Koexistenzphase verlängert - CE-Zeichen für Parkett wird im März 2009 Pflicht


Der Verband der deutschen Parkettindustrie (VdP) erwirkte einen notwendigen Aufschub der verpflichtenden CE-Kennzeichnung. Statt im Frühjahr dieses Jahres müssen Parkettböden erst ab 1. März 2009 ein CE-Zeichen tragen. Die Koexistenzphase der DIN EN 14342 ist aus formalen Gründen um ein weiteres Jahr verlängert worden. "Das war sicherlich die letzte Fristverschiebung, die wir erreichen konnten. Ab März 2009 müssen alle Böden, die in Europa auf den Markt kommen, das CE-Kennzeichen tragen", betont Georg Lange vom VdP. Bereits jetzt können die Hersteller ihre Holzböden aber mit dem CE-Label kennzeichnen, wenn sie bestimmte Eigenschaften hinsichtlich Brandverhalten, Formaldehyd-Emission, Bruchfestigkeit etc. erfüllen. Dies muss mit einer Erstprüfung des Produkts und einer werkseigenen Produktionskontrolle nachgewiesen werden.

In Deutschland gilt, dass mit Ablauf der Koexistenzphase das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die harmonisierte Norm für Holzfußböden "in Bezug nehmen" und in die Bauregelliste einstellen wird. Mit dieser Eintragung von Parkett und Holzfußböden in die Bauregelliste werden die Grundsätze des "Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten" (AgBB) in Innenräumen Pflicht. Holzböden müssten dann in Deutschland die AgBB-Bewertungsschemata bezüglich VOC-Emissionen erfüllen, die als besonders anspruchsvoll gelten. Spezielles Problem: Bei unbehandeltem Parkett ist vorher nicht bekannt, ob das Holz auf der Baustelle mit einer diffusionsgeschlossenen oder einer diffussionsoffenen Oberflächenbeschichtung behandelt wird. Bei Ersterem sind die Emissionen aus dem Holz irrelevant, weil die Oberflächenbeschichtung die raumseitig abschließende Schicht ist. Hier müssen dann die Versiegelungen die AgBB-Vorgaben erfüllen, fordert der VdP. Bei allen diffusionsoffenen Systemen sollten nach Ansicht des VdP nur wenige Holzarten, die zu höheren Emissionen neigen, einer Prüfung unterzogen werden. Hauptsächlich Nadelholz-Arten wären hier zu betrachten.

Unabhängig von der jetzt gewährten Verlängerung der Koexistenzphase wird bereits heute über eine zügige Überarbeitung der DIN EN 14342 nachgedacht, da die Norm einige inhaltliche Schwierigkeiten enthält. Für eine zeitnahe Überarbeitung setzt sich der VdP ein. Probleme bereitet unter anderem der Test des Brandverhaltens, erklärt Lange. In der aktuellen Fassung der DIN EN 14342 gibt es die Möglichkeit, dass Parkettböden nicht einzeln getestet werden müssen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen im so genannten CWFT-Verfahren (classified without further testing = klassifiziert ohne weitere Tests). Dies gilt bisher nur für oberflächenbehandelte Parkettböden. Unbehandelte Parkettböden, die erst auf der Baustelle lackiert oder geölt werden, sind nicht dargestellt. Die Umsetzung einer Einstufung dieser unbehandelten Elemente in CWFT-Tabellen wird derzeit in deutschen und europäischen Gremien erarbeitet und diskutiert. Böden,die diese Einstufung nicht erfahren, müssen die Hersteller zur externen Einzelprüfung schicken. Weiteren Diskussionsbedarf für die spätere Norm-Überarbeitung gibt es beim Rutschverhalten, das laut Prüfnorm mit dem so genannten Pendeltest überprüft werden soll. Außerdem soll die werkseigene Produktionskontrolle deutlich vereinfacht und an bereits bestehende Vorgaben in artverwandten Normen angepasst werden (z.B. EN 14041 (Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge).
aus Parkett Magazin 02/08 (Normen)