Torsten Grotjohann, Sachverständiger: Typische Verlege-Fehler auf der Baustelle

Nichts dazu gelernt? Vor 10 Jahren die gleichen Fehler wie heute

Bau -und Fußbodenschäden können auf unterschiedliche Sachverhalte zurück zuführen sein: handwerkliche Fehler in der Ausführung, Planungsfehler vor der Ausführung, Materialfehler der verwendeten Produkte, Nutzungsfehler und auch so genannte "verdeckte Mängel" durch andere Gewerke und Ausführende. Handwerkliche Defizite stehen in der Prioritätenliste nicht zwangsläufig ganz oben, aber es gibt handwerkliche Ausführungsfehler, die seit Jahren in der Statistik auftauchen und "scheinbar" nicht abstellbar sind.

Ein Beitrag von Torsten Grotjohann

Der Sachverständige Torsten Grotjohann hat typische Verlege-Fehler auf Baustellen zusammengetragen, die es schon vor 10 Jahren gab und auch heute noch gibt.

Die von ihm als "anwendungstechnische Problemestellungen" bezeichneten Verlege-Fehler, treten noch heute mit beeindruckender Beständigkeit und Regelmäßigkeit auf.

1. Feuchtigkeitsschäden Teil 1 - zu feuchte bzw. nicht belegreife Untergründe

Feuchtigkeitsschäden treten bei Fußböden häufig auf und haben in der Regel auch teure Folgen.

Nun sollten Feuchtigkeitsbestimmungen und zulässige Restfeuchten unterschiedlicher Untergründe hinlänglich bekannt und eigentlich in 2007 kein Thema mehr sein - aber leider weit gefehlt. Ein Grund ist die erstaunliche Tatsache, dass immer noch viele Bodenleger die Anschaffung eines CM-Gerätes scheuen. Bei Schulungsmaßnahmen wird regelmäßig nach vorhandenen CM-Geräten gefragt. Die positiven Meldungen liegen durchschnittlich bei lediglich 30 %.

Alternative Feuchtigkeitsmessgeräte (elektrisch, kapazitiv oder vergleichbar) sind zwar vorhanden, aber entweder ungeeignet oder auf Grund mangelnder Erfahrung zu "unsicher" eingesetzt. Innovative Systeme wie "Mikrowelle" oder "Neutron" sind bekannt, aber zu kostenintensiv und oft auch technisch zu kompliziert. Gravimetrische Feuchtigkeitsbestimmungen (Darr-Methode) obliegen nach wie vor Sachverständigen und Prüfinstituten. Erschwerend kommt die oft polemische und nicht ausreichend begründete und insbesondere allgemeine, leidliche Diskussion über geeignete Messmethoden für den Handwerker hinzu, obwohl sich eigentlich die CM-Messung bewährt hat. Dabei sind häufig Praxiserfahrungen bei Durchführung der Messung und Bewertung der Messergebnisse entscheidender als die Methode selbst.

2. Feuchtigkeitsschäden Teil 2 - beheizte Estrichkonstruktionen

Fußbodenheizungen oder beheizte Lastverteilungsschichten stellen ergänzend eine zweite, nicht weniger relevante Problemstellung hinsichtlich Feuchtigkeitsschäden dar. Hierbei wird zwischen Warmwasserfußbodenheizungen und elektrischen Fußbodenheizungen unterschieden. Elektrische Fußbodenheizungen sollen an dieser Stelle weniger Beachtung finden, da hier immer eine Vorgabe von Bauherren/Architekten oder ein "Nachfragen" erforderlich ist. Aber bei Warmwasserfußbodenheizungen fällt immer wieder auf, dass unterschiedliche Bauarten nicht bekannt sind und insbesondere die Prüf- und Hinweispflichten durch den Boden-/Parkettleger nicht beachtet werden.

In der DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten" und auch in der DIN18356 "Parkettarbeiten" wird unter 3. Ausführung 3.1 Allgemeines 3.1.1 gefordert: Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe § 4 Nr. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei:

fehlendem Aufheizprotokoll bei beheizten Fußbodenkonstruktionen
fehlender Markierung von Messstellen bei beheizten Fußbodenkonstruktionen

Diese Aussage in der Norm gibt einen deutlichen Hinweis darauf, dass zum Nachweis der Belegreife einer beheizten Estrichkonstruktion sowohl das Aufheizprotokoll als auch die ausgewiesenen Messstellen erforderlich sind und andernfalls schriftliche Bedenken gegen die Art der Ausführung notwendig werden.

