Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten


Am 1. Mai dieses Jahres ist das lange umkämpfte Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten. Die meisten Firmen im Textileinzelhandel werden hiervon nicht direkt berührt werden. Wer aber einmal den Behörden mit ökologisch fehlerhafter oder gar gesundheitsgefährdender Ware auffällt, der muss zukünftig damit rechnen, dass diese den interessierten Verbrauchern, Konkurrenten oder Journalisten auf Anfrage über diesen Tatbestand und die Umstände Auskunft geben. Betroffen vom Verbraucherinformationsgesetz sind das Textil- und Schuhsortiment sowie große Teile des Lederwarensortiments (wenn sie "Hautkontakt" haben). Nur dann, wenn z.B. bei Eigenmarken durch eine Bekanntgabe solcher Umstände und Daten Betriebsgeheimnisse verletzt würden, kann der frühere "Sünder" die Weitergabe der Informationen stoppen. Um sicher zu gehen, sollte daher zukünftig bei entsprechenden Behördenbeanstandungen nach Warenprobenuntersuchungen den Behörden eindeutig mitgeteilt werden, was Geschäftsgeheimnisse sind und was nicht. Auch Dritte, also etwa Lieferanten des Einzelhandels, könnten sonst unversehens auf diesem Weg ihre Geschäftsverbindungen in der Öffentlichkeit oder bei anderen Marktteilnehmern wieder finden.
aus Haustex 06/08 (Handel)