Lacey Act

Anklage gegen US Gitarrenbauer Gibson

Seit einigen Monaten ist das Artenschutzgesetz der US Amerikaner (Lacey Act) auf diverse Holzprodukte aus illegalem Einschlag ausgeweitet worden. Im November 2009 ist nun ein erster konkreter Fall der Rechtsverfolgung und Rechtdurchsetzung in den Staaten bekannt geworden. Agenten der amerikanischen Regierungsbehörde "U.S. Fish and Wildlife Service" beschlagnahmten Schnittholz der Holzart Palisander, Gitarren und Computer bei der namenhaften Gitarrenfabrik Gibson on Memphis/Tennessee.

Nach Auffassung der Regierungsbehörden stammt das Palisanderholz aus illegalem Einschlag in Madagaskar. Amerikanischen und britischen Umweltschutzorganisationen behaupten, dass nach den politischen Unruhen zu Beginn des Jahres Holzfäller geradezu eine Invasion der bestehenden Naturschutzgebiete und Nationalparks vorgenommen und damit begonnen hätten, riesige Mengen geschützter Edelhölzer zu fällen. Gemäß der Erkenntnisse von Umweltaktivisten handelt es sich um Hunderte von Kubikmeter Rundholz täglich.

Der Vorgang weist zwei pikante Noten auf. Das betroffene Palisanderholz wurde über einen deutschen Zwischenhändler in die USA verschifft. In Anbetracht der noch laufenden Ermittlungen ist zur Stunde noch nicht in Erfahrung zu bringen, um welche Firma es sich dabei handelt.

Darüberhinaus ist die betroffene amerikanische Firma der weltbekannte Hersteller von akustischen und elektrischen Gitarren Gibson Guitars. Nahezu sämtliche Ikonen der Rock- und Pop-Musik weltweit nutzen die Produkte von Gibson. Das Unternehmen verfügt über ein FSC Chain of Custody Zertifikat und nutzt angeblich ausschließlich zertifizierte Hölzer aus Guatemala und Honduras für die Herstellung ihrer Produkte. Der Vorstandsvorsitzende Henry Juszkiewicz war außerdem Vorstandsmitglied in der Rainforest Alliance und hat, nach Bekanntwerden der Vorwürfe, seinen ehrenamtlichen Vorstandsposten bei der Umweltschutzorganisation unverzüglich niedergelegt.

Der Vorgang verdeutlicht, dass die amerikanischen Behörden im Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag nicht nur eine Drohkulisse aufgebaut haben, sondern die Durchsetzung des Gesetzes auch aktiv verfolgen. Dabei muss bedacht werden, dass in der amerikanischen Gesetzgebung zu dieser Thematik den Behörden die Beweislast auferlegt worden ist. Die Ankläger müssen folglich die Illegalität des Einschlages nachweisen. Bei der geplanten europäischen Gesetzgebung müssen, sollte das Gesetz in vorliegender Form tatsächlich verabschiedet werden, die Importeure die Legalität nachweisen.
aus Parkett Magazin 01/10 (Holz)