EU-Parlament: Parkettimporte sollen deutlich erschwert werden

Holzimporteure müssen in Zukunft umfassende Legalitätsnachweise beibringen

In der letzten Ausgaben berichtete ParkettMagazin umfassend über die seitens der EU geplanten Maßnahmen zur Unterbindung illegaler Holzeinfuhren. Nun hat das Europäische Parlament in Straßburg am 22. April bereits wesentlich früher als erwartet die erste Lesung der Gesetzesvorlage, die von der Umweltkommission eingebracht worden war, vorgenommen. Dabei ist das Votum für die Umsetzung der Pläne mit einer Zweidrittelmehrheit bei nur 22 Gegenstimmen und 187 Enthaltungen überwältigend ausgefallen.

Es wird voraussichtlich noch 2-3 Jahre dauern, bis die geplanten Gesetze in nationale Gesetzgebung umgesetzt worden sind und gültig werden. Bleibt es allerdings exakt bei der Vorlage der Umwelt Kommission, werden sämtliche Importprodukte dramatisch verteuert. Dies gilt sowohl für Rohstoffe, Halbfabrikate als auch für Fertigprodukte. Der europäische Holzhandelsverband Febo hat sich vehement, allerdings bisher erfolglos, gegen den Entwurf gewandt, da der resultierende Bürokratieaufwand enorm sei und eine Behinderung des Handels nach sich ziehen würde. Im Grundsatz hält die Febo natürlich die Ziele, illegalen Holzeinschlag zu verhindern, für richtig.

Die Gesetzesvorlage wurde anschließend an die Konferenz der Landwirtschaftsminister weitergeleitet. Die Landwirtschaftsminister konnten allerdings in Ihrer Sitzung vom 25. Mai keine Einigung erzielen. Es zeichnet sich ab, dass der Vorgang nicht mehr während der tschechischen Präsidentschaft abgeschlossen werden kann. Eine endgültige Verabschiedung eines Gesetzes zur Bekämpfung von Holzimporten, die aus illegal eingeschlagenen Hölzern stammen, ist daher erst in der zweiten Jahreshälfte, d.h. nach den Wahlen zum Europaparlament und unter der kommenden schwedischen Präsidentschaft zu erwarten. Anschließend erfolgt die Weiterleitung an die Mitgliedsstaaten zwecks Umsetzung in eine nationale Gesetzgebung. Die Branche hat damit noch voraussichtlich maximal 30 Monate Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Über Details in der Umsetzung wird heftig gestritten. Worum geht es bei dem Konflikt im Detail?

Was gilt: EU-Recht oder nationale Gesetze?

In der ursprünglichen Vorlage wurden seitens der EU die nationalen Gesetze der Holz produzierenden Länder anerkannt. In der veränderten Fassung sollen zusätzlich regionale Verordnungen, Rechte von Eingeborenen und Erhalt der biologischen Vielfalt und dergleichen mehr, Berücksichtigung finden.

Der europäische Holzhandelsverband hält die Erweiterung der Vorlage nicht für praktikabel, da regionale Verordnungen nicht umfassend bekannt sind und darüber hinaus die erweiterten Forderungen der EU eine direkte Einflussnahme auf die Gesetzgebung von Drittstaaten bedeuten würde.

Meldung von Importwerten

In Hinblick auf die geforderte Sorgfaltspflicht muss der Importeur in Zukunft die folgenden Informationen bezüglich der importierten Hölzer oder Holzprodukte liefern:
1. Bezeichnung
2. Ernteland
3. Volumen oder Gewicht
4. Falls möglich Name und Anschrift des Lieferanten
5. Information über Legalität des Einschlages
6. Beschreibung des Risiko-Managements
7. Neutral überprüfbares System der Sorgfaltspflicht
Zusätzlich fordert nun die Umweltkommission die folgenden Informationen:
8. Den konkreten Wald der Ernte nennen und gegebenenfalls sogar eine Kopie der Einschlagskonzession vorlegen
9. Botanische Bezeichnung
10. Importwert
11. Namentliche Nennung des Holzfällers oder der holzfällenden Körperschaft
12. Information über den Kunden des Importeurs

Die Febo kritisiert die zusätzliche Nennung des Importwertes und hält diese Information in Hinblick auf die Risikoanalyse für überflüssig. Preise sind regional sehr unterschiedlich und schwanken stark. Aus praktischer Sicht erscheint es darüberhinaus in vielen Fällen unmöglich zu sein, die Forderung des Gesetzgebers nach Nennung des konkreten Waldes oder sogar des Namens des Kunden des Importeurs zu erfüllen. Selbst wenn es gelingen sollte, diese Informationen zu beschaffen, würde dabei ein unglaublich hoher Verwaltungsaufwand entstehen.

Risikoanalyse der Ursprungsländer

Über die besondere Sorgfaltspflicht des Importeurs hinaus soll nach der jüngsten und erweiterten Gesetzesvorlage der Importeur verpflichtet werden, im Falle des Imports aus Risikoländern zusätzliche Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen und eine Zertifizierung der Legalität durch eine neutrale Prüfungsorganisation durchführen zu lassen. Der Gesetzentwurf spricht bezüglich der neutralen Prüfungsorganisationen ausdrücklich nur von "Dritten", gemeint dürften aber wohl die anerkannten Zertifizierer wie SGS, Norske Veritas u.a. sein.