Gerade beim Aufheizprotokoll liegen in der Praxis häufig "falsche" Protokolle, nämlich Protokolle über das Funktionsheizen vor. Wie der Name jedoch schon deutlich sagt, geht es hierbei nur um eine Funktionsprüfung der Fußbodenheizung und nicht um die Belegreife des Untergrundes. Die Schnittstellenkoordination sollte diesbezüglich beachtet werden, denn darin sind auch die entsprechenden Vorlagen für die Protokolle enthalten. In der Praxis und insbesondere bei Feuchtigkeitsschäden werden immer wieder keine oder "falsche" Aufheizprotokolle vorgelegt oder offensichtlich nachträglich angefertigt. Jedem Boden- und Parkettleger sollte klar sein, dass er hier mit seiner Existenz "spielt".

3. Schleifen des Untergrundes/Entfernen von Restschichten

Das Anschleifen und Absaugen des Untergrundes in der Praxis ist notwendig, um den Untergrund zu säubern und Problemstellungen hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit zu erkennen. Das Abschleifen geht einen Schritt weiter und dient dem Entfernen loser/labiler Zonen von der Oberfläche des Untergrundes. Im neuen BEB-Kommentar zur DIN18365 "Bodenbelagsarbeiten" heißt es hierzu: "Der Untergrund ist vor dem Auftragen von Voranstrichen oder Spachtelungen mechanisch anzuschleifen und abzusaugen. Sollten sich bei der anschließenden Beurteilung der Oberflächenbeschaffenheit Mängel am Untergrund zeigen, sind Bedenken anzumelden.

In der Praxis sorgen oft labile obere Estrichrandzonen oder alte Restschichten (Klebstoffreste, Teppichreste, Spachtelmassen etc.) für Ablösungen der neuen Spachtelmasse oder des Bodenbelages vom Untergrund - insbesondere auch im Wirkungsbereich von Bürostühlen. Die Bilder zeigen Beulenbildungen in einem Synthesekautschukbelag. Darunter befanden sich Restschichten einer Teppichbodenrückenausstattung und eines alten Teppichklebers. Beim Umrüsten von Teppichboden auf Synthesekautschuk war auch ein Austauschen der Stuhlrollen (von hart auf weich) erforderlich. Für den Bodenleger begründete sich in dem speziellen Fall eine Hinweispflicht.

In der Praxis stellen wir immer wieder fest, das Bodenleger entweder keine Schleifmaschine besitzen oder diese nicht dem vorhandenen Untergrund entsprechend einsetzen.

4. Beachtung der Ebenheit und Höhenlage

Bei der Verarbeitung von allen Nutzbelägen, aber insbesondere von elastischen und somit glatten Bodenbelägen kommt der Beachtung der Ebenheit eine große Bedeutung zu. Gerade glatte und glänzende Oberflächen verzeihen diesbezüglich nichts. Und auch die richtige Höhenlage zu angrenzenden Bauteilen und Flächen, z.B. keramischen Fliesenebenen ist diesbezüglich zu beachten. In der DIN 18365 "Bodenbelagsarbeiten" als auch in der DIN 18356 "Parkettarbeiten" wird unter 3. Ausführung 3.1 Allgemeines 3.1.1 gefordert:

Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe § 4 Nr. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei:
größeren Unebenheiten,
unrichtiger Höhenlage der Oberfläche des Untergrundes im Verhältnis zur Höhenlage anschließender Bauteile

In Türübergangsbereichen ist es oft nicht hilfreich zu diskutieren, ob durch Türen hindurch Ebenheit gemessen werden darf und wie viel Randabstand mit dem Richtscheid einzuhalten ist etc. Zunächst einmal ist es eine unnötige Beanstandung bei einem Endverbraucher, den die DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau" nicht interessiert".

