Vortrag von Norbert Strehle auf dem Sachverständigentag des ZVPF

Anwendung der europäischen Parkettnormen


In seinem zweiten Vortrag setzte sich Norbert Strehle für die Anwendung der europäischen Parkettnormen ein. Seit nunmehr 6 Jahren sind die europäischen Parkettnormen in Kraft. "Leider ist festzustellen, dass viele, sowohl auf Herstellerseite, auf Seiten des Handels und der Verleger, aber auch bei Architekten und ausschreibenden Stellen diese europäischen Parkettnormen nicht beachten", bedauerte Strehle.

Der Referent ging zunächst auf die Festlegung des Holzfeuchtegehalts ein. In den Parkettnormen wird bei den massiven Parkettelementen die Holzfeuchte mit 7 - 11 % und beim Mehrschichtparkett mit 5 - 9% angegeben. Viele Hersteller- und Lieferfirmen von Parkettelementen interpretieren diese Festlegung so, dass das zu liefernde Parkett im Mittelwert im Bereich der genannten Spanne der Holzfeuchte liegen darf. Dem widerspricht Strehle: "Dies ist eindeutig falsch. Hier ist auf DIN-EN 14 342 zu verweisen, wo in Nr. 4.1 nachzulesen ist, dass im Hinblick auf den Feuchtegehalt der Gleichgewichtszustand von Produkten für Parkett und Holzfußböden dieser von der Umgebungstemperatur und der relativen Luftfeuchte des Einbauortes vor dem Einbau und von den Einsatzbedingungen abhängig ist. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass der Holzfeuchtegehalt sich an den im jahreszeitlichen Ablauf im Mittelwert raumklimabedingt einstellenden Holzfeuchtegehalt orientieren muss. So ist dies im nordeuropäischen Geltungsbereich der europäischen Parkettnormen sicherlich anders zu sehen als im südeuropäischen Bereich. Für unsere mitteleuropäischen Breiten hat sich nichts geändert. Der mittlere Holzfeuchtegehalt in unseren Breiten liegt nach wie vor bei 9,0 Gew.-%."

Auch hinsichtlich der Sortierungsregelungen finden die eindeutigen Festlegungen in den europäischen Parkettnormen leider viel zu wenig Anwendung.

In allen europäischen Parkettnormen gelten die 3 Sortierungsstufen
"O", "Δ" und "&10063;". Zusätzlich gibt es die "freie Klasse". Am Beispiel des Mehrschichtparketts nach DIN 13 489 soll dies etwas weiter erklärt werden. So heißt es in Nr. 4.7.4.3 "Sortierung" der vorerwähnten Norm, dass "die Klasse festgelegt werden muss". Wird keine der normativ geregelten Sortierungen verwendet, sondern soll eine vielfach so bezeichnete "Werksortierung" Vertragsgegenstand sein, dann muss diese Werksortierung im Vorhinein über die freie Klasse beschrieben sein. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen für die freie Sortierung im Anhang B der zuvor genannten Norm. Für die Verleger ist diese Regelung von ganz besonderer Wichtigkeit. Vor allem dann, wenn eine Sortierung vertraglich nicht vereinbart ist. Dann gilt nämlich die Regelung nach DIN 18 356 "Parkettarbeiten", Nr. 3.2.1.1, wonach Parkett aus Parketthölzern der Sortierung mit dem Symbol "O" herzustellen ist.

Aus diesem Grund ist es allen Vertragspartnern, also Herstellern, Lieferanten, Verlegern und Auftraggebern, dringend zu empfehlen, die eindeutigen Regelungen der europäischen Parkettnormen auch anzuwenden.
aus FussbodenTechnik 05/09 (Normen)