USA

Lacey Act gilt für Parkett bereits seit Mai 2009

Das über 100 Jahre alte amerikanische Artenschutzgesetz Lacey Act, das auch Holzprodukte aller Art berücksichtigt, richtet sich u.a. gegen Waldvernichtung durch illegalen Holzeinschlag. Um die Regelungen in der Praxis umsetzen und überwachen zu können, wurden sämtliche Produkte aus Holz auf Basis der Zolltarif-Nummern in vier Gruppen eingeteilt. Für das Inkrafttreten des Gesetzes wurden vier Phasen festgelegt. Die zweite Phase ist seit 1. Mai 2009 wirksam. Holzparkett gehört zur Gruppe dieser zweiten Phase und unterliegt daher beim Export in die USA den Vorgaben des Lacey Acts.

Importeure müssen bei der Einfuhr von Holzprodukten in die USA eine Herstellerdeklaration vorlegen. In dieser Erklärung müssen für die betreffende Partie sämtliche verwendeten Holzarten, die jeweiligen botanischen Bezeichnungen, Mengen und die Ursprungsländer der Hölzer aufgelistet werden. Der Importeur ist gehalten, seine Vorlieferanten anzuweisen, ausschließlich Hölzer aus legalem Einschlag zu verwenden. Erstaunlicherweise, was eigentlich nichts mit einem Nachweis der Legalität zu tun haben sollte, müssen auch die jeweiligen Werte angegeben werden. Erste Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die bisher vorgelegten Herstellerdeklarationen noch oft unvollständig sind, was bisher aber noch nicht zu Beanstandungen der Zollämter geführt hat. Schwierig wird die lückenlose Auflistung immer dann, wenn ein Produkt aus verschiedenen Holzarten, die eventuell auch aus unterschiedlichen Ursprungsländern stammen, hergestellt worden ist.

Zuständig für die Einführung des Gesetzes ist im amerikanischen Landwirtschaftsministerium die Abteilung APHIS, die wohl mehr oder weniger als Gesundheitsamt für den Import von Tieren und pflanzlichen Produkten beschrieben werden kann. APHIS gibt nunmehr überraschend bekannt, dass die Produktgruppen der dritten und vierten Phase der Einführung, die für den 1.10.2009 und den 1.4.2010 geplant waren, neu geordnet worden sind. Eine Vielzahl von Produkten wurde von den Listen vorerst gestrichen. Dazu gehören auch die Holzwerkstoffplatten der Tarifpositionen 4410, 4411 und 4413. Der Lacey Act soll somit frühestens zum 1.9.2010 für Span-, OSB- sowie MDF/HDF-Platten Anwendung finden. Eine Vorausankündigung des neuen Einführungstermins ist mit einer Frist von mindestens sechs Monaten festgelegt worden.

"Umweltpolizei" muss Illegalität der Holzprodukte nachweisen

Eine interessante Komponente der amerikanischen Gesetzgebung ist die Frage der Beweislast. Im Vergleich zur geplanten europäischen Gesetzgebung ist der Gesetzgeber in den USA gefordert, die etwaige Illegalität zu beweisen.

Eine Schlüsselrolle nimmt daher die "Environmental Investigation Agency" (EIA) ein. Der Name dieser Organisation erinnert ein wenig an den CIA, den amerikanischen Geheimdienst. Natürlich geht es bei der EIA nicht um das Aufdecken von Geheimnisverrat, sondern um das Aufspüren von Umweltsünden auch im Ausland. Alexander von Bismarck, heute ein leitender Direktor der EIA, ermittelte zum Beispiel als Außenagent noch vor wenigen Jahren verdeckt im Grenzgebiet zwischen Ostsibirien und Nordchina, um Exporten von illegal eingeschlagenem Rundholz von Russland nach China auf die Spur zu kommen.

Trotz der Verschiebung der Einführung des Gesetzes für viele Holzwerkstoffplatten zeigte sich von Bismarck mit den bisherigen Ergebnissen des erweiterten Lacey Acts zufrieden: "Die Transparenz der Lieferantendeklarationen unterstützt die globalen Anstrengungen, in der Forstwirtschaft aufzuräumen und die Wälder weltweit von der Epidemie des illegalen Holzeinschlages zu befreien."
aus Parkett Magazin 06/09 (Holz)