Wenn eine "rampenartige" Anspachtelung des Untergrundes beispielsweise bei einem keramischen Fliesenboden im Badezimmer zu einem Parkettboden im Schlafzimmer vorliegt, muss die passende Höhenlage durch den Parkettleger erkannt und angezeigt werden. Anschließend kann der Auftraggeber entscheiden, ob der alle Flächen auf Höhe ausgeglichen haben möchte, eine angespachtelte Rampe akzeptiert oder ggf. den Planer hinsichtlich der falschen Höhenlage in Verantwortung nimmt. In der Praxis führen Boden- und Parkettleger oft diese rampenartigen Anspachtelungen auf viel zu kurzen Nennmaßen eigenmächtig aus. Hiervor soll an dieser Stelle nochmals nachdrücklich gewarnt werden.

5. Schmutzeinschlüsse/"Pickelchen" unterm Bodenbelag

Elastische Bodenbeläge weisen auf Grund ihrer geringen Materialdicke von gelegentlich 2 mm und ihrer glatten glänzenden Oberfläche eine gewisse optische Oberflächenempfindlichkeit auf. Umso mehr Bedeutung kommt einem sauberen Untergrund bei diesen Belägen zu. Dies bezieht sich zum einen auf den Untergrund, bevor der Klebstoffauftrag erfolgt, aber auch auf die Fläche mit dem bereits aufgetragenen Klebstoff. Während der Ablüftezeit oder Einlegezeit wirddiese häufig mit Schmutz und Fremdpartikeln verschmutzt. So auch bei einem 2 mm dicken Synthesekautschukbelag ohne Oberflächenstruktur, auf dem sich Schmutzeinschlüsse und "Pickelchen" insbesondere bei Blickrichtung gegen die Fensterfront deutlich abzeichnen.

Auch hier wird in der Praxis häufig diskutiert, dass die Abnahme nur stehend erfolgen soll. Oder dass die Blickrichtung gegen das Fenster kein Beurteilungskriterium ist usw. Aber letztendlich bleibt eine Beanstandung und ein unzufriedener Kunde. Vielleicht lohnt die Überlegung, ob dieser Jahrzehnte alte Verlegefehler nicht abzustellen oder zu minimieren ist.

6. Die Klebung von Bodenbelägen

Bei der Klebung von Bodenbelägen kommt es seit vielen Jahren immer wieder zu vergleichbaren Problemstellungen. Hierbei soll an dieser Stelle insbesondere der Einsatz von Dispersionsklebstoffen und die Klebung von elastischen und textilen Bodenbelägen berücksichtigt werden. Bei Dispersionsklebstoffen werden insbesondere zwei Gruppen unterschieden: die klassischen "Haftklebstoffe" und die "Nassklebstoffe". Während bei Nassklebstoffen der Bodenbelag nach dem Klebstoffeintrag in das noch nasse/feuchte oder wenig abgelüftete Klebstoffbett eingelegt und angewalzt wird, ist bei Haftklebstoffen eine definierte "Ablüftezeit" zu berücksichtigen.

Das bedeutet selbstverständlich auch, dass für Nassklebstoffe in jedem Fall ein ausreichend gespachtelter Untergrund (2 bis 3 mm) zur Verfügung steht, um einen gleichmäßig und ausreichend saugenden Untergrund herzustellen. Ein Teil des Wassers aus dem Klebstoff muss bei dampfdichten Bodenbelägen (PVC, Gummi, Lino etc.) vom Untergrund aufgenommen und gebunden werden. Das Ergebnis ist im "Idealfall" ein als Film vorliegender Klebstoff und eine vollflächige Benetzung des Untergrundes und der Belagrückseite, was auch eine ausreichende Klebstoffmenge voraussetzt. In der Praxis jedoch werden nach wie vor häufig unzureichende Klebstoffbenetzungen - insbesondere an der Belagrückseite - und weitergehend "stehende Klebstoffriefen" vorgefunden, Zeugen einer Überschreitung der Ablüftezeit des Klebstoffs und Förderer deutlich sichtbarer Druckstellen im Bodenbelag.

7. Risse und Fugen im Untergrund

Auch das Erkennen und die richtige Beurteilung und Berücksichtigung von Rissen und Fugen im Untergrund scheint ein nie endendes Thema zu sein. Im Kommentar zur DIN 18353 "Estricharbeiten" (Ausgabe 2004) werden hinsichtlich der Anordnung und Ausbildung von Fugen folgende Fugenarten unterschieden:

- Gebäudetrennfugen:
Als Grundregel gilt, dass über Gebäudetrennfugen an gleicher Stelle und in gleicher Breite auch Fugen im Estrich angeordnet werden müssen. Bei Gebäudetrennfugen wird ein Höhenversatz meist durch den Einbau eines Bewegungsfugenprofils verhindert. Diese Funktion kann aber auch durch den Einbau von ummantelten Dübeln erreicht werden.

