm.
aus Parkett im Holzhandel 03/13 (Wirtschaft)