Überarbeitete prEN 13629:2009 mit neuen Toleranzen

Einteilige Massivdiele soll in europäische Norm aufgenommen werden

Die europäische Massivdielen-Norm befasst sich künftig nicht mehr ausschließlich mit der zusammengefügten Junckers-Diele. In den Entwurf vom September 2009 hat auch die klassische Vollholzdiele unter der englischen Bezeichnung "individual hardwood board" Einzug gehalten. Bis zur Verabschiedung und Veröffentlichung der Norm schwebt die Massivdiele aber noch im luftleeren Raum.

Welche Norm gilt für massive Laubholzdielen? Unter Parkettlegern in Deutschland geistert noch immer die alte DIN 280 herum. In Angeboten und Beschreibungen finden sich veraltete Sortierungsbestimmungen wie "Eiche natur". Solche Begriffe aber sind Geschichte. Sie haben keinen normativen Schutz mehr. "Es könnte jemand ungestraft auf die Idee kommen, gröbste Äste und Löcher mit dem Namen Eiche natur zu versehen", warnt Bundesinnungsmeister Joachim Barth.

Die aktuellen Sortierungszeichen - Kreis, Dreieck, Quadrat sowie die Freie Klasse der Werksortierung - sind in allen Europanormen enthalten, die sich mit Parkett befassen. Auch in der Massivdielen-Norm DIN EN 13629 werden die häufigsten Holzarten nach diesen Symbolen klassifiziert. Allerdings ist die EN 13629 bisher nur für die zusammengesetzte Massivdiele - die so genannte Junckers-Diele - gültig.

Doch es bewegt sich etwas. Die DIN EN 13629 befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Sie wird sie sich nicht mehr allein auf ein zusammengefügtes Laubholzelement beziehen, sondern ein einteiliges Massivelement hinzunehmen. Und sie wird neue Toleranzen festlegen.

Bis die neue DIN EN 13629 tatsächlich in Kraft ist, bewegen sich Laubholzdielen fraglos in einer Art Niemandsland. Sie können lediglich nach der Massivstab-Norm DIN EN 13226 abgehandelt werden. Die aber enthält ganz andere Toleranzen als die zukünftige Massivdielen-Norm.

Minimalanforderungen für die Diele

Der englische Begriff "solid pre-assembled hardwood board" gilt für ein Dielenkonstrukt aus zusammengefügten, einzelnen Massivstäben und bezog bisher praktisch ausschließlich auf die schwalbenwanz-gezinkte Junckers-Diele. Diese Einschränkung hat der Entwurf zur neuen prEN 13629:2009 hinter sich gelassen. Mit dem "individual hardwood board" ist endlich die klassische Massivdiele aus einem Stück dabei.

Mindestmaße für die einteilige Diele liegen nach der vorgeschlagenen Europa-Norm bei 400 x 90 x 10 mm, für die mehrteilige Diele bei 900 x 110 x 10 mm. Das ist merkwürdig, denn die europäische Norm für massives Stabparkett (EN 13226) setzt Mindestmaße von 250 x 40 x 14 mm fest. Danach also muss ein Massivstab dicker sein als eine Massivdiele. Solch kleinformatiges Denken ist Dielen-Liebhabern unverständlich. Joachim Barth: "Die Norm spiegelt nicht wider, was wir ursprünglich unter einer Diele verstehen."

Welche Normen sind auf Dielen anwendbar?

Will man das ganze Spektrum der Massivdiele erfassen, kann man sich leicht im europäischen Normen-Wald verlaufen. Der Feuchtegehalt von Massivdielen soll gemessen werden entsprechend der EN 13183 und die geometrischen Grundlagen der Abmessungen sind in der EN 13647 niedergelegt.

Die alte DIN 4072 "Gespundete Bretter aus Nadelholz" hat nichts mehr mit Dielen zu tun. Zwar steht sie über die Internet-Broschüre "Dielenböden" des Informationsdienstes Holz von 2001 noch im Internet, doch wurde sie 2004 abgelöst von der DIN EN 13990 "Massive Nadelholz-Fußbodendielen".

Nach aktuellem Stand können Massivdielen also sein:
- großes Stabparkett nach DIN EN 13226
- ein aus mehreren Riemen zusammengefügtes Laubholzelement nach DIN EN 13629
- Nadelholzdielen mit Nut & Feder nach DIN EN 13990

Bestehen können Massivdielen:
- aus 84 Holzarten nach DIN EN 13226 und DIN EN 13629 (Anhang A)
- aus 5 besonders erwähnten Nadelhölzern nach DIN EN 13990 (Anhang A)
- mit oder ohne Oberflächenbehandlung nach DIN EN 13226, 13629, 13990

Vorläufig liegen nun die erlaubten Grenzabweichungen der neuen prEN 13629 bei einer einteiligen Klebediele in der Länge bei plus/minus 2,0 mm, in der Breite bei plus/minus 1,0 mm und in der Dicke bei ebenfalls plus/minus 1,0 mm.

Unterschiedliche Toleranzen für Kleben und Nageln

Ganz neu in der Fassung prEN 13629:2009 ist die Unterscheidung zwischen Dielen, die verklebt und solchen, die genagelt oder verschraubt werden sollen. Die geplante Verlegeform muss deshalb schon in der Bestellung angegeben werden.