- Bewegungsfugen:
Bewegungsfugen befinden sich lediglich in der Estrichscheibe, hauptsächlich bei Fußbodenheizungen, also bei beheizten Lastverteilungsschichten. Bewegungsfugen sind in jedem Fall auch innerhalb der Estrichkonstruktion funktionstüchtig zu belassen und weitergehend ebenfalls funktionstüchtig in den entsprechenden Nutzbelag zu übernehmen.

- Randfugen:
Randfugen sind Bewegungsfugen an den Rändern, also zwischen Estrich und Wand bzw. zwischen Estrich und angrenzenden Bauteilen. Diese Bewegungsfugen/Randfugen dienen als Schallentkopplung an den Wänden und an fest mit dem Bauwerk verbundenen Einbauteilen. Weitergehend haben sie auch thermische Bewegungen/Dimensionsveränderungen des Estrichs zu ermöglichen.

- Scheinfugen:
Scheinfugen zur Vermeidung von Schwindrissen liegen in der Verantwortung und im Aufgabenbereich des Estrichlegers. Solche Fugen müssen nicht geradlinig und fluchtrecht sein, weil diese dann vor Belagsverlegung geschlossen werden können. Sollen dagegen Scheinfugen später im Belag als Bewegungsfugen übernommen werden, sind wieder bereits zur Ausschreibung die Angaben des Planers erforderlich. Solche Scheinfugen sind dann aber besondere Leistungen.

Unter 0.2.15 "Anordnung und Ausbildung von Fugen" gibt es im Kommentar zur DIN 18353 einen weiteren wichtigen Hinweis: "Die Anordnung und Angabe zur Ausbildung von Fugen, besonders von Bewegungsfugen, ist eindeutig Sache des Planers. Hier hat der Planer die Aufgabe, außer den Besonderheiten des Estrichbindemittels auch den Bodenbelag und eventuell, wie unter den Abschnitten 0.2.12 und 0.2.14 bereits genannt, die thermischen Einflüsse zu berücksichtigen."

Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen ist zunächst erst einmal klarzustellen, dass die Entscheidung über die Anordnung und Ausbildung von Fugen nicht Aufgabe des Bodenlegers ist. Solle er - da der Architekt keinen Fugenplan vorlegt - diese Entscheidung selbst übernehmen wollen, so muss sich der Boden- und Parkettleger entsprechend auskennen.

8. Thermisches Verschweißen Verfugen von elastischen Bodenbelägen

Insbesondere in Bereichen mit hygienischen und prophylaktischen Anforderungen und regelmäßiger feuchter/nasser Reinigung werden elastische Bodenbeläge in Bahnen und Fliesen häufig thermisch verschweißt oder verfugt. Seit "ewigen" Zeit ist bekannt, dass hierzu folgende Sachverhalte berücksichtigt werden müssen, um eine dichte Fuge und feste Flankenhaftung zu erreichen:

- sach- und fachgerechter, dichter Nahtschnitt,
- richtige Frästiefe (2/3 bis max. 3/4 der Belagdicke bei 2 mm Belägen) unter Berücksichtigung der Schweißdraht/-schnurdicke,
- richtige Fräsbreite (ca. 3,3 / 3,4 mm) und
- richtige Temperatur und Schweißgeschwindigkeit.

Unsachgemäß oder unsauber geschnittene Nähte führen in der Praxis häufig genau wie größere Unebenheiten auf kurzen Nennmaßen zu so genannten "Fehlfräsungen". Die Folge sind - unabhängig vom Thema Maßänderungen - immer auch geringe Nahtfestigkeiten bzw. Flankenhaftungen der PVC-Schweißschnur bzw. des Fugendrahtes. Auch dies ist ein Thema und Verlegefehler, der uns in der Fußbodenbranche schon Jahrzehnte beschäftigt.