Die europäische Kommission ist angehalten, eine Liste der Risiko-Länder beizubringen. Auf dieser Liste werden sich alle Staaten finden, auf die folgende Kriterien zutreffen:
- Kriegsgebiete und Länder, über die der UN Sicherheitsrat eine Embargo verhängt hat,
- Länder, denen nachgesagt wird, eine allzu lockere Kontrolle der Forstwirtschaft zu praktizieren und/oder in denen ein hohes Maß an Korruption feststellbar ist,
- Länder, in denen die FAO eine Abnahme der Waldfläche registriert hat,
- Länder, die von Marktteilnehmern oder externen Institutionen als mögliche Risikoländer genannt worden sind. Damit dürften wohl Umweltschutzorganisationen und auch die europäische Industrie gemeint sein.

Der Holzhandelsverband hält diese Länderliste für übertrieben. Ein gutes System zur Erfüllung der besonderen Sorgfaltspflicht würde bereits automatisch zusätzliche Überprüfungen der Legalität durch den Importeur im Falle einer Risikobefürchtung vorsehen. Ferner sollte nach Meinung des Verbandes der Begriff "Dritte" konkret definiert werden.

Markierung soll vorgeschrieben werden

Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass innerhalb von 2 Jahren nach Verabschiedung des Gesetzes in allen Mitgliedstaaten vorgeschrieben werden soll, dass alle Holzprodukte mit den folgenden Informationen markiert werden sollen: Name des Lieferanten aus Übersee, botanische Bezeichnung der Holzart, Ursprungsland des Holzes inklusive der Einschlagskonzession usw. (siehe Punkte 4. und 8.-12. in oben beschriebener Liste).

Der Holzhandelsverband opponiert mit Nachdruck gegen diese Bestimmung, die in der Tat als "Super-Gau" betrachtet werden kann und die Existenz eines jeden klassischen Importeurs massiv gefährdet. Wenn im Außenhandel der Importeur verpflichtet wird, seine Lieferquellen zu offenbaren, kann er in der Regel davon ausgehen, das fragliche Geschäft für die Zukunft abzuschreiben. Sein Kunde wird unverzüglich den direkten Weg zum Exporteur suchen.

Europäische Handelsverbände werden nicht anerkannt

Das System der besonderen Sorgfaltspflicht des Importeurs soll einer Kontrollinstanz unterliegen. In der ursprünglichen Vorlage waren ausdrücklich auch die Verbände als eine derartige Kontrollinstanz zugelassen. Die Umweltkommission der EU hingegen schließt die Verbände aus und besteht auf akkreditierten Organisationen, die eine rechtliche Selbständigkeit haben, über nachgewiesene Erfahrung verfügen und die finanziell vom Importeur unabhängig sind.

Nach Aussage des europäischen Holzhandelsverbandes Febo würden damit sämtliche Anstrengungen der Verbände, die auch von den Umweltschutzorganisationen und der Europäischen Kommission mitgetragen wurden, für wertlos erklärt. Zusätzliche Kosten in erheblicher Größenordnung wären die Konsequenz.

Ferner sollen die Mitgliedsstaaten auch noch verpflichtet werden, die akkreditierten Kontrollinstanzen regelmäßig zu überprüfen. Dieser Prüfungsaufwand erscheint überaus kostspielig zu sein.

Sanktionen sind folgenschwer

Sollte in Zukunft bei einer der regelmäßigen Kontrollen festgestellt werden, dass der Importeur gegen die Vorschriften verstoßen hat, droht je nach Schwere des Falles die Beschlagnahme der fraglichen Holzpartie, u.U. auch die Schließung des Unternehmens.

Diese Bestimmungen sind juristisch höchst strittig. Hier könnte folglich ein "Urteil" ohne vorheriges Gerichtsverfahren gefällt werden, was gegen fundamentale Grundsätze der geltenden Rechtsordnung verstoßen würde. Sollte sich hinterher herausstellen, dass Beschlagnahme oder Firmenschließung zu Unrecht erfolgten, würden sich exorbitante Schadensersatzansprüche des betroffenen Unternehmens gegenüber den Kontrollinstanzen ergeben.

Was sind nun die Schlussfolgerungen?

Bleibt es allerdings exakt bei der Vorlage der Umweltkommission, werden sämtliche Importprodukte dramatisch verteuert. Dies gilt sowohl für Rohstoffe, Halbfabrikate als auch für Fertigprodukte.

Viele Produkte werden möglicherweise vom Markt verschwinden, da sich entweder der Import finanziell nicht mehr lohnt, zu kompliziert ist oder bei vielen Produkten die Vorgaben des Gesetzgebers nicht umsetzbar sind.

Leider ist nicht auszuschließen, dass ein drastischer Rückgang der Holzimporte in der Europäischen Gemeinschaft aus Drittländern keinerlei Beitrag zur Reduzierung der Waldvernichtung leisten wird. Schon heute konsumiert beispielsweise Brasilien den überwiegenden Teil des geernteten Rohholzes im Amazonasbecken selbst, und diversen Schwellenländern wird eine wenig restriktive Umweltpolitik nachgesagt. Nicht nachhaltige oder sogar illegale Forstwirtschaft kann durchaus weiterhin bestehen, selbst wenn die EU und auch die USA implizit eine Art von Importembargo verhängen sollten.

Es ist auf alle Fälle spannend, das Gesetzgebungsverfahren weiterhin zu verfolgen.
aus Parkett Magazin 04/09 (Holz)