Um die im Normentwurf vorgegebenen Toleranzen zuordnen zu können, muss man die verwendeten Begriffe verstehen. Die Längskrümmung (engl. bow) bezeichnet eine Buckel- oder Brückenform der Diele. Die Querkrümmung (engl. cup) ist eine Schüsselung über die Breite der Diele gemessen. Bleibt noch der englische Begriff "spring" - damit ist die Bananenform einer Krümmung bei liegender Diele gemeint.

Für die Längskrümmung (Brücke) sind für eine zum Nageln oder Schrauben erworbene Diele Grenzabweichungen nicht definiert. Das Dielenbrett, so nimmt die Norm an, ist in Ordnung, wenn der Verleger es mit seiner handwerksüblichen Ausrüstung in die gewünschte Form zwingen kann. Anders bei der Klebediele. Weil man sie vor dem Abbinden des Klebers kaum fixieren kann, sollte sie mit der geringeren Toleranzgrenze von 0,5% hergestellt sein. Das heißt bei einer Dielenlänge von 2.000 mm eine Abweichung bis zu 10 mm.

Bei der Querkrümmung (Schüsselung) soll die Abweichung 0,7% betragen dürfen. 0,7% bedeutet bei 150 mm Dielenbreite eine Abweichung bis 1,0 mm und bei 200 mm bis 1,4 mm. Das ist einigen deutschen Qualitätsherstellern zuviel.

Abweichungen von der Rechtwinkeligkeit und andere Winkelabweichungen dürfen plus/minus 0,2% der Breite aufweisen.

Auf der Schmalseite geht es enger zu. Hier benennt der Entwurf zur prEN 13629 Abweichungen nicht in Prozent sondern in Promille. Die Krümmung ("Banane") einer einteiligen Diele unter 1.000 mm Länge muss an der Schmalseite demnach kleiner als 0,5 Promille sein. Ist die Diele länger als 1.000 mm, erhöht sich dieser Wert auf 2,0 Promille. Bei vorgesehener Verklebung darf die Abweichung bis 1,0 Promille betragen. Das ist folgerichtig, denn in der Praxis benötigen geklebte Dielen geringere Toleranzen, da sie bei der Verlegung nicht mehr "gerade gebogen" werden können.

Die mehrteilige Massivdiele hat teilweise andere Toleranzen. In der Länge darf ihre Abweichung zwar auch bis 2,0 mm reichen, in der Breite ist aber kein fester Wert angegeben, sondern diesmal eine Prozentzahl - sie lautet plus/minus 0,3%. Auch bei der Dickentoleranz herrscht eine andere Grenze, nämlich plus/minus 0,3 mm. Kommt noch die Überzahnung ins Spiel - sie muss kleiner als 0,3 mm sein. Schließlich die Schüsselung: hier ist, wie bei der einteiligen Diele, 0,7% Abweichung erlaubt.

Aufträge mit dem Hersteller abstimmen

Massivdielen-Hersteller wie Drüsedau und das Oldenburer Parkettwerk haben nach eigener Aussage mit den vorgeschlagenen Toleranzen der Europanorm keine Probleme. "Wir sind besser", sagen sie unisono. Darüber hinaus geben sie zu bedenken, dass kurz nach dem Auspacken von Massivdielen auf der Baustelle die festgesetzten Maße der Erstauslieferung schon nicht mehr stimmen müssen, weil es schon innerhalb eines Paketes zur Akklimatisierung kommen kann.

Zur Lieferfeuchte gibt Heinz Schwarz vom Oldenburger Parkettwerk noch einen wichtigen Hinweiser: "Bezüglich der Holzfeuchte gibt die EN eine Bandbreite von 6-12% vor. Das resultiert aus den unterschiedlichen Klimazonen in Europa mit trockenem, kalten Klima in Skandinavien und feuchtem Mittelmeerklima in Südeuropa. Für Lieferungen in Deutschland gilt nach wie vor die Holzfeuchte von 9-10% einschließlich der zulässigen Toleranzen."

Zusammenfassung: Nicht alles, was die Norm zulässt, muss funktionieren, denn die prEN 13629 ist sehr breit gefächert. Weil eine Massivdiele kein einheitliches Produkt ist, bleiben die Absprache und der Kontakt zum Lieferanten sehr entscheidend. "Die meisten Dielenprodukte liegen in der Norm", sagt Heinz Schwarz. "Aber nicht alle Kundenwünsche tun das. Mitunter geht es um individuelle Aufträge und dann produzieren wir unabhängig von der Norm so, wie der Kunde es vorgibt." Wenn der offizielle Normentwurf vorliegt, will die Bundesfachgruppe Holz für ihre Parkettleger ein Merkblatt entwickeln, um Praxisempfehlungen zu geben.


Verpackungen von Massivdielen

Der Aufdruck auf Gebinden der Hersteller muss folgende Hinweise beinhalten:
- Massive Laubholzddiele (gegebenenfalls unter Nennung des Handelsnamens)
- Angabe der Sortierungsklasse
- Nennbreite, Dicke in mm
- Auslegemaß in qm
- Handelsname des Holzes
- Muster (falls zutreffend)
- Dauerhaftigkeitsklasse EN 460 oder Schutzbehandlung EN 351-1
- Angabe der Verlegeart (nageln, schrauben, kleben, schwimmend)
- Verweis auf die Norm DIN EN 136291
aus Parkett Magazin 01/10 (Normen)