9. Teppichnähte und Musterverzüge

Was sagen die Erläuterungen zur DIN18365 "Bodenbelagsarbeiten" zu Muster-/Rapportverzügen eigentlich aus? Bahnen mit Rapport sind mustergleich zu verlegen. Und der Kunde hat ein Recht auf eine sach- und fachgerechte Verarbeitung des textilen Bodenbelages. Durch die Missachtung des Musters wird der optische Gesamteindruck einer textilen Bodenbelagsebene hinsichtlich dem Geltungsnutzen ggf. erheblich beeinträchtigt. Neben selbstverständlich auch von Fall zu Fall auftretenden zu großen produktionsbedingten Musterverzügen ist häufig auch die handwerkliche Verlegeleistung Grund für diese Musterverzüge. Denn der Bodenleger hat schon die Aufgabe, in einem zumutbaren und technisch möglichen Maße Musterverzüge auszuspannen und zu korrigieren.

Das setzt selbstverständlich voraus, dass Grundkenntnisse darüber vorliegen, wann ein Teppichboden unter welchen Umständen geklebt oder verspannt werden muss und wann ein Teppichboden eine "Fixierung" zulässt. Und es setzt voraus, dass der Bodenleger entsprechende Spannwerkzeuge besitzt und auch benutzt. Häufig jedoch werden in der Praxis produktionsbedingte Musterverzüge als Alibi benutzt, um Musterverzüge oder Rapportverzüge im Nahtkantenbereich zu erklären, obwohl der sach- und fachgerechte Versuch des Ausspannens gar nicht erfolgt.

Ohne Werkzeuge wie Nahtschneider, Teppichnahtklammer, Kniespanner, Doppelkopfspanner, Ahle und flüssiger Nahtkantenverfestiger ist eine fachgerechte Teppichbodenverlegung nicht möglich, wie uns die Verlege-Praxis seit Jahren mit absoluter Regelmäßigkeit bestätigt.

10. Das Spachteln des Untergrundes

Als letztes handwerkliches Thema dieser Serie noch ein Untergrundthema, jedoch mit dem Hinweis, dass diese Serie aus 10 häufigen Fehlern sicherlich fortsetzbar wäre und keinen Anspruch auf Vollzähligkeit stellt. Vor dem Spachteln des Untergrundes stellen sich viele Verleger die Frage: "Muss ich überhaupt spachteln?" Doch diese Frage stellt sich nicht. Unter elastischen Bodenbelägen wird bei der Verwendung eines Dispersionsklebstoffes ein definiert saugender Untergrund und eine erhöhte Ebenheit erforderlich. Im BEB-Kommentar zur DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten" lautet es hierzu unmissverständlich: "Der Untergrund für Beläge, die ohne Unterlage verlegt werden, ist mit Spachtelmasse zu glätten, bei größeren Unebenheiten ist Ausgleichsmasse zu verwenden."

Ein vollflächige Spachtelung geht von Wand zu Wand, zum Anmischen wird die richtige Wassermenge verwendet, Rakeln gibt einen besseren Verlauf usw. Ein alter Hut? Ja, aber die Praxis zeigt, dass er nach wie vor nicht passt.

Unsachgemäß gestellte Randstreifen werden mit Spachtelmasse hinterfüllt, was unweigerlich zu Schallbrücken und Spannungen im System führt. Randdämmstreifen werden vor den Spachtelarbeiten entfernt, die Rand-/Wandfuge später durch den Bodenleger einfach überspachtelt bzw. "aufgefüllt".

Schwer zugängliche Bereiche werden gar nicht gespachtelt, man müsste ja das Werkzeug/die Kelle wechseln. Unebenheiten, unregelmäßiger Oberflächen und Verlaufprobleme durch unterschiedliche Sachverhalte wie:

- ungeeignete raumklimatische Bedingungen,
- Missachtung des Mischungsverhältnisses,
- Durchzugsituationen,
- ungenügende Untergrundvorbereitung und Grundierung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Fazit: Es gibt sie also offensichtlich wirklich, die typischen Fehler auf der Baustelle, die es vor 10 Jahren genauso gab, wie es sie heute gibt. Jeder Bodenleger sollte sich diese Verlege-Fehler immer wieder vor Augen halten, um nicht in die Schadensfalle zu laufen.
aus FussbodenTechnik 06/07 (Handwerk)