Kostenentlastung: Erfolg bei Kreditkarten-Gebühren


Köln - Bereits seit langem kritisieren BTE und HDE die Höhe der Interchange-Gebühren bei Kreditkarten, die maßgeblicher Bestandteil des Disagios sind, welche Handelsunternehmen an die Mitgliedsbanken der Kreditkartenunternehmen für jede Transaktion bezahlen müssen.

Die Interchange-Gebühren werden von den Kreditkartenanbietern fest vorgegeben und sind bis dato nicht verhandelbar. Jetzt hat die EU-Kommission - u.a. auf Betreiben des HDE bzw. EuroCommerce - zumindest für grenzüberschreitende Kartenzahlungen die Abschaffung der Interbanken-Gebühr innerhalb von sechs Monaten beschlossen.

Noch ungeklärt ist dagegen die Rechtmäßigkeit von innerdeutschen Interchange-Gebühren. Bereits im Jahr 2006 hatte der HDE in Kooperation mit dem BTE eine entsprechende Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Beide Handelsverbände kritisieren, dass die Berechnungsgrundlage intransparent und die Höhe in keinster Weise gerechtfertigt ist.

Ferner verstoßen die Interbanken-Gebühren nach Auffassung der Beschwerdeführer gegen geltendes Kartellrecht. Der BTE ist zuversichtlich, dass nach der jüngsten EU-Entscheidung auch das Bundeskartellamt die Interbanken-Gebühren in der jetzigen Form als unzulässig bewertet.

Derzeit beträgt das Interbankenentgelt etwa 1,5 Prozent vom Kreditkarten-Transaktionsumsatz. Ein Erfolg des Beschwerdeverfahrens dürfte zu einer echten Kostenentlastung im Einzelhandel führen: Allein der Modehandel in Deutschland zahlt jährlich schätzungsweise 80 bis 100 Mill. Euro an Interchange-Gebühren. Aufgrund von Expertenberechnungen und angesichts der niedrigeren Gebührenhöhe in anderen Ländern dürfte eine Absenkung in Deutschland um etwa einen Prozentpunkt zu realisieren sein. In der Summe könnte ein Erfolg der Kartellbeschwerde dem deutschen Modehandel also Disagiogebühren in Höhe von 50 bis 70 Mill. Euro ersparen.
aus Haustex 02/08 (Handel)